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   VG Dessau, 09.07.2001 - 1 A 499/01   

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https://dejure.org/2001,29486
VG Dessau, 09.07.2001 - 1 A 499/01 (https://dejure.org/2001,29486)
VG Dessau, Entscheidung vom 09.07.2001 - 1 A 499/01 (https://dejure.org/2001,29486)
VG Dessau, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 1 A 499/01 (https://dejure.org/2001,29486)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 4 A 1052/10

    Ausschlusswirkung; Flugsicherungseinrichtung; Navigationsanlage; Regionales

    Sei dieses aufgrund des Maßstabes zweifelhaft, sei nach der Rechtsprechung (VG Dessau, Urt. vom 09.07.2003, - 1 A 499/01) davon auszugehen, dass sich der Standort innerhalb des Eignungsgebietes befinde.

    Die Kammer hält es für denkbar, diese Probleme des Maßstabs in der Weise zu lösen, in Zweifelsfällen, in denen sich ein Standort nicht genau zuordnen lässt, davon auszugehen, dass dieser sich innerhalb der Vorrangfläche befindet (so VG Dessau, Urt. vom 09.07.2001, 1 A 499/01 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Das Verwaltungsgericht hat die Anwendbarkeit der genannten Vorschrift verneint (ebenso: Schmidt-Eriksen, a.a.O.; bejahend: VG Halle, Urt. v. 14.5.2003 - 2 A 425/00 HAL. - und VG Dessau, Urt. v. 9.7.2003 - 1 A 499/01 DE. -).
  • VG Dessau, 19.04.2005 - 1 A 2032/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Regierungspräsidiums F-Stadt sowie auf die Unterlagen zur Aufstellung der Änderung des Regionalen Entwicklungsprogramms für den Regierungsbezirk F-Stadt (Beiakte I zum Verfahren 1 A 355/00 DE und Beiakte F zum Verfahren 1 A 499/01 DE) ergänzend Bezug genommen.

    Unter Zugrundelegung der vorgenannten Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts, denen sich die Kammer unter Aufgabe ihrer bislang vertretenen Auffassung (vgl. Urteil vom 09. Juli 2003 - 1 A 499/01 DE) anschließt, stellt sich auch die Abwägungsentscheidung des Planungsträgers für den Regierungsbezirk F-Stadt als rechtswidrig dar.

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