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   BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72   

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BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72 (https://dejure.org/1973,795)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1973 - 1 ABR 17/72 (https://dejure.org/1973,795)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 (https://dejure.org/1973,795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe - Betriebsratsvorsitzender

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 75
  • NJW 1973, 1472
  • MDR 1973, 793
  • DB 1973, 1255
  • DB 1973, 531
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72
    Der Grundgedanke des § 308 Abs. 1 ZPO, daß nämlich einer Partei nicht mehr zugesprochen werden darf als sie beantragt, gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (vgl. Müller, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 9j S. 45 Ziff. III 3 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung, darunter BAG 19, 76 [79] = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72
    Die hier zu entscheidende Rechtsfrage hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - bewußt noch offengelassen (vgl. Ziff. II 2 der Gründe) und damals nur über ein Informationsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 4 -.
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Das Einblicksrecht kann in diesen Fällen durch den Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem die Führung der laufenden Geschäfte nicht übertragen sein muss, wahrgenommen werden (ausf. bereits BAG 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - BAGE 25, 75; vgl. zuletzt 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Der Senat hat dementsprechend in der Vergangenheit bei Streitigkeiten über dieses Recht stets Feststellungsanträge als zulässig behandelt, obwohl auch Leistungsanträge denkbar gewesen wären (vgl. schon Senatsbeschluß vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972 - jeweils ohne besondere Problematisierung der Frage).
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

    Die Antragsfassung trägt vielmehr ersichtlich der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Rechnung, wonach das Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG in kleineren Betrieben - anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses - der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muss, hat (grds. BAG 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - zu II der Gründe, BAGE 25, 75) .
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Der Senat hat entschieden, daß auch in diesen Fällen dem Betriebsrat das Einsichtsrecht zusteht, dieses aber nur vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen beauftragten Mitglied des Betriebsrats wahrgenommen werden kann (Beschluß vom 23. Februar 1973, BAGE 25, 75 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Wie das Landesarbeitsgericht zu Recht hervorgehoben hat, ist das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers hinreichend dadurch geschützt, daß die Mitglieder des Betriebsrats gemäß § 79 BetrVG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (BAGE 25, 75, 80 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972 mit Anmerkung Hanau; Kleveman, AuR 1988, 316, 317).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Der Senat hat entschieden, daß auch in diesen Fällen dem Betriebsrat das Einsichtsrecht zusteht, dieses aber nur vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen beauftragten Mitglied des Betriebsrats wahrgenommen werden kann (Beschluß vom 23. Februar 1973, BAGE 25, 75 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Richtig ist zwar, daß der Gesetzgeber dem Betriebsrat in § 80 Abs. 2 Satz 1 -und 2 Halbsatz 1 BetrVG zur ordnungsgemäßgen Durchführung seiner Aufgaben ein weitgehendes Informationsrecht eingeräumt hat, das den Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. u. a. Beschluß vom 23 Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; sowie die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG 1972, alle zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 6 und 7 zu § 80 BetrVG 1972).

    Danach sind in Betrieben, in denen ein Betriebsausschuß gebildet werden muß, der Betriebsausschuß, in kleineren Betrieben - wie es hier der Fall ist - der Betriebsratsvorsitzende oder ein anderes von dem Betriebsrat beauftragtes Betriebsratsmitglied berechtigt, Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten zu nehmen (Beschluß vom 23« Februar 1973 - 1 ABR 17/72 -, aaO, so wie die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - und - 1 ABR 17/73 -» aaO).

  • LAG Bremen, 25.10.1994 - 1 TaBV 27/93

    Betriebsrat: Recht auf Einsichtnahme in Lohnlisten

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende und/oder dessen Stellvertreter ein Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten (vgl. BAG Beschluss v. 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 EzA Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77

    Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat -

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ist bei kleineren Betrieben ohne die Möglichkeit der Bildung eines Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende und/oder dessen Stellvertreter oder ein anderes gemäß § 27 Abs. 4 BetrVG beauftragtes Betriebsratsmitglied zur Einsichtnahme berechtigt (BAG 25, 75 = AR Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 292 [294 f.] = AP Nr. 5 zu § 80 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe]; BAG 25, 301 [305 f.] = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

  • BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Tendenzunternehmen

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