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   BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06   

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https://dejure.org/2007,1923
BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates eines Schauspielhauses bei der Einstellung eines Leiters der Kostümabteilung; Bestehen eines Einblicksrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Gehaltslisten von Tendenzträgern; Voraussetzungen für das Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § ... 79; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 118 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Einstellung des Leiters der Kostümabteilung eines Theaters; Tendenzträger; Recht auf Einblick in die Liste der Künstlergagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 80, 99 Abs. 1, 118 Abs. 1 BetrVG; Art. 5 Abs. 3 GG
    Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Tendenzbetrieben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 139
  • NZA 2007, 1121
  • BB 2007, 1680
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Es setzt jedoch nicht voraus, dass ein besonderes Überwachungsbedürfnis konkret vorgetragen werden muss (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat benötigt die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob insoweit ein Zustand innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit erreicht ist oder nur durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).

    Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Durch den Einblick des Betriebsrats in die Gagenlisten wird die künstlerische Freiheit der Theaterleitung, soweit sie sich in der Vereinbarung bestimmter Entgelte für die am Theater künstlerisch tätigen Personen ausdrückt, nicht eingeschränkt (vgl. BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - NZA-RR 1999, 274, zu II 2 c aa der Gründe).

    Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Bei personenbezogenen Maßnahmen in Tendenzbetrieben kommt eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht, wenn die betreffende Maßnahme sog. Tendenzträger betrifft (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

    (1) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit prägend sind (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats haben soweit zurückzutreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Unternehmers, seine künstlerischen Ziele in bestimmter Weise zu verwirklichen, ernsthaft beeinträchtigt werden kann (BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 -BAGE 53, 237, zu B II 1 a der Gründe).

    Eine solche Tätigkeit lässt nicht zwingend darauf schließen, dass er auch einen prägenden Einfluss auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 -BAGE 53, 237, zu B II 1 d der Gründe).

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77

    Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat -

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Lohn- und Gehaltslisten können deshalb als Teil der Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten ein Geschäftsgeheimnis darstellen (BAG 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - BAGE 55, 96, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Ein willkürliches Einblicksverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 16, zu II 3 e der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 TaBV 2/05
    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Dezember 2005 - 11 TaBV 2/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1468/89

    Künstlerisches Personal als Tendenzträger in einem Theaterunternehmen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Für die Tendenzträgereigenschaft muss deshalb nicht ohne nähere Prüfung allein darauf abgestellt werden, ob der Mitarbeiter einen künstlerischen Beitrag leistet (BVerfG 7. Januar 1992 - 1 BvR 1468/89 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Dies setzt voraus, dass der Beschäftigte die Möglichkeit einer entsprechenden inhaltlichen Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 106/79

    Betriebsrat - Mitbestimmung

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., BAGE 121, 139) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
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