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   BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99   

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https://dejure.org/2000,618
BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 (https://dejure.org/2000,618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 112; ; BetrVG § 111; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 112, 111; BGB § 613a
    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 112, 111; BGB § 613a
    Sozialplan bei Betriebsübergang mit gleichzeitiger Betriebsänderung i. S. des § 111 Satz 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2039
  • NZA 2000, 1069
  • NZI 2001, 89
  • NZI Beilage 2001, 89
  • BB 2000, 2052
  • BB 2000, 2261
  • DB 2000, 2329
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können in einem Sozialplan - in den Grenzen billigen Ermessens - diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - BAGE 85, 1, zu B II 2 a der Gründe).

    Die nach dem Spruch der Einigungsstelle auszugleichenden Nachteile dürfen nur solche sein, die gerade auf die mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung zurückzuführen sind (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

    Wirtschaftliche Nachteile aus Vorgängen, die selbst keine Betriebsänderung und auch nicht deren notwendige Folge darstellen, sind dagegen einer erzwingbaren Regelung durch einen Spruch der Einigungsstelle nicht zugänglich (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO mwN).

    Fällt - wie im vorliegenden Fall - ein Betriebsübergang mit einer Betriebsänderung zusammen, können in einem durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Sozialplan nur diejenigen Nachteile ausgeglichen bzw. gemildert werden, die die Betriebsänderung selbst verursacht (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).

    Zu den berücksichtigungsfähigen Nachteilsfolgen zählt dagegen nicht eine etwaige Verringerung der Haftungsmasse für Ansprüche der Arbeitnehmer beim Betriebserwerber (BAG 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97

    Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 9 TaBV 4/97 - Beschluß vom 5. November 1998.

    1 ABR 1/99 9 TaBV 4/97 (Freiburg).

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg -Kammern Freiburg - vom 5. November 1998 - 9 TaBV 4/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Betriebsparteien bzw. der Einigungsstelle, ob und welche Nachteile der Betriebsänderung berücksichtigt werden sollen (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30).

    Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92; GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Ob ausgleichs- oder milderungswürdige Nachteile entstehen, ist bei der Aufstellung des Sozialplans - ggf. von der Einigungsstelle - zu prüfen und zu entscheiden (BAG 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 - BAGE 40, 36).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines sie ersetzenden Spruches der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung oder des Spruchs führt, wenn der wirksame Teil auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338, zu B III 6 der Gründe mwN; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 77 Rn. 44; GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 140 mwN).
  • BAG, 16.06.1987 - 1 ABR 41/85

    Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG (BAG 16. Juni 1987 - 1 ABR 41/85 - BAGE 55, 356; kritisch GK-Fabricius aaO § 111 Rn. 244 ff.).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
    Dabei ist davon auszugehen, daß der Überprüfung durch die Arbeitsgerichte allein der Spruch der Einigungsstelle aufgrund der bei Aufstellung des Sozialplans vorhandenen Umstände (Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 76 Rn. 76) unterliegt, nicht dagegen ihre Erwägungen bei der Entscheidungsfindung (BAG 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 6. Aufl. aaO § 76 Rn. 92; GK-Kreutz aaO § 76 Rn. 130).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Bei Vorliegen dieser Tatbestände wird daher der Eintritt wirtschaftlicher Nachteile fingiert (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106, zu B I 4 der Gründe mwN).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Ein Betriebsübergang als solcher ist nach ständiger Rechtsprechung keine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106 mwN).

    Sie sind damit Folgen des Betriebsinhaberwechsels (vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Diese Vorschrift ist ihrem Rechtsgedanken nach auch auf die Regelungen in Betriebsvereinbarungen anzuwenden (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106).
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