Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 1 BBesG, Art 141 Abs 1 EG, § 3 Abs 2 S 1 SozPädArbZKtoV HE, § 3 Abs 2 ArbZGAusglV HE, § 3 Abs 1 S 1 BBesG
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung sog. "Vorgriffsstunden" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte auf anteilige Besoldung i.R.d. Arbeitszeitkontenregelung für in der Ansparphase zusätzlich geleistete Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden); Europarechtskonforme und verfassungskonforme Auslegung der Mehrarbeitsvergütungsverordnung hinsichtlich der Vergütungshöhe; Mittelbare Diskriminierung weiblicher Teilzeitbeschäftigter bzgl. der Höhe der Vergütung geleisteter Mehrarbeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.12.2007 - 1 E 1194/06
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2009, 1153
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09
Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich
Zur vergleichbaren hessischen Arbeitszeitkontenregelung: VGH Hessen, Urteil vom 30. Juni 2009 - 1 A 395/08 -, juris.vgl. VGH Hessen, Urteil vom 30. Juni 2009 - 1 A 395/08 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2010 - 1 K 6295/08-.
vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2003 - 6 A 4424/01 -, www.nrwe.de, juris - Rdnr. 25; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juni 2009 - 1 A 395/08 -, juris; a.A.: VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2009 - 26 K 8721/08, wobei hier darauf abgestellt wird, dass die Pflicht zur Ableistung der Vorgriffsstunde Lehrerinnen und Lehrer unabhängig vom Geschlecht traf.
vgl. VGH Hessen, Urteil vom 30. Juni 2009 - 1 A 395/08 -, juris; zur insoweit vergleichbaren Problematik der Vergütung der von teilzeitbeschäftigten Lehrern geleisteten Mehrarbeit vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 C 128.07 -, juris.
- VG Darmstadt, 28.10.2009 - 1 K 1408/08
Ausgleichszahlung für Vorgriffsstunden
Auch die Entscheidung des Hess. VGH vom 30.06.2009 - Az. 1 A 395/08 -, die zwischenzeitlich ergangen ist, sei nicht einschlägig, weil diese sich nur mit der Vergütung von geleisteten Vorgriffsstunden im sog. "Störfall" befasse.In Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Hess. VGH (Urteil vom 30.06.2009 - 1 A 395/08 -- juris RN 23) hinsichtlich des Vergütungsanspruchs für abgeleistete Vorgriffsstunden festgestellt,.
Aus der genannten Entscheidung des EuGH vom 06.12.2007 und dem darauf gestützten Urteil des Hess. VGH vom 30.06.2009 (a. a. O.) ergibt sich zudem, dass ein Verstoß gegen Art. 141 EG - unabhängig von dem gesetzlich definierten Begriff der Mehrarbeit - schon dann in Betracht kommt, wenn eine teilzeitbeschäftigte Beamtin für die Arbeit, die sie über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus bis zu der Stundenzahl leistet, die ein vollzeitbeschäftigter Beamter im Rahmen seiner Arbeitszeit erbringen muss, schlechter vergütet wird als ein vollzeitbeschäftigter Beamter.
28 Auch der von der Beklagtenseite erhobene Einwand, das oben zitierte Urteil des Hess. VGH vom 30.06.2009 (a. a. O.) könne zur Entscheidungsfindung im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden, weil es dort um einen sog. "Störfall" gegangen sei, greift nicht durch.
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 19 Sa 2114/10
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin im Kirchendienst auf finanziellen …
In diesem Sinn hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof ( Urteil vom 30.06.2009, 1 A 395/08, ESVGH 60, 50-52 ) hinsichtlich der dortigen Mehrarbeitsvergütungsverordnung auch vor dem ausdrücklichen Hintergrund, dass Vorgriffsstunden keine Mehrarbeit darstellen, entschieden, die Mehrarbeitsvergütungsverordnung sei der Höhe nach europarechts- und verfassungskonform auszulegen, so dass eine anteilige Besoldung gewährt müsse (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urteil vom 28.10.2009, 1 K 1408/08.DA, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.02.2010, 1 K 2179/09, juris).
Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 395/08 |
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 395/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10
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