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   BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89   

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BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89 (https://dejure.org/1990,1748)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1990 - 1 ABR 13/89 (https://dejure.org/1990,1748)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 13/89 (https://dejure.org/1990,1748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Vergabe von Forschungszulagen in Forschungseinrichtung - Zahlung von Zulagen als freiwillige Leistungen über die der Arbeitgeber alleine entscheidet - Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Blankettverweisung - Mitbestimmungsrecht des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 118 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1 Eingangssatz; BAT SR 2 o Nr. 5a, Nr. 6 Abs. 3
    Mitbestimmung bei Vergabe von Zulagen in Forschungseinrichtungen, die Tendenzunternehmen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 575
  • BB 1990, 1135
  • DB 1990, 2228
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Bei ihnen entscheidet der Arbeitgeber allein, welchen Zweck er mit seiner Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung seit BAGE 27, 194, 203 bis 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 5 und 6 der Gründe sowie dem Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) für eine vergleichbare Regelung ausgeführt hat, besteht auch keine tarifliche Regelung, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG verdrängen würde.

    Es bedarf schon deshalb einer Regelung über Kriterien und Verfahren für die Vergabe und den Widerruf derartiger "Forschungszulagen", weil diese nicht nur per Einzelentscheidung von Fall zu Fall gewährt, gekürzt oder widerrufen werden können, da dann keine Gewähr dafür bestünde, daß der Dotierungsrahmen für die jeweilige wissenschaftliche Einrichtung insgesamt eingehalten wird (vgl. auch BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; insoweit auch Endlich, NZA 1990, 13, 15) und um Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit bei der Gewährung von Zulagen zu sichern.

    Immerhin hat dies der Fünfte Senat für eine vergleichbare Zulage für so fernliegend gehalten, daß er die Vorschrift des § 118 Abs. 1 BetrVG noch nicht einmal erörterte (Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 15/88

    Mitbestimmung bei Mehrarbeit von Lehrern in Privatschule

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebes dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - und 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ebenso hat der Senat im Beschluß vom 13. Juni 1989 (- 1 ABR 15/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden, der Betriebsrat habe in einer Privatschule nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Festlegung der Höchstgrenzen für Vertretungsstunden gegenüber vollbeschäftigten Lehrern mitzubestimmen.

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Dementsprechend hat der Senat in der Entscheidung vom 18. April 1989 (aaO) ausgesprochen, eine Tarifbestimmung, die das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wieder herstelle, sei keine Tarifnorm im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, so daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG in diesem Falle bestehen bleibe.

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebes dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - und 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Von einer abschließenden tariflichen Regelung kann insbesondere dann nicht geredet werden, wenn diese das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht beseitigt (Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - und 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wie der Senat in den angeführten Entscheidungen vom 18. April und 4. Juli 1989 (aaO) des näheren begründet hat, besteht der Normzweck des § 87 Abs. 1 BetrVG darin, dem Betriebsrat zum Schutz der Arbeitnehmer eine gleichberechtigte Teilhabe an den in § 87 BetrVG aufgeführten Entscheidungen zu geben.

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972) entschieden, aus der Tatsache, daß Redakteure eines Zeitschriftenverlages sogenannte Tendenzträger seien, folge nicht, daß jede ihre Arbeitszeit betreffende Anordnung des Arbeitgebers eine tendenzbezogene und deshalb mitbestimmungsfreie Maßnahme sei.
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Bei einer freiwilligen Zulage ist das Mitbestimmungsrecht ohnehin eingeschränkt: Der Betriebsrat kann nicht erzwingen, daß eine Zulage gewährt wird, ebensowenig, daß zu einem anderen Zweck und an einen anderen Personenkreis eine Zulage gezahlt wird, als dies der Arbeitgeber beabsichtigt (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1981, BAGE 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Auch bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kann nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 45, 91, 102 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 der Gründe) die geistig-ideelle Zielsetzung eines Betriebs durch die Mitbestimmung ernstlich beeinträchtigt werden, wenn eine Entgeltform gerade die Tendenz fördern soll, indem sie etwa die Arbeitnehmer zu besonderen Leistungen für die Tendenzverwirklichung anspornen und sie dafür honorieren soll, wie dies etwa bei einem System besonderer Leistungszulagen der Fall sein kann.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    So hat der Senat den Antrag eines Betriebsrats festzustellen, daß der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, ohne Zustimmung des Betriebsrats Arbeitnehmer für nicht mehr als einen Monat zu einer Filiale zu entsenden, mit der Begründung abgewiesen, nicht für alle Abordnungen von einer Filiale in die andere könne gesagt werden, daß sie im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sei, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Von einer abschließenden tariflichen Regelung kann insbesondere dann nicht geredet werden, wenn diese das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht beseitigt (Senatsbeschlüsse vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - und 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89
    Bei ihnen entscheidet der Arbeitgeber allein, welchen Zweck er mit seiner Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung seit BAGE 27, 194, 203 bis 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 5 und 6 der Gründe sowie dem Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Schließlich ist anerkannt, dass ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung eines vom Arbeitgeber generell oder für bestimmte Zwecke oder Arbeitnehmergruppen (vgl. z.B. BAG, Beschl. v. 13.2.1990 - 1 ABR 13/89, AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) zur Verfügung gestellten "Dotierungsrahmens" besteht (BAG, Beschl. v. 21.02.2017 - 1 ABR 12/15, AP Nr. 150 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG GS, Beschl. v. 3.12.1991 - GS 1/90, AP Nr. 52 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Nur soweit er allgemeingültige Entgeltmaßstäbe, wie etwa das Erreichen eines festgelegten Lebensalters, den Vereinbarungen allgemein zugrunde legen oder gar generelle Strukturformen des Entgelts einführen will, kann daher die Mitbestimmung greifen (vgl. auch Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen, 1. Aufl. 1996, S. 73 m.w.N. in Fn. 95) - in welchem Umfange und mit welchen Grenzen auch immer (vgl. dazu BAG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, Beschluß vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 13/89 - AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

    Die Angabe des konkreten Mitbestimmungstatbestands ist zulässig (vgl. BAG 13.02.1990 - 1 ABR 13/89, ZTR 1990, 298 Rn. 13 und 24).
  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91

    Widerruf einer Forschungszulage - Befristete Bewilligung - Widerrufsvorbehalt -

    Mit Beschluß vom 13. Februar 1990 (- 1 ABR 13/89 - AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats der Beklagten bei der Vergabe und dem Widerruf der Forschungszulagen bejaht und die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin im Verfahren - 8 TaBV 7/88 -, das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung noch beim Landesarbeitsgericht anhängig war, zurückgewiesen.

    Dem Betriebsrat steht bei der Vergabe und dem Widerruf der Zulagen, wie der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 13/89 - (AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) festgestellt hat, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Die Angabe des konkreten Mitbestimmungstatbestands ist zulässig (vgl. BAG 13.02.1990 - 1 ABR 13/89 in ZTR 1990, 298).
  • BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 3/90

    Mitbestimmung bei Anordnung von Überarbeit im Krankenhaus

    Es muß sich vielmehr jeweils um eine tendenzbezogene Maßnahme handeln, bei der die Beteiligung des Betriebsrats an der Entscheidung die Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigen kann (Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 101/88 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 50 und vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 13/89 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 51, beide mit zahlreichen w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • LAG Berlin, 28.01.1993 - 7 TaBV 5/92

    Betriebsrat ; Zustimmungsbedürftigkeit eines Personalfragebogens; MfS; DDR;

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  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

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