Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3873
OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13 (https://dejure.org/2014,3873)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 A 321/13 (https://dejure.org/2014,3873)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 A 321/13 (https://dejure.org/2014,3873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Bezirksschornsteinfegermeisters zur Festlegung von Ausführungszeiträumen im Feuerstättenbescheid

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchfHwG § 14 Abs. 2; AEUV Art. 106
    Befugnis eines Bezirksschornsteinfegermeisters zur Festlegung von Ausführungszeiträumen im Feuerstättenbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schornsteinfeger kann Ausführungszeiträume festlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG, Urteil vom 28.1.2014 - 2 BvR 1561-1564/12, juris) erneut bekräftigt, dass der Begriff des Rechts der Wirtschaft im Sinn des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG weit zu verstehen ist.

    Die Kulturhoheit der Länder könne daher nicht als eine Grenze der Bundeskompetenz in dem Sinne verstanden werden, dass der Bund bei der Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Gesetzgebungskompetenz kulturelle Aspekte unberücksichtigt zu lassen hätte und durch sie nicht motiviert sein dürfte.(BVerfG, Urteil vom 28.1.2014, a.a.O., Rdnrn. 101 ff.) Nicht anders ist dies in Bezug auf das vorliegend in Rede stehende Verhältnis der Bundeskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zur Zuständigkeit der Länder für das Polizei- und Sicherheitsrecht zu sehen.

    Dem Gesetzgeber steht insoweit eine Einschätzungsprärogative zu, wobei die verfassungsgerichtliche Kontrolle nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle beschränkt ist und die verfassungsrechtliche Beurteilung von der objektiven Rechtfertigungsfähigkeit der Einschätzung des Gesetzgebers abhängt.(BVerfG, Urteil vom 28.1.2014, a.a.O., Rdnr. 115).

    Zumindest im vorliegend relevanten Zusammenhang, in dem es um die formelle Verfassungsmäßigkeit der die Pflichten der Eigentümer und der den Feuerstättenbescheid regelnden Vorschriften der §§ 1, 17 Abs. 2 und 14 Abs. 2 SchfHwG geht und damit der in der Gesetzesbegründung hervorgehobene Sicherheitsrahmen in Gestalt des Feuerstättenbescheids und der diesen ergänzenden sogenannten Formblattkontrolle in Rede steht, hält diese Einschätzung des Bundesgesetzgebers einer Überprüfung unter Anlegung des verfassungsrechtlich maßgeblichen Kriteriums der objektiven Rechtfertigungsfähigkeit(BVerfG, Urteil vom 28.1.2014, a.a.O., Rdnr. 115) uneingeschränkt Stand.

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 22 B 13.1709

    Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zur Festlegung von

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Die Frage, ob insoweit auch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG als kompetenzbegründend in Betracht zu ziehen ist(so BayVGH, Urteil vom 30.1.2014 - 22 B 13.1709 -, juris Rdnrn. 26 ff.), stellt sich daher nicht.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Urteil vom 30.1.2014, a.a.O., juris) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5.3.2013 aufgehoben, die gegen den dort verfahrensgegenständlichen Feuerstättenbescheid gerichtete Klage abgewiesen und die Frage, ob der Bezirksschornsteinfegermeister berechtigt ist, Ausführungsfristen vorzugeben, mit überzeugender Begründung bejaht.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(BayVGH, Urteil vom 30.1.2014, a.a.O., Rdnr. 40) hat in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung ausgeführt, aus systematischen Gründen dürfe die Durchführungsfrist einerseits nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgesehenen Nachfristen von zwei bis sechs Wochen, andererseits dürfe sie auch nicht den in der Kehr- und Überprüfungsordnung als Obergrenze gesetzten Turnus ausschöpfen.

  • OVG Saarland, 08.05.2013 - 1 A 12/13

    Feuerstättenbescheid; Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Zur Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hat der Senat im Zulassungsbeschluss - unter Inbezugnahme eines sich mit der formellen Verfassungsmäßigkeit des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes auseinandersetzenden Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs(BayVGH, Beschluss vom 22.12.2011 - 22 B 11.1139 -, juris Rdnrn. 31 f.) - ausgeführt, dass dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz zum Erlass der §§ 1, 17 und 14 Abs. 2 SchfHwG im hier maßgeblichen Zeitraum vor dem vollumfänglichen Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes am 1.1.2013 jedenfalls nach den Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und 125 a Abs. 2 Satz 1 GG und der letztgenannte Vorschrift konkretisierenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugestanden hat.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.5.2013 - 1 A 12/13 -, juris Rdnrn. 8 ff.).

