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   BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87   

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BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87 (https://dejure.org/1988,946)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1988 - 1 ABR 11/87 (https://dejure.org/1988,946)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 (https://dejure.org/1988,946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines nach Konkurseröffnung von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplanes - Milderung der durch die Betriebsstilllegung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile - Feststellung der Unwirksamkeit des Sozialplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1483
  • NZA 1989, 26
  • BB 1988, 2111
  • BB 1988, 2174
  • BB 1988, 2274
  • DB 1988, 2154
  • JR 1989, 132
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes, der von der Einigungsstelle im Laufe des

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Neben der fristgebundenen gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt nämlich ein Einigungsstellenspruch auch der gerichtlichen Rechtskontrolle, die nicht fristgebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1985, BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Ohne Einhaltung der Frist kann er nur das Fehlen der gesetzlichen Grundlagen für die von der Einigungsstelle beanspruchte Regelungskompetenz rügen (vgl. Senatsbeschlüsse BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 26. April 1985 (BGBl. I, 710) hat der Senat zwar in seinem Beschluß vom 14. Mai 1985 (- 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972) angenommen, daß die Zulässigkeit von pauschalen Abfindungen für die gesamte Belegschaft, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, eine in § 112 Abs. 1 BetrVG geregelte Frage der Regelungskompetenz der Einigungsstelle sei und damit eine gerichtliche Rechtskontrolle betreffe.

    Wie der Senat jedoch schon vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG n.F. entschieden hat, betrifft der Einwand, das Sozialplanvolumen sei angesichts der verteilungsfähigen Konkursmasse zu hoch, die Einhaltung der Ermessensgrenzen (Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Neben der fristgebundenen gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt nämlich ein Einigungsstellenspruch auch der gerichtlichen Rechtskontrolle, die nicht fristgebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1985, BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Ohne Einhaltung der Frist kann er nur das Fehlen der gesetzlichen Grundlagen für die von der Einigungsstelle beanspruchte Regelungskompetenz rügen (vgl. Senatsbeschlüsse BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Die Versäumung der Anfechtungsfrist führt zum Erlöschen des Anfechtungsrechts, denn die Anfechtungsfrist ist nach völlig einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung eine - mit den §§ 4, 7 KSchG vergleichbare - materiell-rechtliche Ausschlußfrist (BAGE 16, 1, 8 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG, zu B 3 b der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Januar 1972 - 1 ABR 6/71 - AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG Jugendvertreter; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 38; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 19 Rz 24; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 22; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 34; Thiele, GK-BetrVG, § 19 Rz 11; Müller, Festschrift für Schnorr von Carolsfeld, S. 367, 375).

    Wird nämlich die Ausschlußfrist zur Ausübung des Anfechtungsrechts versäumt, kann das ursprünglich anfechtbare betriebsverfassungsrechtliche Rechtsgeschäft trotz der an sich gegebenen Anfechtungsgründe nicht mehr beanstandet, sondern muß insoweit als wirksam angesehen werden (zur Wahlanfechtung BAGE 16, 1, 8 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG, zu B III 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, zu A I 1 a der Gründe).

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Dazu steht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht in Widerspruch, nach der bei Darlegung eines die Anfechtbarkeit begründenden Sachverhalts das Gericht wegen seiner Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen ( § 83 Abs. 1 ArbGG) auch weitere, erst im späteren Verlauf des Beschlußverfahrens sichtbar werdende Anfechtungsgründe noch berücksichtigen muß (BAG, aa0, zu III der Gründe; BAGE 22, 38, 41 [BAG 03.06.1969 - 1 ABR 3/69] = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG, zu 1 der Gründe; BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972), denn durch die Berücksichtigung dieser erst später bekanntgewordenen Gründe wird der mit der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG verfolgte Zweck, Klarheit zu schaffen, ob der Einigungsstellenspruch wegen Ermessensüberschreitung angefochten wird, nicht vereitelt.
  • BAG, 14.01.1972 - 1 ABR 6/71

