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   BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93   

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BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93 (https://dejure.org/1993,10258)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1993 - 1 ABR 13/93 (https://dejure.org/1993,10258)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 1 ABR 13/93 (https://dejure.org/1993,10258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters - Begriff der gründlichen Fachkenntnisse nach der dortigen tariflichen Klammerdefinition des Manteltarifvertrages für das Versicherungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 53/92

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - Begriff der gründlichen und vielseitigen

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Zu Recht hat der Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrats darauf hingewiesen, daß im Zustimmungsersetzungsverfahren den Arbeitgeber die Feststellungslast für die Widerlegung der Verweigerungsgründe treffe (vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 227; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 69; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 142 und aus der Rechtsprechung zuletzt Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).

    Eine Parallele läßt sich nur insoweit ziehen, als der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse qualitativ, der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse quantitativ bestimmt ist (vgl. dazu etwa auch Urteil des BAG vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 78, 94 und 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).

    Anders als in der dem Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zugrundeliegenden Sachverhalt hat vorliegend das Landesarbeitsgericht den Begriff der gründlichen Fachkenntnisse nicht verkannt.

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Sie sind abzugrenzen gegenüber Tätigkeiten, für die Fachkenntnisse im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals nicht vorausgesetzt werden (vgl. etwa BAG Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Eine Parallele läßt sich nur insoweit ziehen, als der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse qualitativ, der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse quantitativ bestimmt ist (vgl. dazu etwa auch Urteil des BAG vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 78, 94 und 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Eine Parallele läßt sich nur insoweit ziehen, als der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse qualitativ, der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse quantitativ bestimmt ist (vgl. dazu etwa auch Urteil des BAG vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 78, 94 und 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur darauf, ob der Rechtsbegriff verkannt ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Eine Parallele läßt sich nur insoweit ziehen, als der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse qualitativ, der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse quantitativ bestimmt ist (vgl. dazu etwa auch Urteil des BAG vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 -, Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 78, 94 und 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - n.v.).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93
    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt der Kontrolle durch das Revisionsgericht nur darauf, ob der Rechtsbegriff verkannt ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des

    In diesem muss sich der Arbeitgeber nur mit den vom Betriebsrat angeführten beachtlichen Verweigerungsgründen auseinandersetzen (BAG 26. Oktober 1993 - 1 ABR 13/93 - zu B I der Gründe).
  • LAG Köln, 25.04.2014 - 9 TaBV 77/13

    Zustimmung zur Eingruppierung

    Der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse ist qualitativ (Tiefe), der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse ist quantitativ (Breite) bestimmt (BAG, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 ABR 13/93 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 8 TaBV 12/09

    Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung wegen Verstoßes gegen die

    Im Zustimmungsersetzungsverfahren trifft den Arbeitgeber indessen die Feststellungslast für die Widerlegung der Verweigerungsgründe (BAG vom 26.10.1993 - 1 ABR 13/93).
  • LAG Sachsen, 11.01.2017 - 5 Sa 275/16

    Eingruppierung einer Versicherungskauffrau als Sachbearbeiterin im

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muss allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 Tarifverträge: Großhandel; BAG, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 ABR 13/93 - n. v.).
  • LAG Köln, 25.04.2014 - 9 TaBV 91/12

    Zustimmung zur Eingruppierung

    Der Begriff der gründlichen Fachkenntnisse ist qualitativ (Tiefe), der Begriff der vielseitigen Fachkenntnisse ist quantitativ (Breite) bestimmt (BAG, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 ABR 13/93 -, juris).
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