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   BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14   

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https://dejure.org/2015,6337
BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14 (https://dejure.org/2015,6337)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2015 - 1 ABR 1/14 (https://dejure.org/2015,6337)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 (https://dejure.org/2015,6337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis

  • openjur.de

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren; Feststellungsinteresse; Rechtsverhältnis

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO
    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis

  • IWW

    § 111 BetrVG, § 17 Ziff. 3 MTV, § 19 Ziff. 3 MTV, § ... 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 1 Ziff. 3 Satz 3 MTV, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 559 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis

  • rewis.io

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - Rechtsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - und das Feststellungsinteresse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse und Feststellungsanträge im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feststellungsantrag im Beschlussverfahren - gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 705
  • NZA 2015, 765
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht, § 559 ZPO (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31) .

    Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Beteiligten nicht zweifelhaft ist (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Aus den im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit eines auf die beschränkte Fortgeltung einer unstreitig nachwirkungslos beendeten Betriebsvereinbarung gerichteten Feststellungsantrags folgt nichts anderes (vgl. hierzu BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 14 und 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 303) .

    Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung sind in diesem Sinn "teilmitbestimmt" (BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B I 5 a der Gründe, BAGE 92, 203) .

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Aus den im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit eines auf die beschränkte Fortgeltung einer unstreitig nachwirkungslos beendeten Betriebsvereinbarung gerichteten Feststellungsantrags folgt nichts anderes (vgl. hierzu BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 14 und 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 303) .

    Ihm kann bei der Ausgestaltung der Anwartschaften ein Mitbestimmungsrecht zukommen (zur Geltendmachung eines solchen Mitbestimmungsrechts im Wege eines zulässigen Feststellungsantrags vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 13 f.) .

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Das Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses, aus dem sich Folgen nur für die einzelnen Arbeitnehmer und nicht auch für ihn selbst ergeben, ist rechtlich nicht geschützt (vgl. hierzu BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 100, 281) .
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Er kann sich auch auf daraus folgende einzelne Beziehungen, Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Rechtspflicht beschränken (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Dabei muss das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 7/08 - Rn. 10) .
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Aus den im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit eines auf die beschränkte Fortgeltung einer unstreitig nachwirkungslos beendeten Betriebsvereinbarung gerichteten Feststellungsantrags folgt nichts anderes (vgl. hierzu BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 14 und 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 92, 303) .
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13

    Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2013 - 7 TaBV 56/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf oder Änderung tatsächlicher Umstände zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der erstrebten Feststellung konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 22 mwN; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 118, 131) .
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Diese Verfahrensvoraussetzung des § 256 Abs. 1 ZPO bewirkt, dass die Arbeitsgerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses klären können und weder über bloße Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten befinden, noch ein Rechtsgutachten erstellen, das vom konkreten Streit losgelöste Fragen beantworten soll (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Beschl. v. 20.01.2015, 1 ABR 1/14 Rn. 18 und BAG, Beschl. v. 24.04.2007, 1 ABR 27/06 Rn. 15).
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Es handelt sich um einen vergangenheitsbezogenen Feststellungsantrag (vgl. dazu BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Die Geltung einer Betriebsvereinbarung kann als Rechtsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsantrags in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren erhoben werden (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 16) .
  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15

    Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der

    Ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart und die Zukunft ergeben können (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 80/80, WM 1981, 1050, 1051; BAG, NZA 2015, 765, 767; siehe aus der Literatur nur Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 3a), wenn also an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses ein gegenwärtiges Feststellungsinteresse besteht (vgl. MüKoZPO/Becker-Eberhardt, 4. Aufl., § 256 Rn. 28).

    Dieses Erfordernis beruht darauf, dass es nicht zu den Aufgaben der Gerichte gehört, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht (BAG, NZA 2015, 765, 767).

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    c) Das auch im Beschlussverfahren gem. § 256 ZPO erforderliche (st. Rspr.; vgl. nur BAG, Beschl. v. 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 - juris; BAG, Beschl. v. 20.01.2015 - 1 ABR 1/14, AP Nr. 106 zu § 77 BetrVG 1972) Feststellungsinteresse besteht.

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (vorab) feststellen lassen kann (BAG, Beschl. v. 20.01.2015 - 1 ABR 1/14, AP Nr. 106 zu § 77 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 19.09.2006 - 1 ABR 58/05, AP Nr. 29 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Ein lediglich vergangenheitsbezogener Antrag liegt damit gerade nicht vor (vgl. BAG, Beschl. v. 20.01.2015 - 1 ABR 1/14, AP Nr. 106 zu § 77 BetrVG 1972).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Zumindest müssen sich aus der begehrten Feststellung noch konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14).
  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 214/20

    Eigenkündigung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

    Dabei muss das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18 zu einem Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; BGH 17. Juni 2016 - V ZR 272/15 - Rn. 13 ff.) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Das Interesse an der Klärung nur individualrechtlicher Folgen des Verfahrens für die einzelnen Betriebsratsmitglieder durch den Betriebsrat ist rechtlich nicht geschützt (vgl. hierzu BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 19; 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 100, 281) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 23/14

    Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18) .

    Ebenso wenig wie die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts oder die Wirksamkeit einer Abmahnung zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage sind (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 27; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18 f. mwN) , liegt in der isolierten Feststellung einer Benachteiligung iSv. § 78 Satz 2 BetrVG ein rechtliches Verhältnis einer Person oder eines Beteiligten zu einer anderen Person oder einem anderen Beteiligten oder einer Sache.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • LAG Köln, 16.09.2015 - 5 Sa 480/15

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis,

  • LAG Hamm, 24.02.2016 - 4 Sa 681/15

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebesbedingten Kündigung des

  • LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.06.2021 - 6 TaBV 7/20

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtsverlust - Wählbarkeit -

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 2 TaBV 28/19

    Freistellung eines Mitglieds der Bezirksbetriebsvertretung - Erforderlichkeit

  • LAG Sachsen, 21.05.2019 - 7 TaBV 23/18

    Feststellungsinteresse als Prozessvoraussetzung Problematik eines Globalantrags

  • KAG Paderborn, 05.04.2019 - I/2019
  • ArbG Kiel, 10.02.2022 - 3 BV 41a/21

    Fehlendes Feststellungsinteresse an der Zulässigkeit der Errichtung eines

  • KAG Augsburg, 08.07.2020 - 1 MV 1/20

    Eingruppierung, Unterlassungsanspruch, Einstellung, Zustimmungsverweigerung,

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 08.07.2020 - 1 MV 1/20

    Eingruppierung, Unterlassungsanspruch, Einstellung, Zustimmungsverweigerung,

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