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   BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62   

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BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62 (https://dejure.org/1963,267)
BAG, Entscheidung vom 01.02.1963 - 1 ABR 1/62 (https://dejure.org/1963,267)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 1963 - 1 ABR 1/62 (https://dejure.org/1963,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Selbständige Betriebe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 82
  • NJW 1963, 1325
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.05.1958 - 1 ABR 5/57

    Hauptverwaltung eines Unternehmens - Selbständiger Betrieb - Wahl eines

    Auszug aus BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
    d) Aus der Tendenz des Gesetzes, daß jeder Betrieb einen Betriebsrat haben soll, folgt, daß der Begriff des Betriebs, Nebenbetriebs oder Betriebs teils, soweit es um die Frage der Abgrenzung geht, eine Belegschaft voraussetzt, die möglichst ober halb der Grenze der Betriebsratsfähigkeit liegt (BAG 6, 19 [22] « AP Nr«. 1 zu § 3 BetrVG? AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG),.

    ohne daß dadurch die Weherei unselbständig werden Küßte (vglc dazu im übrigen BAG 6, 19) - Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht bereits auf die Argumente hingewiesen, die für eine Selbständigkeit beider Betriebe sprechen (arbeitstechnisches Ziel, räumliche Verhältnisse, eigene Organisation, eigene technische Leitung) Mit Hecht mißt es auch dem Umstand einer gewissen Verzahnung in der Arbeit beider Betriebe und in der kaufmännischen Leitung (Lohnabrechnung) keine entscheidende Bedeutung zu.

  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

    Auszug aus BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
    sein (BAG 3, 288 [29o] - AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; 4, 46 [49] - AP Nr, 46 zu § 2 ArbGG).

    3 Wie der Senat bereits (BAG 3, 288 [2921; '-j.

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
    Die Geltendmachung einer Nichtigkeit der Wahl ist an keine Frist gebunden (BAG 1, 317 [Leitsatz] = AP Nr, 1 zu § 18 BetrVG ,.

    groben, offensichtlichen Verstößen infrage (BAG 1, 317 [319]; 4, 63 [67] = AP Kr, 1 zu § IS BetrVG: Von solchen kann hier angesichts der Zweifelhaftigkeit der Rechtslage keine Rede sein. Penn im früheren Seschlußverfahren haben sich die Beteiligten so gar geeinigt, was sicher nicht geschehen wäre wenn die Rechtslage zugunsten des Arbeitgebers oder des Betriebsrats eindeutig gewesen wäre (Auf die Zulässigkeit des dort abgeschlossenen Vergleichs kommt es dabei nicht anc) Zudem hat in dem diesem Verfahren zugrundeliegenden Pall das Beschwerdegericht, also ein Instanzgericht, keinen Rechtsverstoß feststellen können.

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

    Auszug aus BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
    [l42] = AP Nr, 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich! AP Nr = 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich) können also hier nur mit Vorsicht angewendet werden, Das gilt ebenfalls von dem auf ein anderes Ziel ausgerichteten Kündigungsschutzrecht (AP Nr. 13 zu § 13 KSchG), wenn es sich bei § 13 KSchG im Grunde auch um eine beuriebsverfassungsrechtliche Norm handelt (BAG 6, 121 [125] = AP Nr, 22 zu Art. 44 Truppenvertrag) r.
  • BAG, 15.08.1958 - 1 AZR 658/57

    Deutsches Betriebsverfassungsrecht - Deutsches Personalvertretungsrecht -

    Auszug aus BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62
    [l42] = AP Nr, 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich! AP Nr = 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich) können also hier nur mit Vorsicht angewendet werden, Das gilt ebenfalls von dem auf ein anderes Ziel ausgerichteten Kündigungsschutzrecht (AP Nr. 13 zu § 13 KSchG), wenn es sich bei § 13 KSchG im Grunde auch um eine beuriebsverfassungsrechtliche Norm handelt (BAG 6, 121 [125] = AP Nr, 22 zu Art. 44 Truppenvertrag) r.
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    a) Mit und in einem Betrieb können verschiedene Zwecke verfolgt werden (BAG 14, 82, 92; 30, 12; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb schon mehrfach betont, daß es für die Frage, wann es sich betriebsverfassungsrechtlich um einen Betrieb handelt, in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).

    Unerheblich ist dabei, wo die Entscheidungsbefugnisse in wirtschaftlich-kaufmännischen Angelegenheiten liegen, weil diese unternehmerischen Entscheidungen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitgehend entzogen sind (BAG 14, 82, 91; Beschluß vom 5. Juni 1964, aaO).

    Ebenso kann es grundsätzlich nicht darauf ankommen, ob auf Arbeitgeberseite gewisse interne Bindungen bestehen (BAG 14, 82, 91).

