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   BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02   

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https://dejure.org/2003,2291
BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 (https://dejure.org/2003,2291)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 (https://dejure.org/2003,2291)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 ABR 20/02 (https://dejure.org/2003,2291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht bei zeitlichen Festlegung bezahlter Kurzpausen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Vergütungspflichtige, tarifliche Kurzpausen

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 7; ; BetrVG § 90; ; BetrVG § 91; ; ArbZG § 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; Manteltarifvertrag für Arbeiter der Deutschen Post AG vom 20. Oktober 2000 Anlage 2 a § 1 Abschn. IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage bezahlter tariflicher Kurzpausen; Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezahlte tarifliche Kurzpausen: Mitbestimmung des Betriebsrats nur hinsichtlich der zeitlichen Lage, nicht hinsichtlich Einführung und Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats auch bei bezahlten Kurzpausen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 1
  • NZA 2004, 620
  • DB 2005, 170
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Es muß also eine Vorschrift vorliegen, die Maßnahmen der Unfallverhütung oder des Gesundheitsschutzes fordert, dabei aber einen ausfüllungsfähigen und -bedürftigen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen den Betriebsparteien ein Regelungsspielraum verbleibt (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, 143, zu B I 2 der Gründe).

    Ferner fehlt es an Vortrag und Feststellungen dazu, daß von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen objektiv eine Gefahr für die Arbeitnehmer ausginge, zu deren Beseitigung die staatlichen Rahmenvorschriften den Arbeitgeber verpflichteten (vgl. dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - aaO; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 555).

    Auch hat der Senat bisher offengelassen, ob es sich bei der in Frage kommenden gesetzlichen Vorschrift des § 3 Abs. 1 ArbZG um eine Rahmenvorschrift iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG handelt (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - aaO).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Dies sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 11 = EzA ArbZG § 4 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b aa der Gründe; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1).

    Auch arbeitszeitrechtlich ist entscheidendes Merkmal der Pause nicht die fehlende Vergütung, sondern die Freistellung von jeglicher Arbeitsverpflichtung, einschließlich der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 11 = EzA ArbZG § 4 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b aa der Gründe; Wiese GK-BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 344).

    Die genaue zeitliche Festlegung und die mit ihr verbundene Vorhersehbarkeit der Arbeitsunterbrechung kennzeichnet auch den Begriff der Ruhepause nach § 4 ArbZG (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 11 = EzA ArbZG § 4 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b aa der Gründe mwN).

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats läßt dies ein rechtliches Interesse an der gesonderten Feststellung der Reichweite des Mitbestimmungsrechts nicht entfallen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 355, zu B II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285, 290, zu B I der Gründe mwN).

    Dementsprechend hat der Senat weder bezahlte Lärmpausen noch bezahlte Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten als Pausen iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG angesehen, deren Einführung der Betriebsrat verlangen könnte (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 65/79 - BAGE 36, 138, 143 f., zu II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeitsplatz Nr. 1, zu C II 3 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Solche Ruhepausen zählen arbeitszeitrechtlich nicht zur Arbeitszeit und stellen dementsprechend regelmäßig auch schuldrechtlich keine vergütungspflichtige Arbeitszeit dar (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 65/79 - BAGE 36, 138, 143 f., zu B II 1 a der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat weder bezahlte Lärmpausen noch bezahlte Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten als Pausen iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG angesehen, deren Einführung der Betriebsrat verlangen könnte (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 65/79 - BAGE 36, 138, 143 f., zu II 1 a der Gründe; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeitsplatz Nr. 1, zu C II 3 der Gründe).

