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   BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02   

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https://dejure.org/2003,576
BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 (https://dejure.org/2003,576)
BAG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 (https://dejure.org/2003,576)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 (https://dejure.org/2003,576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats über geleistete Mehrarbeit; Ausübung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat ; Überwachungspflicht des Betriebsrats ; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers; Auskunftserteilung bei Überschreitung der regelmäßigen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Auskunftsanspruch bei Vertrauensarbeitszeit - Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 5; ; ArbZG § 16 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei "Vertrauensarbeitszeit"; Bestimmtheit des Auskunftsantrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats auch bezüglich der Daten einer ?Vertrauensarbeitszeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei "Vertrauensarbeitszeit"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei "Vertrauensarbeitszeit"

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_80 Abs._2 Satz_1 BetrVG
    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Vertrauensarbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 111
  • MDR 2004, 38
  • NZA 2003, 1348
  • BB 2003, 2692
  • DB 2003, 2445
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Diese Überwachungsaufgabe ist vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe), auch wenn die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehört (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295, zu B II 1 der Gründe).

    Der Betriebsrat kann nicht verlangen, daß der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (BAG 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 321, zu IV 3 der Gründe; 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 291, zu B II 3 c der Gründe; so auch Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 80 Rn. 83 mwN).

    Dafür bedürfte es einer konkreten Anspruchsnorm außerhalb der genannten allgemeinen Aufgaben (BAG 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - aaO mwN).

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Diese Überwachungsaufgabe ist vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe), auch wenn die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehört (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295, zu B II 1 der Gründe).

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - aaO).

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    b) Ein Antrag auf künftige Leistung ist nach § 259 ZPO zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - BAGE 66, 186; 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - BAGE 42, 366).

    Der Verpflichtung des Arbeitgebers korrespondiert ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - BAGE 42, 366).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Diese Überwachungsaufgabe ist vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe), auch wenn die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehört (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295, zu B II 1 der Gründe).

    Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben genügt (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - aaO mwN).

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Der Betriebsrat kann nicht verlangen, daß der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (BAG 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 321, zu IV 3 der Gründe; 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 291, zu B II 3 c der Gründe; so auch Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 80 Rn. 83 mwN).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Zwar enthalten § 80 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG keine abschließende Regelung in dem Sinne, daß sich der Betriebsrat die für seine Tätigkeit notwendigen Informationen nur im Wege der Unterrichtung durch den Arbeitgeber oder der Hinzuziehung von Sachverständigen beschaffen dürfte (vgl. BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100, 106, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts, die Interessen des Arbeitnehmers an einer sinnvollen Arbeits- und Freizeitgestaltung zu schützen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 1 a, 2 b der Gründe mwN), wird auch auf diese Weise gewahrt.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Zwar kann im Rahmen einer betrieblichen Arbeitszeitregelung von dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in der Weise Gebrauch gemacht werden, daß die Festlegung der Lage der Arbeitszeit dem zu schützenden Arbeitnehmer selbst überlassen bleibt (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35, zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01

    Informationsrecht des Betriebsrats, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Oktober 2001 - 13 TaBV 49/01 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
    Für die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, daß die Geltung eines Tarifvertrags auf einer generellen vertraglichen Bezugnahme beruht (Fitting BetrVG 21. Aufl. § 80 Rn. 11; Richardi/Thüsing in Richardi BetrVG 8. Aufl. § 80 Rn. 12; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 80 Rn. 20; DKK-Buschmann 8. Aufl. § 80 Rn. 11; für das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vgl. BAG 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAGE 25, 292, 298 f., zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Ein solcher Vortrag war der Beklagten bereits deshalb nicht möglich, weil sie bei Gewerkschaftssekretären, wie dem Kläger, entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG nicht deren über § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnet (zur Aufzeichnungspflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc der Gründe, BAGE 106, 111; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 160 Rn. 35; zu - arbeitszeitrechtlichen - Vorgaben des Unionsrechts sh. neuerdings EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 40 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Für das Arbeitsschutzrecht wiederum ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz der bei ihm Beschäftigten auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (vgl. BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, AP Nr. 61 zu § 80 BetrVG 1972; vom 28.05.2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 15, AP Nr. 7 zu § 307 BGB, sowie vormals BAG vom 27.02.1970 - 1 AZR 258/69 -, AP Nr. 16 zu § 618 BGB; 13.03.1967 - 2 AZR 133/66 - Rn. 27, AP Nr. 15 zu § 618 BGB zur Urlaubsgewährung unter Fürsorgegesichtspunkten).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    "Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 35) .
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