    Diese Frage hat der Senat in seinem Zulassungsbeschluss eingehend geprüft und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die insoweit anerkannte Änderungskompetenz des Bundesgesetzgebers eng auszulegen ist, bejaht.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.5.2013, a.a.O., Rdnrn. 8 ff. m.w.N.) Das Vorbringen der Kläger im Berufungsverfahren gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

    Auch hiermit hat sich der Senat bereits im Rahmen des Zulassungsbeschlusses befasst.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.5.2013, a.a.O., Rdnrn. 22 ff. m.w.N.) Das Berufungsvorbringen der Kläger, die ihre gegenteilige Rechtsansicht erneut bekräftigen, gibt keine Veranlassung, die Frage der materiellen Verfassungsmäßigkeit anders als bisher zu beurteilen.

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 30.4.1952(BVerfG, Beschluss vom 30.4.1952 - 1 BvR 14/52, 25/52 und 167/52 -, juris Rdnrn. 24 ff.), der sich eingehend mit der Reichweite dieses Kompetenztitels befasst, so gesehen und in seinen Nichtannahmebeschlüssen vom 4.2.2010(BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 4.2.2010 - 1 BvR 2514/09 - und - 1 BvR 2918/09 -, juris Rdnrn. 20 bzw. 13) zur Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes nicht ansatzweise in Frage gestellt.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Beschlüssen aus dem Jahr 2010(BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 4.2.2010, a.a.O., Rdnrn. 20 bzw. 13) mit Blick darauf, dass der Schornsteinfeger ein Gewerbe ausübt, das in der Regel lokale oder regionale Arbeitsbereiche bilde und damit keine länderüberschreitenden Aufgaben im bundesweiten Infrastrukturen zum Gegenstand habe, vor dem Hintergrund der dort relevanten Vorschriften des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes Zweifel daran angemeldet, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung erfüllt sein könnte, ist dieser Frage aber mangels ausreichenden Tatsachenvortrags nicht weiter nachgegangen.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Entscheidungen aus dem Jahr 2010(BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 4.2.2010, a.a.O.) jeweils bezogen auf die dort konkret in Rede stehenden Vorschriften eine Beeinträchtigung des Schutzbereiches des Art. 12 GG bejaht, eine Verletzung dieses Grundrechts aber im Ergebnis unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen aus verfassungsrechtlichen Erwägungen verneint.

  • EuGH, 28.02.2013 - C-1/12

    Nach dem Unionsrecht darf eine berufsständische Vertretung für ihre Mitglieder

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Die Kläger meinen, die Beleihung des Bezirksschornsteinfegers mit hoheitlichen Aufgaben verstoße wegen fehlender Trennung von seinem privatwirtschaftlichen Interesse, selbst Schornsteinfegerarbeiten anzubieten, gegen die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV sowie aus Art. 106 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 AEUV und verweisen zur Begründung ihrer Ansicht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 1.7.2008 zu den Artikeln 82 und 86 EG(EuGH, Große Kammer, Urteil vom 1.7.2008 - C-49/07 -, juris) und eine weitere Entscheidung vom 28.2.2013.(EuGH, Urteil vom 28.2.2013 - C-1/12 -, juris) Entscheidungsrelevante Gesichtspunkte ergeben sich aus diesem Vorbringen nicht.

    In der zweiten in Bezug genommenen Entscheidung(EuGH, Urteil vom 28.2.2013, a.a.O., Rdnr. 91) heißt es, eine Regelung, die einer juristischen Person die Befugnis einräume, einseitig über im Hinblick auf die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen gestellte Anträge auf Registrierung oder Anerkennung zu entscheiden, ohne diese Befugnis Beschränkungen, Bindungen oder einer Kontrolle zu unterwerfen, könne dazu führen, dass die mit dieser Befugnis ausgestattete juristische Person den Wettbewerb verfälsche, indem sie die von ihr selbst durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen begünstige.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 4 B 248/13

    Festsetzung von Schornsteinfegerarbeiten durch den Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Dass diese Argumentation nicht überzeugt, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2013 - 4 B 248/13 -, juris Rdnrn. 8 ff.) näher dargelegt und inzwischen hat das Verwaltungsgericht München in einem neueren Urteil(VG München, Urteil vom 17.9.2013 - M 1 K 13.1567 -, juris Rdnr. 13) die Frage der Befugnis zur Fristsetzung, die dort nicht entscheidungserheblich war, mit dem Hinweis offengelassen, dass sein Urteil vom 5.3.2013 maßgeblich dadurch mitbestimmt gewesen sei, dass im Entscheidungszeitpunkt vorübergehend - nämlich vom 1.1.2013 bis zum 12.4.2013 - die Vorschrift des § 3 Abs. 2 KÜO, die die Durchführung der Kehr- und über Prüfungsarbeiten in möglichst gleichen Zeiträumen anordne, nicht gegolten habe.

