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   VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12   

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https://dejure.org/2013,30260
VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12 (https://dejure.org/2013,30260)
VG Göttingen, Entscheidung vom 06.11.2013 - 1 A 98/12 (https://dejure.org/2013,30260)
VG Göttingen, Entscheidung vom 06. November 2013 - 1 A 98/12 (https://dejure.org/2013,30260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Demos: Zivilpolizisten müssen sich outen

  • taz.de (Pressebericht, 07.11.2013)

    Niedersachsen: Zivil-Polisten, enttarnt euch!

  • goettinger-tageblatt.de (Pressebericht, 06.11.2013)

    Zivilpolizei darf bei Versammlungen nicht mehr unerkannt bleiben // Spitzel müssen sich enttarnen

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Pressekommentar mit Bezug zur Entscheidung, 18.11.2013)

    Der "redaktionelle Fehler" oder: wie die Göttinger Polizei die Welt sieht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02

    Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Erhebung einer Verwaltungsgebühr für

    Auszug aus VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
    Einschränkungen müssen zum Schutz eines mit der Versammlungsfreiheit kollidierenden Rechtsguts geeignet, erforderlich und angemessen sein, weil der Schutz des anderen Rechtsguts gegenüber der Versammlungsfreiheit im konkreten Fall vorrangig ist (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - unter Hinweis auf weitere Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, juris).

    Das Anwesenheitsrecht der Polizei wirkt sich mittelbar einschränkend auf die Ausübung der Versammlungsfreiheit aus und unterliegt deshalb eigenständig zu bestimmenden Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2007, a.a.O., Rn. 39).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage reicht es aus, wenn von Rechts wegen die Möglichkeit ernsthaft in Betracht kommt, dass die streitige Berechtigung oder Verpflichtung besteht (BVerwG, Urteil vom 28.01.2010, a.a.O., Rn. 36; s. auch Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 32/94 -, Rn. 18, zitiert nach juris; danach ist auf die Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozess fremden Popularklage die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO über die Klagebefugnis entsprechend anzuwenden).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
    Der Schutzbereich ist nicht nur dann betroffen, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch dann, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
    Die Polizeipräsenz kann Personen von der Teilnahme an einer Versammlung abschrecken oder zur Folge haben, dass Versammlungsteilnehmer ihre Meinungsfreiheit in der Versammlung nicht oder nicht in vollem Umfang ausüben (Bay. VGH, Urteil vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 -, Rn. 23 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.05.1983 - BVerfGE 65 1/43 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143

    Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen

    Auszug aus VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
    Die Polizeipräsenz kann Personen von der Teilnahme an einer Versammlung abschrecken oder zur Folge haben, dass Versammlungsteilnehmer ihre Meinungsfreiheit in der Versammlung nicht oder nicht in vollem Umfang ausüben (Bay. VGH, Urteil vom 15.07.2008 - 10 BV 07.2143 -, Rn. 23 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.05.1983 - BVerfGE 65 1/43 -, zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 04.05.2022 - 21 K 264/18

    Zur Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel Entenwerder zur Errichtung eines

    Auch für den Fall, dass der Kläger zu dem Zeitpunkt der Maßnahmen noch Versammlungsleiter gewesen sein sollte, steht ihm kein berechtigtes Interesse zu, da dieses im Hinblick auf Auflagen oder Maßnahmen, die während der Dauer der Versammlung ergehen, auf solche beschränkt ist, die sich gegen die Versammlung insgesamt richten (OVG Bautzen, Urt. v. 17.8.2016, 3 A 64/14, juris, Rn. 35, m.w.N., ein etwas weiteres Verständnis wohl VG Göttingen, Urt. v. 6.11.2013, 1 A 98/12, juris, Rn. 19).
  • VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13

    Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung;

    Der Schutzbereich ist dabei nicht nur dann betroffen, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch dann, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 14; VG Göttingen, Urt. v. 06.11.2013 - 1 A 98/12 -, juris, Rn. 19).
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