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BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Angestellter im öffentlichen Dienst - Tätigkeit innerhalb Anstellungsbehörde - Wahlberechntigung - Doppelmitgliedschaft
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 26.04.1957 - 4 BVTa 2/57
- BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57
Papierfundstellen
- BB 1958, 627
- DB 1958, 658
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
Werde ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nicht innerhalb seiner Anstellungsbehörde tätig, sondern verrichte er seine Dienste im Einvernehmen mit seiner Anstellungsbehörde und einer dritten Stelle bei dieser, so sei er für den bei dieser zu bildenden Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar (vgl. BAG 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP BetrVG § 6 Nr. 1) . - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
Grundsätzlich ist die Betriebszugehörigkeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht in Frage zu stellen (BAGE 26, 280, 284 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG 1972, unter III 3 der Gründe;… vgl. Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 7 Rz 9;… Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 7 Rz 25; Wank, RdA 1985, 1, 6 ff.). - BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes
Zur Begründung seiner Ansicht kann sich das Landesarbeitsgericht auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April i964 - 1 ABR 1/64 - (= AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) sowie auf den Beschluß vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - (= AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG) berufen.
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87
Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits zum früheren Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAGE 19, 307 = AP Nr. 3 zu § 63 BetrVG; BAG Beschluß vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG) entschieden, daß zwei Gebietskörperschaften eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen können mit dem Zweck, einen einheitlichen Betrieb zu führen. - LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13
Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören
Arbeitnehmer können in mehreren Betrieben wahlberechtigt und wählbar sein (BAG, Beschluss vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57, RdA 1960, 34, juris-Rz. 20; LAG Köln…, Beschluss vom 03. September 2007 - 14 TaBV 20/07, juris-Rz. 28;… Fitting, 26. Aufl., § 7 BetrVG Rz. 81 ff.). - LAG Hessen, 22.01.2024 - 16 TaBV 98/23 Dabei ist unerheblich, ob die Bindung an einen Betrieb stark überwiegt (BAG 11.4.1958 - 1 ABR 2/57, AP BetrVG § 6 Nr. 1; LAG Köln 3.9.2007 - 14 TaBV 20/07, BeckRS 2008, 51325; LAG RhPf 24.8.2012 - 9 Sa 176/12, NZA-RR 2012, 636;… Fitting, BetrVG, 31. Auflage, § 7 Rn. 83).
- BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97
Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine …
Die entgegenstehende Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG und vom 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG) hat der für Fragen der Wahlberechtigung und Wählbarkeit allein zuständige erkennende Senat nicht fortgesetzt. - BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
Betriebsrat: Feststellung der Nichtwählbarkeit, Betriebszugehörigkeit
Sie ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange das betreffende Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehört und der Mangel der Wählbarkeit nicht etwa inzwischen geheilt ist, z. B. durch eine nunmehr vorliegende Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten (…Dietz-Richardi, aaO, § 24 Anm. 31;… Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 24 Anm. 27; BAG AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG). - BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64
Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl
c) Hiernach braucht nicht mehr entschieden zu werden, ob neben dem Wahlrecht zum Betriebsrat ein solches zum Personalrat (hier der Stadt Mannheim) anzuerkennen ist, wo rüber der Senat in einem etwas anders gelagerten Pall entschieden hat (BAG AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG). - BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
§ 613a BGB nicht für Heimarbeitsverhältnisse
Freilich gelten die als Arbeiter oder Angestellte für einen Betrieb tätigen Heimarbeiter (§ 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BetrVG) dann als Arbeitnehmer des Betriebes, wenn ihre Tätigkeit für den Betrieb im Verhältnis zu ihrer Tätigkeit für andere Betriebe überwiegt (BAG 26, 280 (283 ff.) = AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG 1972 (zu III 2, 3 der Gründe)). - BAG, 23.09.1960 - 1 ABR 9/59
Begriff des "Betriebsteil " - Wahl eines Betriebsrats bei räumlich weiter …
- LAG Berlin, 12.03.1990 - 9 TaBV 1/90
Betriebsrat: Passives Wahlrecht von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte
- LAG Düsseldorf, 20.06.1995 - 3 TaBV 37/95
Eingruppierung beamteter Mitarbeiter
- LAG Berlin, 29.09.1989 - 13 TaBV 1/89
Betriebsrat ; Wahlvorstand; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Aushändigung …
- ArbG Mannheim, 13.08.1998 - 5 BV 2/98
Zur Frage der Rechtswirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl und …