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   BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17   

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https://dejure.org/2018,6032
BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17 (https://dejure.org/2018,6032)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 ABR 15/17 (https://dejure.org/2018,6032)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 (https://dejure.org/2018,6032)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der Erforderlichkeit der verlangten Auskunft

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 75 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 75 BetrVG, § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 12 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 12 Abs. 4, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG

  • Wolters Kluwer

    Keine Beteiligung des Gesamtbetriebsrats am Beschlussverfahren über Auskunftsanspruch des Betriebsrats über innerbetriebliches Auskunftsrecht; Voraussetzungen des innerbetrieblichen Auskunftsanspruchs des Betriebsrats; Reichweite des Anspruchs auf Schutzmaßnahmen des ...

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Aktienoptionen

  • bag-urteil.com

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der Erforderlichkeit der verlangten Auskunft

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der Erforderlichkeit der verlangten Auskunft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein Auskunftsanspruch Des Betriebsrats Hinsichtlich Von Der Obergesellschaft Gewährter Aktienoptionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beteiligung des Gesamtbetriebsrats am Beschlussverfahren über Auskunftsanspruch des Betriebsrats über innerbetriebliches Auskunftsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der Erforderlichkeit der verlangten Auskunft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber hinsichtlich der Gewährung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien durch die Konzernobergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und die Beteiligung des Gesamtbetriebsrats

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Aktienoptionen der US-Muttergesellschaft?

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats über die Gewährung von Aktienoptionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1562
  • NZA 2018, 1017
  • BB 2018, 1779
  • BB 2018, 2298
  • NZG 2018, 1078
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    Die Zuständigkeit für dieses innerbetriebliche Überwachungsrecht auf Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes obliegt allein dem jeweiligen Betriebsrat (vgl. BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 25) .

    Anhand seiner Angaben kann der Arbeitgeber und im Streitfall das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 34, BAGE 139, 25) .

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16

    Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien - Auskunftsanspruch des

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 - 19 TaBV 3/16 - aufgehoben, soweit es dem Hilfsantrag stattgegeben hat.
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hat der Senat mit Beschluss vom 7. Juni 2016 (- 1 ABR 26/14 -) die Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    In beiden Fällen begrenzt der Grundsatz um den Schutz des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 24 ff., BAGE 148, 139) .
  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 342/01

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - MTV Eisen-, Metall- und

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    Untersagt ist ihm sowohl die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 19. Februar 2002 - 1 AZR 342/01 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    In Betracht kommt dabei auch die Gewährleistung der in § 75 BetrVG festgelegten Grundsätze (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 90, 288) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17
    Voraussetzung für ein Betroffensein iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist aber, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft infrage kommt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 10 ff., BAGE 117, 337) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne solche Angaben von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgabe den Auskunftsanspruch stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 18) .

    Das gilt auch, wenn sich der Betriebsrat - wie vorliegend - zur Begründung seines Auskunftsanspruchs auf seine Aufgabe zur Überwachung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze iSv. konkreten Ge- oder Verboten (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 16 mwN) nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG stützt.

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Zwar gehören zu seinen Aufgaben die in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aufgezeigten Überwachungspflichten (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 16 mwN) , die sich auf die Durchführung ua. der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze iSv. konkreten Ge- oder Verboten beziehen.
  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    aa) Nach § 83 Abs. 3 ArbGG sind im Beschlussverfahren neben dem Antragsteller die Stellen beteiligt, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen sind (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 13) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Die Norm begründet keine umfassende Überwachungspflicht der Arbeitgeberin, die Maßnahmen der Konzernobergesellschaft bei der Zuteilung der Aktienoptionen erfasst (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 22 f.) .

    Die Vorschrift setzt - neben einer Benachteiligung aufgrund eines der in § 1 AGG genannten Merkmale (§ 12 Abs. 4, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG)  - voraus, dass eine diskriminierende Handlung Dritter "bei der Ausübung ihrer Tätigkeit" für den Arbeitgeber erfolgt (vgl. BT-Drs. 16/1780 S. 37; BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 23 f.) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 20; 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19, BAGE 148, 139) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    In Betracht kommt dabei auch die Gewährleistung der in § 75 BetrVG festgelegten Grundsätze (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17, Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19

    Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten - Zuteilung

    In beiden Fällen begrenzt der Grundsatz um den Schutz des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. insgesamt BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 20, mwN, zitiert nach juris).

    Dieser ist ohne besondere Anhaltspunkte nicht dazu verpflichtet, darüber zu wachen, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Rahmen und bei der Durchführung anderer Vertragsverhältnisse gewährt bleibt, die bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer mit Dritten - hier der Konzernmutter - geschlossen haben (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 15/17 - Rn. 23, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20

    Auskunftsverlangen - Betriebsrat - Einsichtnahme in Bruttoentgeltlisten -

    2.2.2.3.2.3 Dieser Auslegung steht die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2020 (1 ABR 15/17 - AP Nr. 83 zu § 80 BetrVG 1972) nicht entgegen.
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