    Die Belegschaft muß wissen, welchen Arbeitskollegen sie das Vertrauen schenken kann (vgl. schon BAG 14, 82).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob innerhalb dieser Produktionsstätten ein Austausch von Arbeitskräften stattfindet, ob Sozialeinrichtungen gemeinsam benutzt werden (BAG 14, 82) und ob in einer Betriebsstätte überwiegend gewerbliche Arbeitnehmer, in der anderen überwiegend Angestellte beschäftigt werden (Mothes, aaO, S. 89).

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Bei der Unterscheidung zwischen einem Betrieb und einem nach § 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG als selbständiger Betrieb geltenden Betriebsteil ist daher nur auf eine relative Eigenständigkeit des Betriebsteiles abzustellen (vgl. BAGE 14, 82, 89 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Deshalb ist bei der Frage, ob ein Nebenbetrieb oder ein Betriebsteil einen selbständigen Betrieb i. S. des § 4 BetrVG darstellt, mit entscheidend, wo die Entschließungen des Arbeitgebers, insbesondere im Mitbestimmungsraum getroffen werden (so schon BAG 14, 82 [90] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; AP Nr. 4 und Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dafür die Fluktuation der Arbeitnehmer von einer zur anderen Arbeitsstätte sprechen (BAG 14, 82 [91] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; BAG AP Nr. 4 und Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Der Senat hat zwar zu § 3 BetrVG 1952 ausgesprochen, daß unter Umständen aus der Tatsache der Geltung verschiedener Tarifverträge für einzelne Betriebsstätten geschlossen werden könne, zur Lösung der sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten sei die Bildung eines eigenen Betriebsrats gerechtfertigt (vgl. BAG 14, 82 [94] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG).

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Mit und in einem Betrieb können verschiedene arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden (BAGE 14, 82, 92 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG: 30, 12; 40, 163, 166).

    Seine Mitarbeiter sollen vom Betriebsrat des Gesamt- oder Hauptbetriebes mitvertreten werden, um ein unfruchtbares Nebeneinanderarbeiten und unerquickliche, unfruchtbare Rivalität zu vermeiden (BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG; BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP, aaO; BAG Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - aaO; BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - aaO).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

    Mit und in einem Betrieb können gleichzeitig verschiedene arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden (vgl. BAGE 14, 82, 92 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG, zu II 2 k der Gründe; BAGE 30, 12, 20 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe; BAGE 40, 163, 166 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe; erkennender Senat in BAGE 45, 259, 267 = AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969, zu I 2 a, aa der Gründe; Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119, 127 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Die Vorschrift gilt in gleicher Weise für die Frage, ob zwei selbständige Betriebe zweier verschiedener Arbeitgeber vorliegen oder ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten (ständige Rechtsprechung BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts hat das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach entschieden, daß es für das Vorliegen eines Betriebs in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82; BAG Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG; BAG Beschluß vom 23. September 1982, aaO, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Las ergibt sich aus den §§ 1 und 8 Abs. 1 BetrVG (BAG 14, 82 ß G J = AP Nr, 5 zu § 3 BetrVG), Die die Betriebsratswahl regeln den Gesetzesvorschriften sind also so auszulegen, daß der Zweck des Gesetzes nach Möglichkeit erreicht wird.
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Ob es sich im Einzelfall um mehrere selbständige Betriebe oder nur um unselbständige Teile eines einheitlichen Betriebes handelt, richtet sich nach der Einheit der auf die Verfolgung der arbeitstechnischen Zwecke gerichteten Organisation, welche die Einheit des Betriebes und damit diesen selbst bestimmt (vgl. BAGE 14, 82 = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG ).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    F ü r den B e trie b s b e g r i f f im Sinne d es B e tr ie b s v e rf a s s u n g s g e s e tz e s i s t a b e r n ic h t ohne w e ite r e s maßgebend, was i n an d eren Rechtsnorm en d a r u n te r v e rs ta n d e n w ird (BAG 14, 82 [ 88] = AP N r. 5 zu § 3 BetrVG 1952 [zu I I 1 d e r G rü n d e ]).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

  • LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03

    Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 15 TaBV 12/92

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Filialen als selbständige Betriebsteile; Wahl

  • BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76

    Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 8/83

    Feststellung der Eigenschaft als benachteiligter Jugendlicher - Durchführung von

  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 15/92

    Zuordnung von nicht betriebsratsfähigen "Repräsentanzen" eines

  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

  • BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages für Großhandel auf Angestellte im Einzelhandel

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 165/88

    Anspruch auf Fahrgelderstattung im Bewachungsgewerbe - Begriff der Arbeitsstätte

  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 4/67

    Lohndruckerei - Tendenzbetrieb - Verlag

  • BAG, 14.03.1983 - 6 ABN 1/83
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