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   BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 14/88   

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BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 14/88 (https://dejure.org/1989,1149)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1989 - 1 ABR 14/88 (https://dejure.org/1989,1149)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 (https://dejure.org/1989,1149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Sozialplanpflicht bei der Neugründung eines Unternehmens - Sozialplanpflicht bei einem Betriebsübergang - Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112a
    Betriebsänderung: Sozialplanpflicht - Befreiung für neu gegründete Unternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 112a Abs. 2, § 112 Abs. 4, § 111 Satz 2 Nr. 1; BGB § 613a; AO § 138; ZPO § 256
    Befreiung neu gegründeter Unternehmen von der Sozialplanpflicht: Geltung auch für übernommene Betriebe, die schon länger als vier Jahre bestehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 108
  • ZIP 1989, 1487
  • NZA 1989, 974
  • BB 1989, 2118
  • BB 1990, 418
  • DB 1989, 2325
  • DB 1989, 2335
  • JR 1990, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 14/88
    Der Senat hat in einem anderen, den Betrieb des Arbeitgebers betreffenden Verfahren in seiner Entscheidung vom 8. November 1988 (- 1 AZR 687/87 - AP Nr. 18 zu § 113 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen und im einzelnen begründet, daß die im Herbst 1986 erfolgte Auflösung der Zerlegerei und die Entlassung von 31 hier beschäftigten Arbeitnehmern eine Betriebsänderung in der Form einer Einschränkung des Betriebes im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG war.
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 14/88
    Ein solcher Antrag ist unzulässig (BAGE 46, 322 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 81 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108, zu B 3 a der Gründe; 22. Februar 1995 - 10 ABR 21/94 - AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 112a Nr. 7, zu B I der Gründe; 22. Februar 1995 - 10 ABR 23/94 - AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 112a Nr. 8, zu B I der Gründe; 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - BAGE 85, 1, zu B II 2 c bb der Gründe; ErfK/Kania 6. Aufl. §§ 112, 112a BetrVG Rn. 17; Etzel Betriebsverfassungsrecht 8. Aufl. Rn. 1068; Fitting 23. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 88; Oetker GK-BetrVG 8. Aufl. Bd. II §§ 112, 112a Rn. 244; HWK/Hohenstatt/Willemsen BetrVG § 112a Rn. 7; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock BetrVG 6. Aufl. § 112a Rn. 12; Preis/Bender in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 34; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 112a Rn. 15; Willemsen Anm. AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 3; aA DKK-Däubler §§ 112, 112a Rn. 35 mwN).

    Sonst dürfte es nicht heißen, es würden Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach "seiner" Gründung, sondern es müsste heißen, sie würden in den ersten vier Jahren nach "ihrer" Gründung vom Anwendungsbereich des § 112 Abs. 4 BetrVG ausgenommen (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 -BAGE 62, 108, zu B 3 a der Gründe).

    Der Gesetzgeber hat sich eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten ersichtlich schon mit der finanziellen Entlastung neu gegründeter Unternehmen - etwa bei der Übernahme älterer, aber notleidender Betriebe - und nicht erst dadurch versprochen, dass mit dieser Gründung unmittelbar die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Errichtung von Betrieben verbunden ist (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108, zu B 3 b der Gründe).

    cc) In der Entscheidung vom 13. Juni 1989 (- 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108, zu B 3 c, d der Gründe) hat der Senat im Einzelnen dargelegt, dass auch die Regelungen in § 112a Abs. 2 Satz 2, Satz 3 BetrVG nicht danach verlangen, in Satz 1 der Bestimmung auf das Alter des Betriebs abzuheben.

    Allerdings ist diese auf § 242 BGB gestützte Einwendung grundsätzlich auch gegenüber der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung einer Arbeitgeberin als neu gegründetes Unternehmen möglich (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108, zu B 3 f der Gründe).

    Damit kommt eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Befreiung von der Sozialplanpflicht in Betracht, wenn ein Betrieb in der Weise stillgelegt wird, dass er zunächst auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen und dann von diesem aufgelöst wird (BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - aaO).

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein neugegründetes Unternehmen einen "alten Betrieb" übernimmt (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108 = AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972; zuletzt bestätigt durch BAG Beschlüsse vom 22. Februar 1995 - 10 ABR 21/94 und 10 ABR 23/94 - AP Nr. 7 und AP Nr. 8 zu § 112 a BetrVG 1972 - jeweils mit Nachweisen aus der zustimmenden herrschenden Meinung; kritisch nach wie vor Däubler in Däubler/ Kittner/Klebe, aaO., §§ 112, 112 a Rdn 35; Fitting/Kaiser/Heither/ Engels, aaO., §§ 112, 112 a Rdn 36; vgl. auch Hanau, Festschrift Gaul, S. 287, 294; ders. Festschrift Zeuner, 1994, S. 53, 56).

    Außerdem kann eine Berufung auf die Befreiung von der Sozialplanpflicht rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Betrieb auf ein neugegründetes Unternehmen übertragen und dann dort stillgelegt wird (Senatsbeschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108 = AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972).

