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   BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14   

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https://dejure.org/2015,50312
BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14 (https://dejure.org/2015,50312)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 ABR 2/14 (https://dejure.org/2015,50312)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 (https://dejure.org/2015,50312)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius - Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und Personaleinsatzplanung - Betriebsrat - Mitbestimmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 87 Abs 2 BetrVG, § 76 BetrVG, § 557 ZPO, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG
    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius - Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und Personaleinsatzplanung - Betriebsrat - Mitbestimmung

  • IWW

    § 87 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 8 TzBfG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, § 100 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG, § 139 BGB, § 256 Abs. 1, § 322 Abs. 1 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 322 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufhebung eines unzutreffenden Feststellungsausspruchs ... belastendes Rechtsmittelführers

  • Betriebs-Berater

    Verbot der reformatio in peius in Bezug auf Freistellungsanspruch

  • bag-urteil.com

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

  • rewis.io

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius - Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und Personaleinsatzplanung - Betriebsrat - Mitbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 557; BetrVG § 76; BetrVG § 87
    Feststellungsausspruch; Verbot der reformatio in peius

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Aufhebung eines unzutreffenden Feststellungsausspruchs ... belastendes Rechtsmittelführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Feststellung im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren - und das Verbot der reformatio in peius

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festlegung der täglichen Arbeitszeit - und die Beteiligung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gegenstand von Feststellungsbeschluss muss Rechtsverhältnis sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 318
  • BB 2016, 1524
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Mitbestimmungspflichtig sind der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten sowie die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 145, 330) .

    Gegenstand der betrieblichen Regelung ist dann ausschließlich das Verfahren über die Schichtplanaufstellung und die sich anschließende Beteiligung des Betriebsrats (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 145, 330) .

    Maßgeblich ist, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 18 mwN, BAGE 145, 330) .

    Die Betriebsparteien - und im Konfliktfall die Einigungsstelle - müssen daher regelmäßig Regelungen treffen, wie bei der Abweichung von einem beschlossenen Schichtplan verfahren werden soll (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 330) .

    Vor diesem Hintergrund sind, soweit sich der Spruch der Einigungsstelle auf Verfahrensregelungen beschränkt, an § 99 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4, § 100 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG angelehnte Verfahrensregelungen unwirksam (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30, BAGE 145, 330) .

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Die Betriebsparteien streiten im Fall seiner Anfechtung um das (Nicht-)Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10 mwN, BAGE 148, 341) .

    Sie kann sich als Teilanfechtung auch auf Teilrechtsverhältnisse beschränken (vgl. zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer Betriebsvereinbarung BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 [A] - Rn. 17 mwN; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein Teilrechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    aa) Ein Urteil, das keine Rechtswirkungen erzeugen kann, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich aufzuheben und zwar auch insoweit, als es zugunsten der Partei ergangen ist, die das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGH 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99 - zu I der Gründe mwN; 19. Januar 1996 - V ZR 298/94 - zu I der Gründe) .

    Notwendig ist, dass das Urteil überhaupt Rechtswirkungen entfaltet (BGH 19. Januar 1996 - V ZR 298/94 - zu I der Gründe) .

    Daher vermag in Ausnahmefällen - wenn die Sache sonst entscheidungsreif ist - der Tenor der angegriffenen Entscheidung vom Rechtsmittelgericht insgesamt korrigiert zu werden, und zwar auch insoweit, als eine Entscheidung zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist (BGH 19. Januar 1996 - V ZR 298/94 - zu I der Gründe; Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 528 Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Ein solcher Verstoß ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 17) .

    a) Nach der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren Bestimmung des § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO enthält ein verfahrensbeendender Beschluss eine Beschlussformel (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Sie kann sich als Teilanfechtung auch auf Teilrechtsverhältnisse beschränken (vgl. zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer Betriebsvereinbarung BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 [A] - Rn. 17 mwN; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Der auf die Feststellung der Unwirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle gerichtete Antrag umfasst die Prüfung, ob dieser ganz oder teilweise unwirksam ist (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 18, BAGE 146, 271) .
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    aa) Ein Urteil, das keine Rechtswirkungen erzeugen kann, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich aufzuheben und zwar auch insoweit, als es zugunsten der Partei ergangen ist, die das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGH 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99 - zu I der Gründe mwN; 19. Januar 1996 - V ZR 298/94 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    b) Der auf die Unwirksamkeit der Feststellung eines Einigungsstellenspruchs gerichtete Antrag betrifft ein Rechtsverhältnis (vgl. zB BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 10, BAGE 150, 74) .
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Es schützt den Rechtsmittelführer davor, auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung vorhandene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (ausf. BGH 27. Oktober 1982 - IVb ZB 719/81 - BGHZ 85, 180) .
  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2013 - 21 TaBV 3/13

    Teilnichtigkeit eines Einigungsstellenspruchs - unzulässige Verlagerung von

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. November 2013 - 21 TaBV 3/13 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle vom 14. Mai 2012 über eine Betriebsvereinbarung zur Regelung von Arbeitszeiten, der Pausen, der Personaleinsatzplanung sowie der Verfahren bei Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeiten festgestellt ist.
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Ein Feststellungsausspruch, der unzutreffend ein (Teil-)Rechtsverhältnis annimmt, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich auch insoweit klarzustellen, als er zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist (BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 31 ff. mwN, BAGE 153, 318) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2017 - 6 TaBV 23/16

    Einigungsstellenspruch - Lage der Arbeitszeit - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Mitbestimmungspflichtig sind der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten sowie die Änderung von bereits aufgestellten Dienstplänen (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 14; 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 16 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Gegenstand der betrieblichen Regelung ist dann ausschließlich das Verfahren über die Schichtplanaufstellung und die sich anschließende Beteiligung des Betriebsrats (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 15; 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 17 mwN, aaO).

    Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG wird auch nicht durch die Regelung über die Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG ausgeschlossen (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 16, mwN, aaO).

    Maßgeblich ist, ob die bisherige betriebsübliche Arbeitszeit die "übliche" bleibt und die Arbeitszeitverteilung bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer weiterhin prägt (BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 17; 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 18 mwN, aaO).

    Die Betriebsparteien - und im Konfliktfall die Einigungsstelle - müssen daher regelmäßig Regelungen treffen, wie bei der Abweichung von einem beschlossenen Schichtplan verfahren werden soll (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 18; 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 19 mwN, aaO).

    Vor diesem Hintergrund sind, soweit sich der Spruch der Einigungsstelle auf Verfahrensregelungen beschränkt, an § 99 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4, § 100 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG angelehnte Verfahrensregelungen unwirksam (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 19, 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30, aaO).

    Die Äußerung des Betriebsrats gegenüber einem Ersuchen des Arbeitgebers in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG bedarf keiner bestimmten Form und muss auch nicht binnen einer bestimmten Frist erfolgen (BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 19, 09. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30, zitiert nach juris).

    Die Angabe von Gründen, auf denen das fehlende Einverständnis des Betriebsrats beruht, sieht die gesetzliche Regelung nicht vor (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 19, 09. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - Rn. 30, zitiert nach juris).

    Auf einen derartigen von § 87 Abs. 2 BetrVG abweichenden Konfliktlösungsmechanismus können sich die Betriebsparteien lediglich einvernehmlich verständigen; er kann nicht durch Spruch der Einigungsstelle bestimmt werden (BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 25, aaO).

    Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegt, darf erst nach dessen Zustimmung oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle durchgeführt werden; Eine einseitige Regelungsbefugnis des Arbeitsgebers oder dessen Möglichkeit, eine von § 87 Abs. 1 BetrVG erfasste Maßnahme vorläufig durchzuführen, sieht das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten - auch für Eil- und Sonderfälle - nicht vor (BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 28, aaO).

    a) Die Unwirksamkeit von der Einigungsstelle beschlossener Vorschriften in Bezug auf die Ausübung von Mitbestimmungsrechten führt nach dem der Vorschrift des § 139 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken zur Unwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG 08. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 29, zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 26 TaBV 1175/18

    Folgen des Verstoßes gegen Mitbestimmungsrechte in Eilfällen - Unzulässigkeit des

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist in Eilfällen nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 18).(Rn.34).

    Auf einen von § 87 Abs. 2 BetrVG abweichenden Konfliktlösungsmechanismus können sich die Betriebsparteien zwar grundsätzlich einvernehmlich verständigen (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 25).

    (c) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist in Eilfällen nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 18).

    Solche Regelungen sind nicht erzwingbar (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 25, für den Fall einer Zustimmungsfiktion).

    Eine solche sieht das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten - auch für Eil- und Sonderfälle - nicht vor (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 28).

    (3) Auf einen von § 87 Abs. 2 BetrVG abweichenden Konfliktlösungsmechanismus können sich die Betriebsparteien zwar grundsätzlich einvernehmlich verständigen (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14, Rn. 25).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs umfasst als Minus auch eine Prüfung, ob einzelne Spruchregelungen unwirksam sind (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 33, BAGE 153, 318) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Schließlich übersieht die Arbeitgeberin, dass sie mit dem Betriebsrat allgemeine Grundregeln über die Dienstplangestaltung einschließlich der erforderlichen Kriterien, denen ein Dienstplan zu entsprechen hat, vereinbaren kann (dazu ausf. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 15, BAGE 153, 318; 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - zu B II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 107, 9) .
  • LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16

    Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen; Allgemeiner

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Betriebsparteien regelmäßig Regelungen treffen, wie bei der Abweichung von einem beschlossenen Dienstplan verfahren werden soll (BAG vom 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - juris Rn. 18 mwN).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Schließlich übersieht die Arbeitgeberin, dass sie mit dem Betriebsrat allgemeine Grundregeln über die Dienstplangestaltung einschließlich der erforderlichen Kriterien, denen ein Dienstplan zu entsprechen hat, vereinbaren kann (dazu ausf. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 15, BAGE 153, 318; 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - zu B II 2 b dd (1) der Gründe, BAGE 107, 9) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheit über eine Auskunft zu wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens, der die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt, hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 32 ff.; 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Das Verschlechterungsverbot schützt die Vorteile aus einer angegriffenen Entscheidung, die den Besitzstand des Rechtsmittelklägers bilden und ihm ohne Fortführung des Verfahrens sicher gewesen wären, weil sie an anderer Stelle - vor allem wegen der Rechtskraftwirkungen - hätten beachtet werden müssen (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 36, BAGE 153, 318).
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Entsprechend fällt eine hierauf bezogene Regelung nicht in die Regelungskompetenz einer Einigungsstelle (vgl. BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 28, BAGE 153, 318) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

  • LAG Hessen, 05.02.2024 - 5 TaBVGa 15/24
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17

    Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2019 - 11 TaBV 36/18

    Auslegung des MTV Metallindustrie HH; SH und MV - Einigungsstellenspruch zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - 15 Sa 1891/16

    Disponible Dienste - Rettungsdienst - billiges Ermessen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2016 - 5 TaBV 21/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeitsschutz

  • LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 - 8 TaBV 7/22

    Einigungsstellenspruch - Regelungsauftrag - betriebliche Mitbestimmung -

  • ArbG Stuttgart, 01.12.2022 - 25 BV 187/22

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Voraussetzung für die

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