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   BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82   

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BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82 (https://dejure.org/1983,1094)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1983 - 1 ABR 11/82 (https://dejure.org/1983,1094)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 (https://dejure.org/1983,1094)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 729
  • DB 1984, 408
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Ein Antrag, nach dem festgestellt werden soll, daß hinsichtlich aller denkbaren Re gelungsmöglichkeiten einer Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht bzw. nicht besteht, ist unzulässig (im An schluß an die Entscheidung des Senats vom 24. November 1981 - BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972).

    Eine Aussetzung dieses Verfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren ist nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 24. November 1981 - BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972 und zuletzt vom 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Das ist unzulässig (Beschluß vom 24. November 1981, aaO) und macht die Abweisung des Antrages als unzulässig erforderlich.

  • BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Eine Aussetzung dieses Verfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren ist nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 24. November 1981 - BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972 und zuletzt vom 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    So hat der Senat es für zulässig gehalten, die Frage zur gerichtlichen Entscheidung zu stellen, ob vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG eine Regelung gedeckt ist, die dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung des jeweiligen Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlages und bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie im Einzelfalle einräumen soll (Beschluß vom 16. März 1982, aaO).

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Der Senat hat daher stets den Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle in einer bestimmten Angelegenheit als Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen eines vom Betriebsrat in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechtes angesehen (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1981 BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit; vom 8. Dezember 1981, BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Er hat über die Frage entschieden, ob das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch die Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und die Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander umfaßt (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Der Senat hat daher stets den Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle in einer bestimmten Angelegenheit als Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen eines vom Betriebsrat in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechtes angesehen (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1981 BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit; vom 8. Dezember 1981, BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Welchen Inhalt die mitbestimmungspflichtige Regelung dieser Angelegenheit haben kann und ob jede - möglicher weise durch den Spruch der Einigungsstelle - getroffene Einzelregelung vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gedeckt ist, ist in einem solchen Verfahren nicht zu entscheiden (vgl. Beschluß des Sechsten Senats vom 22. Oktober 1981, BAG 36, 385 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Erforderlich ist in solchen Fällen, daß auch hinsichtlich der Mitbestimmungspflichtigkeit dieser Detailfrage - nicht über deren endgültige Regelung - Streit besteht und daß die Detailfrage als solche und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die zu regelnde Angelegenheit im einzelnen dargelegt und so bezeichnet wird, daß eine gerichtliche Entscheidung darüber geeignet ist, abschließend Klarheit darüber zu schaffen, ob das Mitbestimmungsrecht dem Betriebsrat eine Regelungskompetenz auch hinsichtlich dieser Detailfrage gibt (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Der Senat hat daher stets den Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle in einer bestimmten Angelegenheit als Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen eines vom Betriebsrat in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechtes angesehen (vgl. Beschluß vom 28. Juli 1981 BAG 36, 138 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit; vom 8. Dezember 1981, BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - AP Nr. 15 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82
    Der Arbeitgeber kann die Anrufung der Einigungsstelle nicht verhindern, das Unterlassen der Anrufung nicht fordern (Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 ABR 27/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - und 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 7 und 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).

    Der Antrag muß dahin gehen, daß das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts in der konkret zu bezeichnenden Angelegenheit festgestellt werden soll (Beschluß vom 16. August 1983, aaO).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Einer näheren Umschreibung bedarf es darüber hinaus nicht, weil in diesem Verfahren über den Inhalt der mitbestimmungspflichtigen Regelung nicht zu entscheiden ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979 und Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313, 315 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß aber in einem Streit um das Bestehen von Mitbestimmungsrechten der Antrag dahin lauten, daß das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer "konkret zu bezeichnenden Angelegenheit" festgestellt wird (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

    Weiter hat das Bundesarbeitsgericht immer betont, dass der Streit der Betriebspartner, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat (oder nicht) stets zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 3; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muß derjenige, der das Bestehen oder Nichtbestehen des Mitbestimmungsrechts festgestellt wissen will, diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch nimmt oder leugnet, so genau bezeichnen, daß mit einer Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 46, 367, 372 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I 1; Beschluß vom 18. Februar 1986, aaO, zu B I 2 c).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Dies ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. Senatsbeschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe; Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1987, BAGE 56, 197, 202 f.= AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B I 2 a, b der Gründe; Senatsbeschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283, 287 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

    Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muß derjenige, der das Bestehen oder Nichtbestehen des Mitbestimmungsrechts festgestellt wissen will, diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch nimmt oder leugnet, so genau bezeichnen, daß mit einer Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979; BAG 46, 367, 372 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I 1 der Gründe; Beschluß vom 18. Februar 1986, aa0, zu B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

    Der Betriebsrat kann die Frage, ob ihm in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 53/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Beschlußverfahren auch die Frage zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann, ob einzelne Detailfragen einer zu regelnden Angelegenheit von einem - im übrigen möglicherweise unbestrittenen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gedeckt werden (vgl. den genannten Beschluß vom 6. Dezember 1983 sowie den Beschluß vom 16. März 1982, BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

  • BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 68/81

    Einzelbetriebsrat - Gesamtbetriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Auswahlrichtlinien

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11

    Initiativrecht des Betriebsrats für die Erstellung einer Betriebsordnung

  • LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88

    Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 2711/89

    Mitbestimmung des Personalrats bei Teilprivatisierung des Reinigungsdienstes

  • BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren -

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung

  • LAG Berlin, 15.01.1990 - 9 TaBV 5/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelung in Krankenanstalten

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.1991 - 5 TaBV 11/91

    Betriebsrat: Initiativrecht - Mitbestimmung bei Wechsel des Entlohnungssystems

  • LAG Berlin, 24.07.1989 - 9 TaBV 1/89

    Einstweilige Verfügung; Beschlussverfahren; Rechtsschutzinteresse; Hauptverfahren

  • LAG Hessen, 12.02.1985 - 4 TaBV 70/83

    Betriebsaufspaltung mit Betriebsteil-Übergang und Betriebsteil-Inhaberwechsel

  • LAG Hessen, 08.01.1987 - 4 TaBV 39/86

    Erfordernis eines auf den konkreten, tatbestandlich eingegrenzten Streitpunkt

  • LAG Hessen, 27.11.1986 - 4 TaBV 76/86

    Antragsanforderungen bei einem Unterlassungsbegehren des Betriebsrats in der Form

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.1986 - 14 TaBV 6/85

    Mitbestimmungsrecht bei der Veränderung der Schichteinteilung infolge von

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