Weitere Entscheidung unten: BAG, 26.01.1998

Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97   

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https://dejure.org/1997,445
BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1997,445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • archive.org
  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Nachtarbeit, Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7 und 10; ; ArbZG § 6 Abs. 5; ; Bundes-Manteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr vom 14. Juli 1988 GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 249
  • NZA 1998, 441
  • BB 1997, 1899
  • BB 1998, 488
  • BB 1998, 845
  • DB 1997, 1825
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Ein Vorabentscheidungsverfahren über umstrittene Mitbestimmungsrechte wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zugelassen (z.B. Beschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 62, 1, 4 ff. = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979, zu B I 2 b der Gründe).

    Soll eine betriebliche Regelung der "Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" oder dem "Gesundheitsschutz" dienen, so muß die gesetzliche Rahmenvorschrift, die sie ausfüllt, ebenfalls diesen Zweck verfolgen (vgl. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Dabei wird indessen verkannt, daß bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst von dessen Wortlaut und Zusammenhang auszugehen und dabei der Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen ist, soweit er in den Tarifnormen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 73, 364, 368 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe).

    Dieses Verständnis des BMTV wird durch die Regel bestätigt, daß bei der Auslegung von Tarifnormen im Zweifel anzunehmen ist, die Tarifvertragsparteien wollten Regelungen treffen, die nicht wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht unwirksam oder angreifbar sind (BAGE 73, 364, 369 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a bb der Gründe).

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Es kann hier dahinstehen, ob dies zutrifft, oder ob etwa eine Pflicht des Arbeitgebers zur Verhandlung mit den betroffenen Arbeitnehmern besteht, bei deren Verletzung diese auf eine der Billigkeit entsprechende Leistung klagen können (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe), oder ob sich der Umfang der Ausgleichsleistung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    So hat der Senat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Entscheidung darüber bejaht, ob der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 ASiG durch die Bestellung eines angestellten oder eines freiberuflich tätigen Betriebsarztes oder durch die Inanspruchnahme eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten erfüllt (BAGE 31, 357 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Diese Bewertung folgt aus dem Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, der nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP Nr. 86 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 a der Gründe) darin besteht, die Arbeitnehmer vor einer einseitig an den Interessen des Arbeitgebers orientierten Lohngestaltung zu schützen.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Nachtarbeit ist nämlich gesundheitsschädlich, wie inzwischen allgemein anerkannt wird (z.B. BVerfG Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - AP Nr. 2 zu § 19 AZO, zu C I 2 a der Gründe; Neumann/Biebl, aaO, § 6 Rz 4).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Unbedenklich sind pauschalierende Regelungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn eine verhältnismäßig kleine Gruppe benachteiligt oder bevorzugt wird und der Gleichheitsverstoß nicht sehr intensiv wirkt (BVerfGE 82, 126, 152 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB, zu C I 4 f der Gründe).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Ein Vorabentscheidungsverfahren über umstrittene Mitbestimmungsrechte wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zugelassen (z.B. Beschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz, zu B II 1 a der Gründe; BAGE 62, 1, 4 ff. = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979, zu B I 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.1997 - 12 TaBV 97/96

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Begriff der tarifvertraglichen

    Auszug aus BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 1997 - 12 TaBV 97/96 - aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Der Arbeitgeber kann - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (vgl. zB BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272)  - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 249; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 und B II 2 b der Gründe, BAGE 102, 309; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 22; aA Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 6 Rn. 28: Vorrang freier Tage) .

    Das Wahlrecht selbst unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; grundlegend bereits BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) .

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Keine Rolle spielt auch, welchen Weg oder welche Mittel die dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift vorsieht (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 259 = AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 74 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    (a) Nach dem Beschluss des Senats vom 26. August 1997 (- 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) besitzt der Betriebsrat bei der Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob ein Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG durch bezahlte freie Tage oder durch einen angemessenen Entgeltzuschlag zu gewähren ist, grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht jedenfalls nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

    Der in § 6 Abs. 5 ArbZG vorgesehene Ausgleichsanspruch dient zumindest mittelbar dem Gesundheitsschutz, weil er die Nachtarbeit mit Zusatzkosten belastet und so für den Arbeitgeber weniger attraktiv macht (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 2 b der Gründe).

    § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen deren größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 a der Gründe).

    Der tarifliche Ausgleich kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend geregelt sein (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b der Gründe).

    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann dabei nur dann eine stillschweigende Ausgleichsregelung entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe).

