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   BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12   

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https://dejure.org/2013,26234
BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 (https://dejure.org/2013,26234)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 1 ABR 17/12 (https://dejure.org/2013,26234)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 (https://dejure.org/2013,26234)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • openjur.de

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1166
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (zum Begriff der Versetzung BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Es wäre daher Aufgabe des antragstellenden Gesamtbetriebsrats gewesen, die Maßnahmen, für die er ein Beteiligungsrecht nach § 96 Abs. 1 BetrVG beansprucht, abstrahierend zu bezeichnen (BAG 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Eine dem Antrag stattgebende Entscheidung, die lediglich den Gesetzestext wiederholt, ist regelmäßig nicht geeignet, einen bestimmten Streit der Beteiligten mit Rechtskraftwirkung beizulegen (BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 43/87 - zu B I 1 der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 59, 120) .
  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Eine dem Antrag stattgebende Entscheidung, die lediglich den Gesetzestext wiederholt, ist regelmäßig nicht geeignet, einen bestimmten Streit der Beteiligten mit Rechtskraftwirkung beizulegen (BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 43/87 - zu B I 1 der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 59, 120) .
  • ArbG Hamburg, 02.05.2011 - 26 BV 23/09
    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Januar 2012 - 5 TaBV 10/11 - aufgehoben, soweit die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2011 - 26 BV 23/09 - zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Hamburg, 18.01.2012 - 5 TaBV 10/11

    Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des

    Auszug aus BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Januar 2012 - 5 TaBV 10/11 - aufgehoben, soweit die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2011 - 26 BV 23/09 - zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, NZA 2013, 1166 Rn. 14).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Ein Antrag, der lediglich den Gesetzestext wiederholt, ist allerdings regelmäßig nicht geeignet, einen bestimmten Streit der Beteiligten mit Rechtskraftwirkung beizulegen (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 15, 18; 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - zu II der Gründe; BGH 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10 - Rn. 12) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316) .
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