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   BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78   

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BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78 (https://dejure.org/1980,1929)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1980 - 1 A 9.78 (https://dejure.org/1980,1929)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1980 - 1 A 9.78 (https://dejure.org/1980,1929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld - Arbeitsunfähigkeit - Restkaufpreisforderung - Risikoübernahme - Restschuldversicherung - Diebstahlsrisiko

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1013
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66

    Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist als Versicherungsunternehmung im Sinne von § 1 VAG ein Unternehmen anzusehen, das gegen Entgelt für den Fall des Eintritts eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. u.a. BVerwGE 3, 220; 32, 196) [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67].

    Es trifft zwar zu, daß ein Versicherungsvertrag nicht vorläge, wenn die sogenannte "Bestandsschutzgarantie" mit dem Kaufvertrag über das in seinem "Bestand" "garantierte" Gerät in einem inneren Zusammenhang stände und als unselbständige Nebenabrede dieses Vertrages zu werten wäre (BVerwGE 32, 196 [198]).

  • BVerwG, 16.06.1969 - VI C 133.67

    Ruhestandsbezüge eines Richters - Abschluss eines Bausparvertrages - Beendigung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist als Versicherungsunternehmung im Sinne von § 1 VAG ein Unternehmen anzusehen, das gegen Entgelt für den Fall des Eintritts eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. u.a. BVerwGE 3, 220; 32, 196) [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67].
  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist als Versicherungsunternehmung im Sinne von § 1 VAG ein Unternehmen anzusehen, das gegen Entgelt für den Fall des Eintritts eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. u.a. BVerwGE 3, 220; 32, 196) [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67].
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein Versicherungsgeschäft dann vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 und 75, 155 sowie Urteile vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11 und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 A 88.83 - a.a.O.).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist (z.B. Kauf-, Miet- oder Werkvertrag), verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BVerwGE 32, 196 ; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - a.a.O., S. 4; Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 A 126.89 - BB 1992, 1812 = DB 1992, 1980; BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90 - NJW-RR 1991, 1013 = DB 1991, 2652 ; Prölss, VAG, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 12; Sieg, Rechtsgeschäfte mit gekoppeltem Versicherungsschutz, 1990, S. 63 ff.).

  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, VersR 1995, 344 unter II 2 a bb; vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, BB 1991, 2252 unter I; BVerwG VersR 1993, 1217 f.; 1992, 1381; 1987, 701, 702; 1980, 1013; vgl. ferner MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 1 Rn. 47 f.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 1 Rn. 14 f.; ders. VersR 2015, 1453, 1454; Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 17, 21).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 A 126.89

    Technisches Gerät - Langzeitgarantie - Reparatur - Herstellungs- und

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist (z.B. Kauf-, Miet- oder Werkvertrag), verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. dazu BVerwGE 32, 196 ; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - a.a.O. S. 4; BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90 - DB 1991, 2652 ; Schmidt/Frey in: Prölss, VAG, 10. Aufl. 1989, § 1 Rdnr. 12).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme

    Danach ist ein Versicherungsgeschäft gegeben, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Anzahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 A 26/91 Rn. 14; vom 19. Mai 1987 - 1 A 88/83 Rn. 32, BVerwGE 77, 253, 254; vom 15. Juli 1980 - 1 A 9/78 Rn. 25; vom 19. Juni 1969 - I A 3.66 Rn. 16 f., BVerwGE 32, 196, 197; vom 21. September 1967 - I C 31.65 Rn. 31, BVerwGE 27, 334, 336 und vom 22. März 1956 - I C 147.54 Rn. 12, BVerwGE 3, 220, 221).
  • BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10

    Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines

    a) Der von der Beklagten gerügte Rechtssatzwiderspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 - (Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11) ist nicht ersichtlich.

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zeigt die Beklagte auch nicht mit ihrem Vorbringen auf, die angegriffene Entscheidung weiche in Bezug auf die Anforderungen an das Vorliegen versicherungsrechtlicher Rechtsansprüche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1980 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 11.11.1986 - 1 A 45.83

    Versicherungsaufsicht - Versicherungsgeschäft - Satzungsgemäße Leistungspflicht

    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrundeliegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 [BVerwG 22.03.1956 - I C 147/54]; 32, 196 [BVerwG 16.06.1969 - VI C 133/67]; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.83

    Versicherungsgeschäft - Entgeltliche Risikoübernehme -

    Eine Vereinigung ist eine Versicherungsunternehmung, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84

    Erstattung von Fotokopiekosten - Versicherungsschutz für medizinisch

    Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1980 - 1 A 9/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,20082
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1980 - 1 A 9/78 (https://dejure.org/1980,20082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.08.1980 - 1 A 9/78 (https://dejure.org/1980,20082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. August 1980 - 1 A 9/78 (https://dejure.org/1980,20082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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