    In Fällen ständiger oder nahezu ausschließlicher Nachtarbeit - etwa bei Nachtwächtern - mag die Annahme gerechtfertigt sein, ein Nachtarbeitszuschlag sei bereits bei der Höhe der tariflichen Grundvergütung berücksichtigt (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 b aa der Gründe).

    Daher wäre auch eine Regelung, die unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung zu Nachtarbeit für alle Arbeitnehmer als pauschalen Ausgleich für Nachtarbeit dieselbe Grundvergütung vorsähe, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe).

    (c) Wie der Senat bereits im Beschluss vom 26. August 1997 (- 1 ABR 16/97 - aaO) entschieden hat, kann der Arbeitgeber nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG mitbestimmungsfrei darüber befinden, wie viele bezahlte freie Tage oder in welcher Höhe Entgeltzuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu beanspruchen sein sollen.

    Die Ermittlung des angemessenen Umfangs der Kompensation ist nicht der betrieblichen Regelung überlassen, sondern eine Rechtsfrage (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, zu B I 5 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigen Recht in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (vgl. 21 Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, zu B II 1 a bb der Gründe mwN; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 1 b aa der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167, zu II 2 a bb (4) der Gründe).

    Daher ist § 4 Nr. 2.1 MTV dahin auszulegen, dass der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nicht ersatzlos beseitigt werden soll, sondern sich lediglich die dem Arbeitgeber grundsätzlich eröffnete - mitbestimmungspflichtige - Wahlmöglichkeit des § 6 Abs. 5 ArbZG (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, zu B II 2 der Gründe; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309, zu A II 1 der Gründe) auf die Alternative des Freizeitausgleichs reduziert.

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Keine Rolle spielt auch, welchen Weg oder welche Mittel die dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift vorsieht (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 259, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Dagegen wirkt sich ein Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG unabhängig von seiner Höhe nicht auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 153, 378; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, wirkt sich dieser auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus, sondern dient dem Gesundheitsschutz mittelbar (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Der Arbeitgeber kann - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (vgl. zB BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272)  - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 86, 249; 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 und B II 2 b der Gründe, BAGE 102, 309; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 22; aA Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 6 Rn. 28: Vorrang freier Tage) .

    Das Wahlrecht selbst unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb der Gründe, BAGE 114, 272; grundlegend bereits BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249) .

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63).

    Der Geldzuschlag dient dem Gesundheitsschutz deshalb nur mittelbar (BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO).

    Von einer derartigen pauschalen Abgeltung des Nachtarbeitszuschlags kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitsvertrag konkrete Anhalte für eine Pauschalierung enthält (zur tariflichen Ausgleichsleistung BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - aaO).

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Allein der Umstand, dass in dieser Branche auch Nachtarbeit geleistet wird, reicht für eine solche Annahme nicht aus (vgl. nur BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .
  • LAG Düsseldorf, 06.10.2000 - 9 Sa 949/00

    Nachtarbeitszuschlag für Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr

    Da für Fahrer im Güterfernverkehr die Leistung von Nachtarbeit typisch ist, enthalten die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen des Bezirksmanteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im privaten Güterverkehrsgewerbe NW vom 15.06.1994 und vom 03.02.2000 bereits einen materiellen Ausgleich i. S. von § 6 Abs. 5 ArbZG (entgegen BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 -).

    Der Kläger stützt seine Auffassung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1998, 1 ABR 16/97.

    Dabei beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des 1. Senats des BAG ­ 1 ABR 16/97 ­ vom 26.08.1997.

    Insoweit könne auch die Entscheidung des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ nicht einschlägig sein.

    Im Gegensatz zur Auffassung des Ersten Senats des BAG (26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ NZA 1998, 441 = AP Nr. 74 zu § 87 b BetvAVG 1972 Arbeitszeit) geht die Berufungskammer in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.02.1997 (12 TaBV 97/96 - ) davon aus, dass für die Fahrer und Beifahrer im Güterfernverkehr und Möbelfernverkehr die tarifvertraglichen Vergütungsregelungen bereits eine Ausgleichsregelung im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG enthalten.

    Diese Bestätigung ist in Kenntnis der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ getroffen worden, so dass sich nunmehr die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Entscheidung vom 19.02.1997 ­ 12 TaBV 97/96 ­ getroffene Annahme bestätigt hat.

