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   VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13   

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https://dejure.org/2014,16922
VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13 (https://dejure.org/2014,16922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.06.2014 - 1 A 651/13 (https://dejure.org/2014,16922)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 1 A 651/13 (https://dejure.org/2014,16922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 BLV
    Dienstliche Beurteilung bei Bundesbeamten, Erfordernis der nachvollziehbaren Darlegung der vom Beurteilten erbrachten Leistung, Erfordernis einer nachvollziehbaren Begründung des Gesamturteils auf der Grundlage der Einzelbewertungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachvollziehbare Darstellung einer fachlichen Leistung eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 49
    Nachvollziehbare Darstellung einer fachlichen Leistung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beurteilung eines Beamten im Ankreuzverfahren reicht für nachvollziehbare Darstellung der fachlichen Leistung nicht aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung eines Beamten im Ankreuzverfahren reicht für nachvollziehbare Darstellung der fachlichen Leistung nicht aus

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Dem stehe aber das Arithmetisierungsverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -) entgegen.

    Zwar ist grundsätzlich eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale nicht zulässig, sondern es bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris-Rn. 14).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Insbesondere sind allgemeine und pauschal formulierte Werturteile durch eine nähere schriftliche Darlegung zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rn. 25 sowie Beschluss vom 17. März 1993 - 2 B 25/93 -, juris-Rn. 4.).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris-Rdnr. 24 f.) hätte es danach der Beklagten obliegen, auch ungeachtet der Frage, ob § 49 BLV neue, über den Regelungsgehalt von § 41 BLV a.F. hinausgehende Maßgaben und Begründungsanforderungen enthält, jedenfalls spätestens im Rahmen des Gerichtsverfahrens die Einzelbewertungen, die in der dienstlichen Beurteilung der Klägerin enthalten sind, durch entsprechenden Vortrag nachvollziehbar zu begründen.

  • VG Frankfurt/Main, 06.03.2012 - 9 K 3815/11

    Nachvollziehbarkeit der Darstellung dienstlicher Leistungen; Beschränkung der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 6. März 2012 -9 K 3815/11.F- wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. März 2012 - 9 K 3815/11.F - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Jede Leistungsbeurteilung muss nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. August 2013 - 1 A 1274/12 -, juris) darauf aufbauen, welche Aufgaben mit welchem Schwierigkeitsgrad der Beamte bzw. der Beamtin auf dem konkreten Dienstposten wahrzunehmen hatte.
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Maßgeblich sei, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu anderen Beamten erkennen lasse und dass das Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamten angewendet werde (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5/94 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in Entscheidungen vom 25. September 2012 (- 4 S 660/11 -, juris) und vom 31. Juli 2012 (- 4 S 575/12 -, juris) entschieden, dass das Unterlassen jeglicher Begründung in einer durch Punkte ausgedrückten Bewertung von Leistungsmerkmalen rechtswidrig sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in Entscheidungen vom 25. September 2012 (- 4 S 660/11 -, juris) und vom 31. Juli 2012 (- 4 S 575/12 -, juris) entschieden, dass das Unterlassen jeglicher Begründung in einer durch Punkte ausgedrückten Bewertung von Leistungsmerkmalen rechtswidrig sei.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Zwar ist grundsätzlich eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils durch ein arithmetisches Mittel der Bewertungen der Einzelmerkmale nicht zulässig, sondern es bedarf einer nochmaligen eigenständigen Wertung der Einzelbewertungen zum Zwecke der Bildung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 131 sowie Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2/06 -, juris-Rn. 14).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 B 87.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Die Beurteilung müsse geeignet sein, den Leser, der den Beurteilten nicht kenne, in den Zustand zu setzen, sich ein klares Bild über das Leistungsvermögen und die charakterlichen Eigenschaften zu machen, wobei vom Wortlaut des verfassten Textes auszugehen sei (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 1 B 87.91 -).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13
    Zwar sei es mangels anderweitiger Regelungen im Gesetz oder in Rechtsverordnungen zulässig, Noten durch eine Punktzahl auszudrücken, doch erforderten Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 19 Abs. 4 GG, dass die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar gefasst sei (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 A 7.07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem

    Zur näheren Begründung zitiert er vorrangig ausführlich aus dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014- 1 A 651/13 -, ZBR 2014, 388 = juris.
  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

    Der Senat hat sich mit den Beurteilungsbögen der Beklagten im Bereich der Zollverwaltung und einer auf den Beurteilungsrichtlinien - BRZV - aus dem Jahr 2010 beruhenden Beurteilung bereits in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) befasst und dazu folgendes ausgeführt:.

