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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 1 A 4.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 1 A 4.09 (https://dejure.org/2010,27678)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - 1 A 4.09 (https://dejure.org/2010,27678)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 1 A 4.09 (https://dejure.org/2010,27678)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Vereinsverbot gegen "Frontbann 24"

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 886
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

    Durch das Merkmal der Erkennbarkeit soll im Hinblick auf die besondere Gefahrenlage ein rasches Einschreiten auf Grund klarer - negative oder positive Kompetenzkonflikte von vornherein ausschließender - Zuständigkeiten gewährleistet und zudem verhindert werden, dass ein von einer obersten Landesbehörde ausgesprochenes Vereinsverbot wegen Unzuständigkeit aufgehoben wird, wenn der Verein für die Verbotsbehörde nicht erkennbar auch in einem anderen Land organisiert oder tätig war, da im Einzelfall oftmals schwer zu erkennen ist, ob sich Organisation oder Tätigkeit eines Vereins über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken (vgl. BT-Drs. IV/2145 (neu), S. 2 zu § 3 Abs. 2 Nr. 1; Senatsurteil vom 10. Juni 2010 - OVG 1 A 4.09 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, juris Rn. 23).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Vereinsverbotsverfahren (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013, a.a.O., Rn. 21 ff. m.w.N.) und des Senats (Urteil vom 10. Juni 2010, a.a.O., Rn. 24) genügt es, dass die Verbotsbehörde aufgrund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten darf, weil sie die mit einer Anhörung verbundene Unterrichtung der zu verbietenden Organisation über den bevorstehenden Eingriff vermeiden und ihr so keine Gelegenheit bieten will, ihre Infrastruktur und ihr Vermögen dem behördlichen Zugriff zu entziehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 -, Rn. 13).

    Zu der durch den Verbotstatbestand geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehört u.a. das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (st.Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995, a.a.O., Rn. 6 ff., sowie Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 -, juris Rn. 22 ff.; zuletzt Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, juris Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch zum Nachfolgenden Senatsurteil vom 10. Juni 2010, a.a.O., Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
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