    Jugendvertreter - Anfechtung - Anzahl der Jugendvertreter

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Die Versäumung der Anfechtungsfrist führt zum Erlöschen des Anfechtungsrechts, denn die Anfechtungsfrist ist nach völlig einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung eine - mit den §§ 4, 7 KSchG vergleichbare - materiell-rechtliche Ausschlußfrist (BAGE 16, 1, 8 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG, zu B 3 b der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Januar 1972 - 1 ABR 6/71 - AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG Jugendvertreter; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 38; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 19 Rz 24; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 22; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 34; Thiele, GK-BetrVG, § 19 Rz 11; Müller, Festschrift für Schnorr von Carolsfeld, S. 367, 375).
  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Der Antragsteller kann sich auch in einem Beschlußverfahren nicht darauf beschränken, lediglich die Feststellung der Nichtigkeit eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsgeschäfts zu begehren, ohne vorzutragen, aus welchen - von ihm darzulegenden - Gründen er das Rechtsgeschäft für nichtig hält (BAGE 17, 165 [BAG 24.05.1965 - 1 ABR 1/65] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Dazu steht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht in Widerspruch, nach der bei Darlegung eines die Anfechtbarkeit begründenden Sachverhalts das Gericht wegen seiner Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen ( § 83 Abs. 1 ArbGG) auch weitere, erst im späteren Verlauf des Beschlußverfahrens sichtbar werdende Anfechtungsgründe noch berücksichtigen muß (BAG, aa0, zu III der Gründe; BAGE 22, 38, 41 [BAG 03.06.1969 - 1 ABR 3/69] = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG, zu 1 der Gründe; BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972), denn durch die Berücksichtigung dieser erst später bekanntgewordenen Gründe wird der mit der Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG verfolgte Zweck, Klarheit zu schaffen, ob der Einigungsstellenspruch wegen Ermessensüberschreitung angefochten wird, nicht vereitelt.
  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Wird nämlich die Ausschlußfrist zur Ausübung des Anfechtungsrechts versäumt, kann das ursprünglich anfechtbare betriebsverfassungsrechtliche Rechtsgeschäft trotz der an sich gegebenen Anfechtungsgründe nicht mehr beanstandet, sondern muß insoweit als wirksam angesehen werden (zur Wahlanfechtung BAGE 16, 1, 8 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG, zu B III 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, zu A I 1 a der Gründe).
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Die Nichtigkeit der Wahl kann ohne zeitliche Begrenzung bei besonders groben und offensichtlichen Verstößen gegen die Grundregeln von Wahlen geltend gemacht werden (BAGE 29, 392, 395 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 44, 57 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972), während einfache Verstöße gegen Wahlvorschriften nur innerhalb der in § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG geregelten Anfechtungsfrist von zwei Wochen seit dem Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses geltend gemacht werden können.
  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
    Die Nichtigkeit der Wahl kann ohne zeitliche Begrenzung bei besonders groben und offensichtlichen Verstößen gegen die Grundregeln von Wahlen geltend gemacht werden (BAGE 29, 392, 395 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 44, 57 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972), während einfache Verstöße gegen Wahlvorschriften nur innerhalb der in § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG geregelten Anfechtungsfrist von zwei Wochen seit dem Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses geltend gemacht werden können.
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Dagegen spricht, dass der Zweck der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist, binnen kurzer Zeit Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Anfechtung auf Ermessensfehler gestützt wird (BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - zu B I 2 d bb der Gründe) , auch in den Fällen gewahrt wird, in denen eine entsprechend begründete und innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingehende Antragsschrift Ermessensfehler benennt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Es handelt sich nicht um eine "Sachurteilsvoraussetzung", sondern um eine mit der Klagefrist nach den §§ 4, 7 KSchG vergleichbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Einhaltung ggf. im Rahmen der Begründetheit des Antrages zu prüfen ist (vgl. BAG vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - Rn. 24 ff. zitiert nach juris, AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972; vom 14.05.1988 - 1 ABR 52/81 - Rn. 32 zitiert nach juris, AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972; GK-BetrVG-Kreutz/Jacobs, § 176 Rn. 159; Richardi, § 76 Rn. 128; Fitting, § 76 Rn. 157; wohl a. A. ohne nähere Begründung BAG vom 21.09.1993 - 1 ABR 16/93 - Rn. 19 zitiert nach juris, AP Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Es gilt lediglich ein anderer Kontrollmaßstab, indem der Spruch nur noch auf Rechtsverstöße überprüft werden kann (vgl. BAG vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - Rn. 25 zitiert nach juris, a. a. O.).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Der Vorwurf der Arbeitgeberin, die Einigungsstelle habe nicht auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen geachtet und einen Gesamtbetrag der Sozialplanleistungen vorgesehen, der den Fortbestand des Unternehmens gefährde, betrifft die Überschreitung von Grenzen des Ermessens (BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 41, zu B I 3 a bb der Gründe; 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - BAGE 78, 30).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Die Grundsätze in § 112 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 BetrVG haben die Funktion von Richtlinien für die Ausübung des Ermessens durch die Einigungsstelle, indem sie die Grenzen des Ermessens abstecken (BAG Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972).

