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   OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20   

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https://dejure.org/2020,10927
OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20 (https://dejure.org/2020,10927)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2020 - 1 A 57/20 (https://dejure.org/2020,10927)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 1 A 57/20 (https://dejure.org/2020,10927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis; Verzicht; Anfechtung; Inhaltsirrtum; Erklärungsirrtum; Glaubhaftigkeit; Einzelfall einer erfolglosen Anfechtung eines gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erklärten Verzichts auf eine Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis - Wirksamkeit einer Anfechtung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 CS 19.1577

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis und auf jegliche Rechtsbehelfe

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20
    Im Ausgangspunkt trifft es zwar zu, dass eine gegenüber einer Behörde abgegebene öffentlich-rechtliche Willenserklärung, wie hier der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, anfechtbar ist.(Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 -, Juris, Rdnr. 15 und vom 4.7.2018 - 11 ZB 18.719 -, Juris, Rdnr. 11; OVG für das Land Sachsen-Anhalt, wie vor, Rdnr. 13) Die Einwände des Klägers gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass ihm - was hier allein in Betracht kommt - kein Anfechtungsgrund gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Seite steht, greifen jedoch nicht durch.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2015 - 3 L 102/15

    Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20
    Dies zeigt, dass durch den Verzicht das die Fahrerlaubnis einräumende Rechtsverhältnis als beendet angesehen wird, wenn gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein solcher erklärt wird.(Vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.11.2015 - 3 L 102/15 -, Juris, Rdnr. 6).
  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Anfechtung der Verzichtserklärung wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2020 - 1 A 57/20
    Im Ausgangspunkt trifft es zwar zu, dass eine gegenüber einer Behörde abgegebene öffentlich-rechtliche Willenserklärung, wie hier der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, anfechtbar ist.(Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 25.10.2019 - 11 CS 19.1577 -, Juris, Rdnr. 15 und vom 4.7.2018 - 11 ZB 18.719 -, Juris, Rdnr. 11; OVG für das Land Sachsen-Anhalt, wie vor, Rdnr. 13) Die Einwände des Klägers gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass ihm - was hier allein in Betracht kommt - kein Anfechtungsgrund gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Seite steht, greifen jedoch nicht durch.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

    Die Anfechtung von Willenserklärungen gegenüber der Behörde kommt grundsätzlich in Betracht (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 11 CS 19.1577 -, juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 A 57/20 -, juris Rn. 7; zum Ganzen Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 22 Rn. 78).
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