    Ob die diesbezüglich im Feuerstättenbescheid getroffene Ermessensentscheidung des Beklagten in Anwendung des § 39 Abs. 1 SVwVfG der Begründung bedurft hätte(so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.8.2013, a.a.O.,Rdnrn. 12 ff., und VG München, Urteil vom 5.3.2013, amtl. Abdr. S. 6 ff.) oder eine Begründung gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG entbehrlich ist, kann fallbezogen dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 4 E 408/13

    Festsetzung des Streitwerts hinsichtlich Anfechtung eines Feuerstättenbescheids

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Angesichts all dessen verwundert es nicht, dass die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen ganz überwiegend, häufig auch ohne dies überhaupt zu problematisieren(OVG Nordrhein-Westfalen, - Beschlüsse vom 30.11.2009 - 4 B 910/09 -, juris Rdnr. 3, und vom 12.9.2011 - 4 A 2206/10 -, juris Rdnr. 25, und vom 17.9.2013 - 4 E 408/13 -, NVwZ-RR 2013, 1023; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 ME 239/10-, juris Rdnr. 35; VG Aachen, Urteil vom 15.3.2011 - 3 K 761/10 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 25.4.2012 - 7 K 428/11.DA -, juris Rdnr. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11.5.2010 - 9 K 2201/09 -, juris Rdnr. 18; VG Würzburg, Urteil vom 23.11.2011 - W 6 K 10.1381 -, juris), davon ausgehen, dass die Festsetzung von datumsmäßig bezeichneten Ausführungszeiträumen im Feuerstättenbescheid rechtmäßig ist.
  • VG Darmstadt, 25.04.2012 - 7 K 428/11

    Schornsteinfegerrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Angesichts all dessen verwundert es nicht, dass die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen ganz überwiegend, häufig auch ohne dies überhaupt zu problematisieren(OVG Nordrhein-Westfalen, - Beschlüsse vom 30.11.2009 - 4 B 910/09 -, juris Rdnr. 3, und vom 12.9.2011 - 4 A 2206/10 -, juris Rdnr. 25, und vom 17.9.2013 - 4 E 408/13 -, NVwZ-RR 2013, 1023; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 ME 239/10-, juris Rdnr. 35; VG Aachen, Urteil vom 15.3.2011 - 3 K 761/10 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 25.4.2012 - 7 K 428/11.DA -, juris Rdnr. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11.5.2010 - 9 K 2201/09 -, juris Rdnr. 18; VG Würzburg, Urteil vom 23.11.2011 - W 6 K 10.1381 -, juris), davon ausgehen, dass die Festsetzung von datumsmäßig bezeichneten Ausführungszeiträumen im Feuerstättenbescheid rechtmäßig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 4 B 910/09

    Bemessung einer Frist für die Ausführung bestimmter Arbeiten durch den

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Angesichts all dessen verwundert es nicht, dass die bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen ganz überwiegend, häufig auch ohne dies überhaupt zu problematisieren(OVG Nordrhein-Westfalen, - Beschlüsse vom 30.11.2009 - 4 B 910/09 -, juris Rdnr. 3, und vom 12.9.2011 - 4 A 2206/10 -, juris Rdnr. 25, und vom 17.9.2013 - 4 E 408/13 -, NVwZ-RR 2013, 1023; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 ME 239/10-, juris Rdnr. 35; VG Aachen, Urteil vom 15.3.2011 - 3 K 761/10 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 25.4.2012 - 7 K 428/11.DA -, juris Rdnr. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11.5.2010 - 9 K 2201/09 -, juris Rdnr. 18; VG Würzburg, Urteil vom 23.11.2011 - W 6 K 10.1381 -, juris), davon ausgehen, dass die Festsetzung von datumsmäßig bezeichneten Ausführungszeiträumen im Feuerstättenbescheid rechtmäßig ist.
  • VG München, 05.03.2013 - M 1 K 12.5527
    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 321/13
    Anders hat dies - soweit ersichtlich - bisher nur das Verwaltungsgericht München in seinem von den Klägern vorgelegten Urteil(VG München, Urteil vom 5.3.2013 - M 1 K 12.5527 -) gesehen.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 ME 239/10

    Regelungsinhalt und rechtliche Wirkungen eines vom Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG Aachen, 15.03.2011 - 3 K 761/10

    Neues Schornsteinfegerrecht kommt bereits in der Übergangszeit zur Anwendung

  • VG Würzburg, 23.11.2011 - W 6 K 10.1381

    Feuerstättenbescheid; Erkennbarkeit der ausstellenden Behörde;

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 4 A 2206/10

    § 17 SchfHwG als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Feuerstättenbescheiden

  • VG München, 17.09.2013 - M 1 K 13.1567

    Feuerstättenbescheid

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2010 - 9 K 2201/09

    Feuerstättenbescheid; Feuerstättenschau; Kehrbuch; Bezirksschornsteinfeger

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Befristung der

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2021 - 6 S 2913/20

    Wirksamwerden des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Änderung der

