Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 33/86 |
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 33/86
- BVerwG, 27.07.1989 - 4 B 98.88
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 11186/02
Windenergieanlage, Flächennutzungsplan, Offenlegungsbekanntmachung, …
Auch die damit verbundene Klageänderung ist nicht in jedem Falle zulässig, denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, das sich insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sieht, sind bei einer Klageänderung die Prozessvoraussetzungen zu beachten, d.h. die Sachurteilsvoraussetzungen müssen auch für die geänderte Klage gewahrt sein, da die Rechtshängigkeit der neuen Klage weder auf die sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen noch auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - 1 A 10/82 - und vom 28. April 1983 - 1 A 93/82 --, Urteil vom 17. März 1988 - 1 A 33/86 - ; hierzu BVerwG Urteile vom 3. Juli 1987, NJW 1988, 1228 und vom 30. Oktober 1997, DVBl 1998, 542; vgl. auch BVerwG Urteile vom 23.März 1972, BVerwGE 40, 25 und vom 11. Februar 1982, BVerwGE 65, 45).
Rechtsprechung
BVerwG, 01.07.1986 - 1 A 33.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Klage