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   OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14   

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https://dejure.org/2014,49101
OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14 (https://dejure.org/2014,49101)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2014 - 1 A 431/14 (https://dejure.org/2014,49101)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 (https://dejure.org/2014,49101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 154 Abs. 3 VwGO § 162 Abs. 3
    Zulassungsverfahren, Kostenentscheidung, Beigeladener, Billigkeit, Kostenrisiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in Berufungszulassungsverfahren i.R.e. Antrags auf Ablehnung der Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in Berufungszulassungsverfahren i.R.e. Antrags auf Ablehnung der Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 154 Abs. 3; VwGO § 162 Abs. 3
    Zulassungsverfahren; Kostenentscheidung; Beigeladener; Billigkeit; Kostenrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 492
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05

    Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14
    Wird der Beigeladene durch gerichtliches Schreiben zur Stellungnahme zu einem Antrag auf Zulassung der Berufung aufgefordert und äußert er sich hierzu, entspricht es der Billigkeit, die ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn.

    Da die Beigeladene der gerichtlichen Verfügung mit dem Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 29. September 2014, in dem die Verwerfung des Antrags des Klägers beantragt wird, Folge geleistet hat, entspricht es hier der Billigkeit, die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 431/14
    Die Beigeladene hätte demzufolge trotz ihrer Antragstellung im Zulassungsverfahren ein Prozesskostenrisiko für den gesamten Rechtszug noch vermeiden können, wenn sie im Berufungsverfahren keinen Sachantrag mehr gestellt hätte (ebenso BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind im Berufungszulassungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2020 - 13 LA 40/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Duldungsanordnung, wasserrechtliche;

    Denn der Beigeladene, der nicht selbst den Berufungszulassungsantrag stellt, setzt sich im Berufungszulassungsverfahren keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. nur Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f. - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
    Die Beigeladene hätte demzufolge trotz ihrer Antragstellung im Zulassungsverfahren ein Prozesskostenrisiko für den gesamten Rechtszug noch vermeiden können, wenn sie im Berufungsverfahren keinen Sachantrag mehr gestellt hätte (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 - , juris m. N.).

    Da die Beigeladene der gerichtlichen Verfügung mit Schriftsatz vom 8. Juni 2015 nachgekommen ist, indem sie zur Sache vorgetragen und die Ablehnung des Berufungszulassungsantrages beantragt hat, entspricht es hier der Billigkeit, die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 - , juris).

  • VGH Hessen, 23.01.2018 - 4 A 2903/15
    Die Beigeladenen hätten demzufolge trotz ihrer Antragstellung im Zulassungsverfahren ein Prozesskostenrisiko für den gesamten Rechtszug noch vermeiden können, wenn sie im Berufungsverfahren keinen Sachantrag mehr gestellt hätten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 - juris, m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 4 A 839/15.Z -, juris).

    Da die Beigeladenen der gerichtlichen Verfügung mit Schriftsätzen vom 25. und 26. Januar 2016 nachgekommen sind, indem sie zur Sache vorgetragen und die Ablehnung des Berufungszulassungsantrages beantragt haben, entspricht es hier der Billigkeit, die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 -, juris).

  • OVG Sachsen, 27.07.2015 - 1 A 137/15

    Beseitigungsanordnung, Anspruch auf Einschreiten, Pferdehaltung, Kostenrisiko,

    Nach der Senatsrechtsprechung (u. a. Beschl. v. 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 -, juris) folgt dies allerdings nicht bereits daraus, dass der Beigeladene schriftsätzlich beantragt hat, den Zulassungsantrag zurückzuweisen, weil er sich mit dieser Antragstellung keinem Kostenrisiko i. S. v. § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt hat.

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind gleichwohl aus Billigkeitsgründen erstattungsfähig, weil das Gericht den Beigeladenen aufgefordert hat, sich zum Zulassungsantrag der Kläger zu äußern, wozu sich der Beigeladene wegen des Vertretungszwangs gem. § 67 Abs. 4 VwGO einer anwaltlichen Vertretung bedienen musste (vgl. auch Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung;

    Durch den im Zulassungsverfahren gestellten Antrag, die Zulassung der Berufung abzulehnen, hat sich die Beigeladene zu 1 zwar noch keinem Kostenrisiko gemäß § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt, welches eine Billigkeitsentscheidung rechtfertigen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Der Klägerin waren auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) aufzuerlegen, weil diese entsprechend der Aufforderung des Gerichts zum Zulassungsvorbringen ausführlich Stellung genommen und das Verfahren insoweit gefördert hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. März 2006 - BVerwG 6 B 81.05 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 ZB 03.452 -, juris Rn. 14; SächsOVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 A 431/14 -, juris LS 2).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum;

    Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind im Berufungszulassungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. nur Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f. - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2020 - 13 LA 51/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, verneint; grundsätzliche

    - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f. - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16

    Abbaurichtung; Abgase; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität;

    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen daher unabhängig davon, ob er einen eigenen Antrag gestellt hat, in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2018 - 13 LA 18/17 -, V.n.b., S. 10 f. des Beschlussabdrucks, und v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 63; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.12.2015 - 8 LA 151/15 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.12.2014 - 1 A 431/14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, 786, 787 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

  • VGH Hessen, 20.03.2018 - 3 A 2514/16

    Außergerichtliche Kosten; Beigeladene; Berufungszulassungsverfahren; Billigkeit;

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 LA 151/15

    Heranziehung eines Ausländers zu Kosten für seinen Transport aus einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2023 - 2 A 2659/20

    Erlass einer Ordnungsverfügung auf Beseitigung eines auf der Stützmauer des

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2020 - 5 LA 10/19

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen bei erfolgreichem Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2016 - 10 LA 42/16

    Gewohnheitsrecht; Observanz; Realverband; Rechtsgeschäftlich; selbstständig;

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 518/17

    Gehörsanspruch; Anhörungsrüge; Billigkeit; Ersattungsfähigkeit

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