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   BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82   

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https://dejure.org/1983,1231
BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82 (https://dejure.org/1983,1231)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 ABN 33/82 (https://dejure.org/1983,1231)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 (https://dejure.org/1983,1231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 26
  • NJW 1983, 1510
  • MDR 1983, 611
  • JR 1984, 440
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82
    Das Landesarbeitsgericht weicht mit dieser Entscheidung nicht von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Senats vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ab.
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82
    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschluß vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82
    Das Landesarbeitsgericht weicht mit dieser Entscheidung nicht von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Senats vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ab.
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82
    Der Beschwerde ist zuzugeben, daß ein divergenzfähiger abstrakter Rechtssatz sich auch aus fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Begründung seiner Entscheidung ergeben kann (BAG vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 -, AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Ein abstrakter Rechtssatz in diesem Sinne muß nicht notwendig nach Art eines Leitsatzes in den Gründen des angefochtenen Urteils formuliert sein; er kann sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ergeben (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 4. August 1981 3 AZN 107/81, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nr. 9); auch in diesem Fall muß sich jedoch der vom FG konkludent aufgestellte Rechtssatz deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lassen (BAG-Beschlüsse vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, und vom 10. Juli 1984 2 AZN 337/84, AP, § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Nrn. 13 und 15).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz

    Läßt das Landesarbeitsgericht bei der Anwendung eines tariflichen Rechtsbegriffs einen Gesichtspunkt unerwähnt, der nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei zu beachten ist, kann dann nicht im Wege eines Umkehrschlusses auf einen divergierenden Rechtssatz des Landesarbeitsgerichts geschlossen werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Begründung ausdrücklich den zutreffenden Rechtssatz vorangestellt hat (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96

    Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten

    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84

    Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung

    Sie ändert nichts daran, daß auch nach dem neuen Recht (§§ 72 ff. ArbGG 1979) nach wie vor zwischen der Divergenz und der möglicherweise unrichtigen Rechtsanwendung zu unterscheiden ist (Beschluß des erkennenden Senates vom 16 . Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz und Beschluß des Ersten Senates vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 20.09.1993 - 9 AZN 400/93

    Divergenzbeschwerde; verspätete Urteilsabsetzung

    Die Gleichstellung einer scheinbar nur fallbezogenen Formulierung des Landesarbeitsgerichts mit einem abstrakten Rechtssatz ist nur dann geboten, wenn sich der Rechtssatz, auf dem das anzufechtende Urteil beruht, aus seiner Begründung zwingend ergibt ( BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
    Deshalb ist dem angefochtenen Urteil jedenfalls nicht zwingend der Rechtssatz zu entnehmen, es komme nicht auf eine Gesamtwürdigung und nicht auf die im Wesentlichen freie oder fremdbestimmende Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen an (vgl. dazu auch BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BFH, 14.06.1995 - II B 106/94

    Hinreichende Bezeichnung einer behaupteten Divergenz oder eines geltend gemachten

    Das ist der Fall, wenn das FG seiner Würdigung einen -- nach der Rechtsprechung des BFH -- unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber, wenn der -- richtige -- Rechtssatz vom FG unrichtig angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510).
  • BFH, 10.08.1987 - V B 70/87

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides

    Es ist aus der Beschwerdeschrift nicht ersichtlich, ob die Klageabweisung auf einer Abweichung von dem genannten BFH-Urteil oder auf einer ggf. unrichtigen Anwendung der vom FG beachteten Rechtssätze des BFH-Urteils beruht (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 1 ABN 33/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1510; BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211).
  • BAG, 13.02.1984 - 2 AZN 1/84
    Urteil aufgestellten Grundsätzen ausgegangen ist, kann nicht angenommen werden, daß es gleichwohl den entgegenstehenden Rechtssatz aufstellen wollte, bei einer Störung im Leistungsbereich bedürfe es r e g e 1 m ä ß i g keine Abmahnung (vgl. BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84
    Wenn ein Berufungsgericht einen Rechtssatz, von dem es bei seiner Begründung ausgeht, ausdrücklich nennt, ist auch bei dessen fallbezogener unrichtigen Anwendung nicht anzunehmen, das Landesarbeitsgericht habe einen davon abweichenden anderen abstrakten Rechtssatz aufstellen wollen (BAG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 -).
  • BAG, 23.01.1984 - 2 AZN 658/83
  • BAG, 04.01.1984 - 1 ABN 22/83
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