    In diesem Fall wäre der Kläger bei unveränderten Verhältnissen unter dem Aspekt der Wiederholungsgefahr berechtigt gewesen, die ursprüngliche Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umzustellen (vgl. zu einer solchen Konstellation SaarlOVG, Urteil vom 12.02.2014 - 1 A 321/13 -, juris Rn. 35 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 8 ME 138/14

    Beschwerde; Feuerstättenbescheid; Geltungsdauer; Schornsteinfeger; vorläufiger

    Ein Feuerstättenbescheid und die darin enthaltenen Festsetzungen bleiben vielmehr (nur) solange wirksam, bis der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen neuen Feuerstättenbescheid erlässt, der Festsetzungen für die Zukunft trifft und den bisherigen Bescheid kraft Gesetzes ersetzt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.2.2014 - 1 A 321/13 -, juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 22 C 16.2150

    Streitwert für Feuerstättenbescheid bei zweiter jährlicher Kehrung

    Dem Verwaltungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zu folgen, dass jedenfalls bei Anfechtungsklagen, mit denen ein Feuerstättenbescheid zur Gänze (und nicht nur hinsichtlich einzelner darin enthaltener Regelungen) angegriffen wird, sowohl nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 24.3.2014 -22 C 14.472 - und B. v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.) als auch nach der Spruchpraxis anderer Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG (5.000 Euro) anzusetzen ist (vgl. OVG NW, B. v. 17.9.2013 -4 E 408/13 - NVwZ-RR 2013, 1023 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung u. a. des gleichen Gerichts; SaarlOVG, B. v. 12.2.2014 - 1 A 321/13 - juris Rn. 94; B. v. 14.12.2012 - 1 B 298/12 - juris Rn. 9; B. v. 4.3.2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 19; NdsOVG, B. v. 18.2.2011 - 8 OA 34/11 - juris; VG München, B. v. 17.9.2013 -M 1 K 13.1567 - juris Rn. 28; VG Saarlouis, B. v. 5.2.2013 - 6 L 1867/12 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 22 C 14.472

    Feuerstättenbescheid; grundsätzliche Angemessenheit des Auffangstreitwerts

    Die Unbegründetheit der Streitwertbeschwerde ergibt sich daraus, dass jedenfalls bei Anfechtungsklagen, mit denen ein Feuerstättenbescheid zur Gänze (und nicht nur hinsichtlich einzelner darin enthaltener Regelungen) angegriffen wird, sowohl nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.) als auch nach der Spruchpraxis anderer Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen ist (vgl. OVG NRW, B.v. 17.9.2013 - 4 E 408/13 - NVwZ-RR 2013, 1023 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung u. a. des gleichen Gerichts; SaarlOVG, B.v. 12.2.2014 - 1 A 321/13 - juris Rn. 94; B.v. 14.12.2012 - 1 B 298/12 - juris Rn. 9; B.v. 4.3.2011 - 1 B 30/11 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 18.2.2011 - 8 OA 34/11 - juris; VG München, B.v. 17.9.2013 - M 1 K 13.1567 - juris Rn. 28; VG Saarlouis, B.v. 5.2.2013 - 6 L 1867/12 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1510

    Vorläufiger Rechtsschutz; bestandskräftiger Feuerstättenbescheid; Kehrzwang;

    Darüber hinaus stehen die für den Erlass des Feuerstättenbescheides maßgeblichen Befugnisnormen des § 17 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG und des § 14 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG im Einklang mit höherrangigem Recht und stellen eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Erlass eines Feuerstättenbescheides einschließlich der Bestimmung des Zeitraumes für die Durchführung der erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten dar (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - GewArch 2014, 177 ff.; OVG Saarland, U.v. 12.2.2014 - 1 A 321/13 - juris Rn. 39 ff.).
  • VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1379

    Feuerstättenbescheid; Verfassungskonformität des SchfHwG; Europarechtskonformität

    Die für den Erlass des Feuerstättenbescheides maßgeblichen Befugnisnormen in § 17 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG und § 14 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG stehen im Einklang mit höherrangigem Recht und stellen eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Erlass eines Feuerstättenbescheides einschließlich der Bestimmung des Zeitraumes für die Durchführung der erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten dar (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - GewArch - 2014, 177 ff.; OVG Saarland, U.v. 12.2.2014 - 1 A 321/13 - juris Rn. 39 ff.).
  • OVG Saarland, 08.05.2013 - 1 A 12/13
    Das Verfahren wird im Umfang der Zulassung als Berufungsverfahren unter der Geschäfts-Nr. 1 A 321/13 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 124 a Abs. 5 Satz 5 VwGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht