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   BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72   

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BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72 (https://dejure.org/1973,360)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1973 - 1 ABR 13/72 (https://dejure.org/1973,360)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1973 - 1 ABR 13/72 (https://dejure.org/1973,360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftsrecht des Betriebsrates - Auswahl von Bewerbern - Einräumungeiner vorläufig gesicherten Rechtsstellung - Beschlußverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1630
  • MDR 1973, 883
  • VersR 1973, 1132
  • BB 1973, 940
  • DB 1973, 1456
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Auszug aus BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
    Da sich der Wortlaut des § 99 Abs. 1 BetrVG 1972 gegenüber dem Regierungsentwurf insoweit nicht mehr geändert hat, ist diese Auffassung ein Indiz dafür, dass sie sich auch die parlamentarischen Gremien zu Eigen gemacht haben (vgl. BAGE 22, 390, 395 = AP Nr. 20 zu 76 BetrVG , Urteil vom 27. Januar 1972 - 5 AZR 329/71 -, [demnächst] AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
    Da sich der Wortlaut des § 99 Abs. 1 BetrVG 1972 gegenüber dem Regierungsentwurf insoweit nicht mehr geändert hat, ist diese Auffassung ein Indiz dafür, dass sie sich auch die parlamentarischen Gremien zu Eigen gemacht haben (vgl. BAGE 22, 390, 395 = AP Nr. 20 zu 76 BetrVG , Urteil vom 27. Januar 1972 - 5 AZR 329/71 -, [demnächst] AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
    Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind u.a. alle Personen "Beteiligte" (§§ 81, 83 ArbGG ), um deren betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung als Mitglied der Belegschaft es geht (BAGE 2, 97, 98, 99 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 3/68

    Versetzung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
    Diese Entscheidung zur Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 24. September 1968 (BAG 21, 168 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG 1952 ).
  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Auch derjenige, der sich auf eine Stelle bewirbt, deren Anforderungsprofil oder Qualifikationsvoraussetzungen er nicht erfüllt und damit - ggf. sogar offensichtlich oder objektiv - für die Stelle ungeeignet ist, bringt sein Interesse an dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz zum Ausdruck (vgl. auch BAG 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Die Vorinstanzen hätten allerdings auch die 53 portugiesischen Arbeitnehmer, deren Einstellung der Antragsgegner widersprochen hat, zu dem Verfahren hinzuziehen müssen; denn diese sind, weil sie von der Entscheidung unmittelbar betroffen werden, Beteiligte im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAGE 23, 196, 209 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG [zu 3 der Gründe]; BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 [zu 1 der Gründe]).

    Für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 hat der Senat die Frage bisher nicht abschließend entschieden, einen zur Zustimmungsverweigerung berechtigenden Gesetzesverstoß jedoch für den Sonderfall verneint, dass der Arbeitgeber dem Gesetz Genüge tun wollte, ihm dabei aber unbewusst ein Fehler unterlaufen war (BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972).

    Zwar hat der Arbeitgeber - wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. April 1973 (AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972) entschieden hat - dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen Auskunft auch über die Bewerber zu geben, die er nicht berücksichtigen will.

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 6. April 1973 und 6. Juni 1978 (- 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 und - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972) die Auskunftsrechte des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats bestimmt hat, hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - (AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 /zu 1 der Gründe/) entschieden hat, erstreckt sich die Auskunftspflicht einschließlich der Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen nach dieser Vorschrift auch auf die Bewerber, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen will (ebenso Senatsbeschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 -, AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 /zu B II 1 c der Gründe/).

    Die ses aus dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte und aus systematischen Überlegungen gewonnene Auslegungsergebnis wird auch im Schrifttum überwiegend gebilligt (Adomeit, DB 1971, 2360; Brecht, BetrVG, § 99 Anm. 6; Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 99 Anm. 55; Richardi, DB 1973, 378 /7807; Etzel, Die Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz 1972, 1974, S. 131 ff.; Falkenberg, DB 1972, 774 D l Q \ Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 99 Anm. 18; Föhr, DB 1976, 1378 /13817; Galperin-Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 99 Anm. 43; Gnade-Kehrmann-Schneider, BetrVG, § 99 Anm. 7; Neef, BB 1973, 988; Schaub, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 4. Aufl., S. 1216; Stahlhacke, BlStSozArbR 1972, 71; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Anm. 14; Wiedemann, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; a.A.: Bobrowski-Gaul, Das Arbeitsrecht im Betrieb, 7. Aufl., Bd. I, S. 72 ff.; Frey, BB 1973, 941 ff.; GK-Kraft, BetrVG, 2. Bearbeitung 1980, § 99 Anm. 66 ff.; Hanau, BB 1972, 451 Z?537; Kammann- Hess-Schlochauer, BetrVG, § 99 Anm. 61 ff.; Kleiner-Wittke, Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im personellen Bereich, 1978, S. 40 f.; Meisel, Die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten, 4. Aufl., 1974, S. 89 ff.; Pauly, BB 1981, 501 ff.).

    Der das gesamte Betriebsverfassungsrecht beherrschende Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 2 Abs. 1 BetrVG) gebietet es dem Arbeitgeber, solche Anregungen und Argumente des Betriebsrats ernsthaft in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, ob nicht doch der vom Betriebsrat gewünschte Bewerber für die zu besetzende Stelle in Frage kommen kann (so mit Recht Neef, BB 1973, 988 /9897).

    Darüber hin aus muß der Betriebsrat aber auch andere Gesichtspunkte geltend machen können, die mit seinen allgemeinen Aufgaben Z u sammenhängen und die nach seiner Auffassung gegen den zur Einstellung vorgesehenen Bewerber und für einen anderen Bewerber sprechen; denn die Auskunftsrechte nach § 99 Abs. 1 BetrVG haben über die Frage des Vorliegens eines Zustim mungsverweigerungsgrundes im Sinne von § 99 Abs. 2 BetrVG hinaus auch Bedeutung im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 BetrVG (BAG AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 /zu 1 der Gründe/) Auch über solche Bedenken und Anregungen des Betriebsrats kann der Arbeitgeber nicht einfach hinweggehen, sondern muß sie ernsthaft prüfen.

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.

    Der Gesetzgeber setzt nach dem Sinnzusammenhang des § 99 Abs. 1 BetrVG voraus, daß die geplante Maßnahme des Arbeitgebers einen konkreten Arbeitsplatz und eine bestimmte Eingruppierung betrifft, und sich dafür gegebenenfalls mehrere Personen bewerben (vgl. BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind dem Betriebsrat nicht nur die Unterlagen des Bewerbers vorzulegen, den der Arbeitgeber ausgewählt hat, sondern die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Der Senat hat die Frage offengelassen; er hat angenommen, daß jedenfalls dann kein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 1972 vorliege, wenn der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

    So hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6.4.1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 - die Auffassung vertreten, daß schon im Interesse der Rechtssicherheit das Auskunftsrecht des Betriebsrates nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht unter vorrangiger und vorweggenommener Prüfung der Gründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt werden könne und die Auskunftsrechte nach § 99 Abs. 1 BetrVG Bedeutung im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates hätten.
  • LAG Bremen, 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05
    In seiner Entscheidung vom 06.04.1973 (Az.: 1 ABR 13/72 = AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 19 172) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, das Mitbestimmungsverfahren sei für die in § 99 Abs. 1 BetrVG 1972 genannten persönlichen Angelegenheiten zwar einheitlich ausgestaltet, "es mögen sich aber wegen des verschiedenen Charakters der aufgeführten Maßnahmen praktische Verschiedenheiten ergeben', insbesondere zwischen Einstellungen und Eingruppierungen einerseits und Umgruppierungen und Versetzungen andererseits.

    Auch diese Entscheidung lässt sich mit den Erwägungen im Beschluss des BAG vom 06.04.1973 (a.a.O.) begründen, wonach eine schärfere Sanktion nicht geboten sei, da der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht bewusst das Mitbestimmungsverfahren missachtet habe, sondern den im Gesetz vorgeschriebenen Weg zur Klärung, ob der Betriebsrat die Zustimmung verweigern dürfe, beschritten habe.

  • ArbG Köln, 27.04.2021 - 8 BV 202/20

    Vorläufige Durchführung von Neueinstellungen nach § 100 BetrVG bei einem

    § 99 Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz verlangt vom Arbeitgeber "Auskunft über die Person der Beteiligten", also grundsätzlich auch der abgelehnten Bewerber (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. bereits BAG, Urteil vom 06.04.1973, 1 ABR 13/72, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG; Fitting, BetrVG, § 99, Rn 167,m. w. N.).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

  • LAG Hamm, 17.04.2008 - 13 TaBV 130/07

    Versetzung; Umfang; Unterrichtung; Betriebsrat; Bewerbungsunterlagen;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 9 TaBV 44/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrates: Umfang der Pflicht zur Unterrichtung bei

  • BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73

    Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der

  • KAG Münster, 22.09.2020 - 1/20
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