  • LAG Sachsen, 09.03.2005 - 2 TaBV 8/04

    Sozialplan, Privilegierung, Alter des Unternehmens, Alter des Betriebes

    Das vom Betriebsrat angegangene Arbeitsgericht Bautzen hat im Wesentlichen unter Wiedergabe und in Anwendung der Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13.06.1989 (- 1 ABR 14/88 - AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972) den Antrag zurückgewiesen.

    Abzustellen ist nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf das Alter des Unternehmens und nicht auf das Alter des Betriebes (BAG vom 13.06.1989 - 1 ABR 14/88 - AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972, wie bereits vom Arbeitsgericht zitiert; bestätigt durch BAG vom 22.02.1995 - 10 ABR 21/94 und 10 ABR 23/94 - AP Nr. 7 und AP Nr. 8 zu § 112 a BetrVG 1972, jeweils m. N. d. zustimmenden h. M.; BAG vom 10.12.1996 - 1 ABR 32/96 - AP Nr. 110 zu § 112 BetrVG 1972).

    Zu diesen individualrechtlichen Pflichten des Veräußerers gehört nicht seine kollektivrechtliche Verpflichtung, im Falle einer Betriebsveräußerung einen Sozialplan abzuschließen (vgl. BAG vom 13.06.1989, a. a. O.; Fitting, a. a. O.).

    Insbesondere kann eine Berufung auf die Befreiung von der Sozialplanpflicht rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Betrieb auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen und dann dort stillgelegt wird (BAG vom 13.06.1989, a. a. O.; BAG vom 10.12.1996, a. a. O.).

  • ArbG Stuttgart, 10.11.2016 - 11 Ca 3130/16

    Sozialplan - Pauschalabfindung - Altersdiskriminierung -

    Hierfür müssten auch nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.6.2006 (1 ABR 18/05) hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beklagte im Jahr 2014 den Betrieb vor allem in der Absicht übernommen hatte, ihn umgehend stillzulegen (Stichwort; Stilllegungs-GmbH, vgl. BAG 13.6.1989, 1 ABR 14/88), um auf diese Weise den Insolvenzverwalter von der bestehenden Sozialplanpflicht zu entlasten.

    Sonst dürfte es nicht heißen, es würden Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach "seiner" Gründung, sondern es müsste heißen, sie würden in den ersten vier Jahren nach "ihrer" Gründung vom Anwendungsbereich des § 112 Abs. 4 BetrVG bzw. Abs. 5 ausgenommen (vgl. BAG vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - BAGE 62, 108, zu B 3 a der Gründe) .

    Der Gesetzgeber hat sich eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten ersichtlich schon mit der finanziellen Entlastung neu gegründeter Unternehmen - etwa bei der Übernahme älterer, aber notleidender Betriebe - und nicht erst dadurch versprochen, dass mit dieser Gründung unmittelbar die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Errichtung von Betrieben verbunden ist (vgl. BAG vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 der Gründe).

    Dies kann der Fall sein, wenn ein Betrieb in der Weise stillgelegt wird, dass er zunächst auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen wird und dann von diesem aufgelöst wird (vgl. nur BAG vom 13.06.1989 - 1 ABR 14/88).

  • BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 23/94

    Sozialplan neu gegründeter Unternehmen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - AP Nr. 3 zu § 112a BetrVG 1972) und der herrschenden Meinung in der Literatur (Willemsen, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 112a BetrVG 1972; von Hoyningen-Huene, NJW 1985, 1801; Heinze, NZA 1987, 41, 49; Loritz, NZA 1993, 1109, 1110; Knorr, Neues Arbeitsrecht Teil D, Rz 244; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., §§ 111 bis 113, Rz 71).

    Der Ausschluß vom Sozialplanprivileg ist in diesen Fällen sachgerecht, da andernfalls die "Flucht aus dem Sozialplan", bezogen auf die bereits vor der Umstrukturierung im Unternehmen oder Konzern beschäftigten Arbeitnehmer durch Rechtsgeschäft möglich wäre, ohne daß es zu einem im Sinne von § 112a Abs. 2 BetrVG relevanten unternehmerischen Neuengagement käme (Willemsen, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 112a BetrVG 1972).

  • BAG, 22.02.1995 - 10 ABR 21/94

    Sozialplan neugegründeter Unternehmen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 14/88 - AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972) und der h.M. in der Literatur (Willemsen, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG; von Hoyningen-Huene, NJW 1985, 1801; Heinze, NZA 1987, 41, 49; Loritz, NZA 1993, 1109, 1110; Knorr, Neues Arbeitsrecht Teil D, Rz 244; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., §§ 111-113, Rz 71).
  • ArbG Minden, 11.08.1999 - 2 Ca 1695/98

    Anspruch auf Zahlung von Sozialplanabfindung im Konkursverfahren; Anforderungen

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  • LAG Sachsen, 15.10.1996 - 5 TaBV 21/96

    Gesamtvollstreckungsverfahren

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13.06.1989 - 1 ABR 14/88 - AP Nr. 3 zu § 112 a BetrVG 1972; Beschluß vom 22.02.1995 - 10 ABR 21/94 - AP Nr. 7 zu § 112 a BetrVG 1972; Beschluß vom 22.02.1995 - 10 ABR 23/94 - AP Nr. 8 zu § 112 a BetrVG ).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1993 - 5 TaBV 4/93

    Rechtsunwirksamkeit eines Sozialplans; Rechtsfeststellende Bedeutung der

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