    Die vom Senat getroffenen Feststellungen treffen auf die Beurteilung des Klägers, die auf den selben Beurteilungsrichtlinien beruht, die auch dem Urteil des Senats vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) zugrunde lagen, in gleicher Weise zu.

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1071/12

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

    Der Senat hat sich mit den Beurteilungsbögen der Beklagten im Bereich der Zollverwaltung und einer auf den Beurteilungsrichtlinien - BRZV - aus dem Jahr 2010 beruhenden Beurteilung bereits in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) befasst und dazu folgendes ausgeführt:.

    Die vom Senat getroffenen Feststellungen treffen auf die Beurteilung des Klägers, die auf den selben Beurteilungsrichtlinien beruht, die auch dem Urteil des Senats vom 4. Juni 2014 (- 1 A 651/13 -, juris) zugrunde lagen, in gleicher Weise zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 6 B 527/18

    Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, a.a.O. Rn. 66, - 2 C 51.16 -, a.a.O. Rn. 15, und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, a.a.O. Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2018 - OVG 4 S 43.17 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2018 - 6 ZB 18.292 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 - VBlBW 2017, 296 = juris Rn. 8; Hess.VGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -, ZBR 2014, 388 = juris Rn. 28.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

    Ihr voraus gingen die Urteile des Hessischen VGH vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -und vom 18. November 2014 - 1 A 1075/12 -, wonach eine im Wege eines Ankreuzverfahrens erstellte dienstliche Beurteilung den rechtlichen Anforderungen grundsätzlich nicht genüge.
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 18.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    F VGH Kassel - 04.06.2014 - AZ: VGH 1 A 651/13.
  • VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei

    Die Beamtin bzw. der Beamte kann nur so die Gründe und Argumente des Dienstherrn für die vergebene Note erfahren und den Weg, der zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -, Rn. 27, juris).

    Diese Vorschrift enthält somit gegenüber der Vorgängerregelung erhöhte Anforderungen, da als zwingende Regelung in § 41 Abs. 2 BLV a. F. lediglich vorgesehen war, dass die Beurteilung mit einem Gesamturteil und einem Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung abschließt; diese Regelung ist im Wesentlichen unverändert nunmehr in § 49 Abs. 3 Satz 1 BLV erhalten geblieben (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 -, Rn. 31, juris).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Die diesbezüglich in § 49 Abs. 1 und 2 BLV geregelten inhaltlichen Anforderungen der dienstlichen Beurteilung unterscheiden sich insoweit deutlich von § 41 BLV a. F. (vgl. Urteile des Senats vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 - sowie vom 18. November 2014 - 1 A 1071/12 -, jeweils veröffentlich in juris).
  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 26.

    Die diesbezüglich in § 49 Abs. 1 und 2 BLV geregelten inhaltlichen Anforderungen der dienstlichen Beurteilung unterscheiden sich insoweit deutlich von § 41 BLV a. F. (vgl. Urteile des Senats vom 4. Juni 2014 - 1 A 651/13 - sowie vom 18. November 2014 - 1 A 1071/12 -, jeweils veröffentlich in juris).
  • VG Darmstadt, 16.10.2014 - 1 K 1381/12

    Dienstliche Beurteilung von Polizeibeamten

    Das abschließende Gesamturteil, wie es in § 11 Abs. 2 Satz 2 HPolLVO vorgesehen ist, bedarf einer plausiblen Begründung, es muss für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar sein (Hess. VGH, Urteil vom 04.06.2014 - 1 A 651/13 -, abgedruckt in juris), es ist - um seiner Zweckbestimmung gerecht werden zu können - durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3/11 -, abgedruckt in juris) und muss sich nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelwertungen herleiten lassen; eine rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist unzulässig (so BVerwG, Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2/06 -, abgedruckt in juris).
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