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   OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09   

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OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09 (https://dejure.org/2011,43377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2011 - 1 A 435/09 (https://dejure.org/2011,43377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2011 - 1 A 435/09 (https://dejure.org/2011,43377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VO (EG) Nr. 2419/2001 Art 32 Abs. 1, Art 44, Art 49; Flächenzahlungsverordnung § 17 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sich richten der Befugnis zur Nutzung von landwirtschaftlichen auf sich beantragte Beihilfen beziehende Flächen nach nationalem Recht; Pflicht zur Aufhebung eines rechtswidrigen Förderbescheids und Rückforderung des Gewährten als Folge des unionsrechtlichen Verbots der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sich richten der Befugnis zur Nutzung von landwirtschaftlichen auf sich beantragte Beihilfen beziehende Flächen nach nationalem Recht; Pflicht zur Aufhebung eines rechtswidrigen Förderbescheids und Rückforderung des Gewährten als Folge des unionsrechtlichen Verbots der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 569
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Welche Vorgaben insoweit das Unionsrecht macht, ist durch Auslegung aus den einschlägigen Regelungen unter Berücksichtigung vor allem ihres Zusammenhangs und ihrer Ziele zu ermitteln (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 58).

    Sie ist aber nicht nur bedeutsam, wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Ermessensspielraums ausdrücklich einen entsprechenden Rechtstitel zur Fördervoraussetzung erklärt, eine Maßnahme, die mit Unionsrecht grundsätzlich vereinbar ist (EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 57, 71 ff.).

    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).

    Da Unionsrecht der Klärung von Zweifelsfällen im Verlauf eines Verwaltungsverfahrens nicht ausdrücklich entgegensteht, vielmehr den Mitgliedstaaten ein Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Beihilferegelungen und bei der Wahl der nationalen Maßnahmen eingeräumt ist (EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 76), soweit im Übrigen - wie auch hier - die Fördervoraussetzungen vorliegen und damit im konkreten Fall die Förderzwecke der Beihilferegelungen erreicht werden, gebietet es das nationale Recht, die nach Antragstellung geklärte Berechtigung der Klägerin bei der Entscheidung über ihren Anspruch zu berücksichtigen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02

    Subvention, Stilllegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).

    In dem der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -) zugrunde liegenden Fall hat es - anders als hier - nicht nur bereits tatsächlich an einer Stilllegung und an entsprechenden Pflegemaßnahmen gefehlt (a. a. O. juris Rn. 19, 20).

  • VG Leipzig, 30.04.2009 - 5 K 344/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Ausfertigung Az.: 1 A 435/09 5 K 344/06.

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 30. April 2009 - 5 K 344/06 - wird abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 10 LA 264/07

    Anspruch eines Produkterzeugers auf Agrarförderung; Bestimmung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Umstritten ist allein - anders als in der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Niedersächischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20. Juli 2009 - 10 LA 264/07 -, juris Rn. 6) - die Zuordnung der geltend gemachten Flächen zu diesem von der Klägerin als Betriebsinhaberin verantwortlich geleiteten Betrieb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2001 - 1 L 181/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Dass diese Rechtsfrage jedenfalls dann für die Entscheidung über den Beihilfeanspruch maßgeblich werden kann, wenn einer tatsächlichen Bewirtschaftung "ersichtlich eine angemaßte Besitzerstellung zugrunde liegt", hat schließlich auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, ohne dass dies entscheidungserheblich gewesen wäre, in seinem vom Beklagten in Bezug genommenen Urteil (vom 22. Februar 2001 - 1 L 181/00 -) eingeräumt.
  • VG Oldenburg, 14.11.2006 - 12 A 277/05

    Absolutes; Doppelbewirtschaftung; Erzeuger; Flächenprämie; Getreide;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 30.10.2009 - 1 B 484/06

    Aufhebungspflicht und Rückforderungspflicht einer kofinanzierten Förderung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Zum anderen ist es ein zentrales Anliegen vor allem der Durchführungsbestimmungen, die Effektivität der Maßnahmen auch mit Rücksicht auf die finanziellen Interessen der Union sicherzustellen (Erwägungsgrund 32 VO [EG] Nr. 2419/2001; vgl. Urt. des Senats vom 30. Oktober 2009 - 1 B 484/06 -, RdL 2010, 138 = DVBl. 2010, 462 [nur Leitsatz]).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Kammerbeschl. v. 21. Januar 2009, NVwZ 2009, 515).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Kammerbeschl. v. 21. Januar 2009, NVwZ 2009, 515).
  • BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07

    Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09
    Denn eine materielle Präklusion, die jeden im Nachgang zur Antragstellung erbrachten Berechtigungsnachweis mit der Folge des endgültigen Anspruchsverlusts ausschließt, bedürfte jedenfalls einer gesetzlichen Grundlage, an der es fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.2007 - 3 B 58.07 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 01.11.2012 - 1 A 613/09

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Flächenbewirtschaftung durch einen

    Für die Beihilfefähigkeit von Flächen und die Berechtigung eines antragstellenden Betriebsinhabers ist die tatsächliche Flächenbewirtschaftung durch den Betriebsinhaber maßgeblich; in Zweifelsfällen muss zur Vermeidung einer Doppelförderung auf die rechtliche Zuordnung der Grundstücksnutzung abgehoben werden, die vom Unionsrecht nicht geregelt, sondern vorausgesetzt wird (wie Senatsbeschl. v. 26. September 2011 - 1 A 435/09 -, RdL 2012, 160).

    Diese vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Differenzierung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. des Senats vom 26. September 2011 - 1 A 435/09 -, RdL 2012, 160 ff.).

    Auf das Fehlen tatsächlicher eigener Bewirtschaftung und die Kenntnis dieses Umstands käme es insoweit rechtlich nicht an (vgl. Beschl. des Senats vom 26. September 2011 - 1 A 435/09 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 1 L 58/18

    Verstoß gegen das Mehrfachbeförderungsverbot bei Zahlung von

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit auch von dem vom Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 13. Januar 2017 (- 1 A 19/15 HAL -) entschiedenen Sachverhalt, in dem es nicht um die Aufhebung eines Fördermittelbescheides ging, sondern um ein Verpflichtungsbegehren, nämlich ein Anspruch auf Bewilligung der Natura 2000-Förderung in Streit stand (vgl. zudem zur Rückforderung von Zuwendungen bei "nachträglicher Doppelförderung": Sächs. OVG, Urteil vom 29. September 2016 - 1 A 89/15 -, juris Rn. 44 bzw. zur Unbeachtlichkeit des Prioritätsprinzips: Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 A 435/09 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 3 B 1.13

    Subvention; Agrarsubvention; landwirtschaftliche Kulturpflanzen; Stilllegung; -

    Derartige Vorschriften enthielt für das maßgebliche Wirtschaftsjahr 2004 die Verordnung über Stützungsregelungen für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen und von Schalenfrüchten (Flächenzahlungs-Verordnung - FlächenZV -) (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 A 435/09 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. September 2010 - 10 LB 153/07 -, juris Rn. 29).
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