    Im Übrigen ist zu beachten ­ und dieser Gesichtspunkt findet auch in der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 ­ keinen Niederschlag -, dass das Arbeitszeitgesetz die Richtlinie 93/104/EG umgesetzt hat, die einige Sektoren und Tätigkeitsbereiche nicht in ihren Anwendungsbereich einschließt.

    Eine höchstrichterliche Abklärung erweist sich schon deswegen als erforderlich, weil die vorliegende Entscheidung von der Bewertung des ersten Senats des BAG (26.08.1997 ­ 1 ABR 16/97 -) abweicht, und welche Bedeutung es hat, wenn die Tarifvertragsparteien trotz Kenntnis einer bestimmten Deutung des Tarifvertrages durch die höchstrichterliche Rechtsprechung an dem bisherigen eindeutigen Wortlaut festhalten.

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 Sa 106/13

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG im Paketdienst - LKW-Fahrer

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat die Beklagte deshalb ein Wahlrecht, ob sie den Anspruch des Klägers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (vgl. zum Wahlrecht des Arbeitgebers etwa BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; BAG 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63; BAG 05.02.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte ihr Wahlrecht (unter Berücksichtigung des insoweit bestehenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats, vgl. hierzu BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249; BAG 26.04.2005 - 1 ABR 1/04 - AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit) im fortbestehenden Arbeitsverhältnis in anderer Weise ausübt und sich entscheidet, statt der Nachtarbeitszuschläge Freizeit im ausgeurteilten Umfang zu gewähren.

    Es ist jeweils eine Betrachtung des Einzelfalls geboten (vgl. BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249).

    Der für die geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" dass dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (BAG 05.09.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG; BAG 26.08.1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 3 Sa 46/15

    Nachtarbeitszuschlag für Nachtportier eines Hotels

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

  • LAG Hamm, 29.01.2001 - 19 Sa 257/00

    Nachtarbeit; Zuschlag; Zeitzuschlag; Entgeltzuschlag; Nachtarbeitszuschlag;

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 62/10

    Betriebsrat - Gesundheitsschutz - Ausgleich für Nachtarbeit

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01

    Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der

  • ArbG Mönchengladbach, 16.11.2016 - 6 Ca 2087/16

    Einzelfallentscheidung zum Nachtarbeitszuschlag einer Zeitungszustellerin.

  • BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04

    Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 57/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 60/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 58/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • LAG Düsseldorf, 06.11.2020 - 6 Sa 140/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

  • LAG Nürnberg, 04.02.2003 - 6 (2) TaBV 39/01

    Mitbestimmung beim Betrieb einer Mobilfunkantenne; Reichweite der Mitbestimmung

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2020 - 16 Sa 45/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hessen, 06.07.2000 - 5 TaBV 7/00

    Wirksamkeit der Beschlußfassung einer Einigungszelle zur Regelung eines

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 291/20

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 292/20

    Tarifliche Zuschlagsregelung für Nachtarbeit kein Verstoß gegen Grundsatz der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10

    Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion -

  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

  • BAG, 27.05.2004 - 1 AZR 192/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gefährdungsbeurteilungen an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 7 Sa 102/20

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichbehandlung - Grundrechtsbindung der

  • LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20

    Dispositionsfreiheit und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei

  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

  • LAG Berlin, 13.03.1998 - 6 Sa 125/97

    Wegfall der Zeitzuschläge bei unveränderter Tätigkeit und Grundvergütung

  • LAG Hamm, 09.03.2018 - 13 Sa 1354/17

    Höhe der Vergütung für Nachtarbeit

  • LAG München, 02.12.2014 - 7 Sa 552/14

    Nachtarbeitszuschlag; angemessener Ausgleich durch tarifvertragliche Regelung

  • LAG Köln, 02.06.2005 - 6 (8) Sa 206/05

    Nachtarbeit, Zuschlag, Angemessenheit, Zeitungszusteller

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 101/20

    Nachtarbeitszuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den allg.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 422/20

    Nachtzuschläge; Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz.

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.2292

    Abgeltung abzurechnenden Bereitschaftsdienstes und dessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 7 Sa 100/20

    Nachtzuschläge; Differenzierung zwischen regelmäßige und nicht regelmäßige

  • LAG Köln, 16.01.2004 - 12 Sa 1055/03
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Rechtsprechung
   BAG, 26.01.1998 - 1 ABR 16/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,56376
BAG, 26.01.1998 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1998,56376)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1998 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1998,56376)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 1 ABR 16/97 (https://dejure.org/1998,56376)
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