    Es stellt somit eine Ermessensüberschreitung dar, wenn unabhängig von diesen individuellen Gegebenheiten der Arbeitnehmer pauschal Abfindungen festgesetzt werden (Stege/Weinspach, aaO, §§ 111 bis 113 Rz 144; Fabricius, GK-BetrVG, §§ 112, 112 a Rz 96; BAG Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972).

  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Allerdings können die Mitglieder des neu gewählten Wahlvorstands die Betriebsratswahl in ihrer Eigenschaft als wahlberechtigte Arbeitnehmer anfechten (BAG v. 20.7. 1982 - 1 ABR 11/87, ; LAG Brandenburg v. 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, NZA-RR 1999, 418; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 24; GK/Kreutz, a. a. O., Rz. 62; Fitting, a. a. O., Rz. 33; Richardi/Thüsing, a. a. O., Rz. 42).
  • LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13

    Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung

    Eine Verlängerung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind ausgeschlossen, da eine den §§ 5 und 6 KSchG entsprechende Vorschrift über die Zulassung verspäteter Klagen und eine verlängerte Anrufungsfrist fehlt (so BAG vom 26.05.1988 - 1 ABR 11/87 - NZA 1989, Seite 26; Richardi, BetrVG, 13. Auflage, § 76 Rz 128; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Der Senat hat im Beschluß vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972) entschieden, daß die Frist von zwei Wochen zur Geltendmachung von Ermessensfehlern nicht gewahrt ist, wenn beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit eines Spruchs ohne jede Begründung beantragt wird.
  • SG München, 28.09.2021 - S 57 AL 326/20

    Transferkurzarbeitergeld und Betriebsänderung

    In seinem Beschluss vom 6.12.1988 (1 ABR 11/87 - BAGE 60, 237-244, Rn. 22) hat es das BAG nochmals wie folgt verdeutlicht:.

    Dabei kann zur Feststellung, ob ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen ist, an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1982 (1 ABR 11/81 - BAGE 41, 92) und vom 6.12.1988 (1 ABR 11/87 - BAGE 60, 237-244) angeknüpft werden, indem an § 17 Abs. 1 KSchG und die darin genannten Zahlen mit der Maßgabe angeknüpft wird, dass wenigstens 5% der Gesamtbelegschaft von den Änderungen betroffen sein müssen (so auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2016 - 4 TaBV 70/15 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 23/94

    Sozialplan neu gegründeter Unternehmen

    Ein Verstoß gegen diese Richtlinien stellt einen Ermessensfehler dar (BAG Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972;Beschluß vom 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden

    Der Senat hat aber im Beschluß vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 11/87 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgeführt, die Frist von zwei Wochen zur Geltendmachung der Überschreitung des Ermessens nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG werde nicht gewahrt, wenn innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit eines Sozialplans ohne jede Begründung beantragt wird.
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 TaBV 86/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1998 - 1 A 315/98

    Personalratswahl; Anfechtung; Frist; Begründung; Aufforderung zur Nachreichung

  • LAG München, 13.01.1989 - 8 TaBV 10/88

    Verbindlichkeit des Beschlußes einer Einigungsstelle; Nichtigkeit des Beschlußes

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