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz des Inhalts, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats insoweit zurücktreten müssen, als durch sie die Organisation des Arbeitsablaufs berührt wird (BAG 24. November 1987 - 1 ABR 12/86 - AP BetrVG 1972 Akkord Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 15, zu B II 1 d der Gründe mwN).
  • LAG Brandenburg, 06.12.2001 - 3 TaBV 5/01
    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 6. Dezember 2001 - 3 TaBV 5/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Streitige Angelegenheit kann auch der Umfang eines bestimmten Mitbestimmungsrechts und damit die Mitbestimmungspflichtigkeit bestimmter Detailregelungen sein, ohne daß eine umfassende und endgültige Regelung der Angelegenheit schon getroffen sein müßte (vgl. BAG 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, 280 f., zu B I 2 der Gründe für die Dynamisierung einer Leistungsprämie; 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - BAGE 38, 148, 151, zu B I 1 der Gründe für die Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, die Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlags und die Höhe der Prämie im Einzelfall).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Nur so können der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO und Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO festgestellt werden (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, 180, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Dabei kann das Bestehen, der Inhalt oder die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder bestritten wird, häufiger auftritt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
    Streitige Angelegenheit kann auch der Umfang eines bestimmten Mitbestimmungsrechts und damit die Mitbestimmungspflichtigkeit bestimmter Detailregelungen sein, ohne daß eine umfassende und endgültige Regelung der Angelegenheit schon getroffen sein müßte (vgl. BAG 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, 280 f., zu B I 2 der Gründe für die Dynamisierung einer Leistungsprämie; 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - BAGE 38, 148, 151, zu B I 1 der Gründe für die Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, die Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlags und die Höhe der Prämie im Einzelfall).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Hierdurch entfällt das rechtliche Interesse des Betriebsrats an der beantragten gerichtlichen Feststellung eines Mitbestimmungsrechts schon deshalb nicht, weil die Einigungsstelle ihr Verfahren bis zum Abschluss des vorliegenden Verfahrens zum Ruhen gebracht hat (vgl. Senat 1. Juli 2003 - 1 ABR 20/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 107, 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Nichtraucherschutz,

    Dementsprechend hat der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts weder bezahlten Lärmpausen noch bezahlte Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten als Pausen im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG angesehen, deren Einführung der Betriebsrat verlangen könnte (BAG, Beschluss v. 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 -, zit. n. Juris).

    (BAG, Beschluss v. 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 -, zit. n. Juris, Rn. 22) Ist also eine solche Freistellung von der Arbeit aufgrund besonderer vertraglicher oder tariflicher Bestimmungen zu vergüten, so handelt es sich um eine Pause, bei deren Lage der Betriebsrat mitzubestimmen hat.

  • LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1120/12

    Zur Vergütung von Pausen

    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

    Dieses ist für einen negativen Feststellungsantrag der Arbeitgeberin regelmäßig gegeben, wenn der Betriebsrat sich eines Mitbestimmungsrechts ernsthaft berühmt, das der Arbeitgeber bestreitet (BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 - EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit, Nr. 3).

    Dabei kann das Bestehen, der Inhalt oder die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder bestritten wird, häufiger auftritt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56, Nr. 23; BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 - EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit, Nr. 3).

    Die rechtskräftige Entscheidung in einem solchen Vorabentscheidungsverfahren erfasst auch ein mögliches späteres (oder gleichzeitiges) Verfahren über die Berechtigung einer Anfechtung des Einigungsstellenspruchs (BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 - EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit, Nr. 3).

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

    Der Betriebsrat hat angesichts dessen ein berechtigtes Interesse daran, dass das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für alle Beteiligten verbindlich geklärt wird (vgl. dazu BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 20/02 - BAGE 107, 1, zu B II 2 der Gründe mwN).
  • LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02).
  • LAG Köln, 25.07.2014 - 4 Sa 189/14

    Vergütung für Arbeitsunterbrechungen

    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02).
  • LAG Köln, 09.10.2013 - 5 Sa 202/13

    Breakstunden und Pausenregelungen

    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG 01.07.2003 - 1 ABR 20/02).
  • ArbG Köln, 29.08.2013 - 10 Ca 1099/13

    Umfang der Vergütung von Breakstunden im Flugsicherheitsdienst

    Dieses Mitbestimmungsrecht umfasst Beginn und Ende der Ruhepausen i.S.d. § 4 ArbZG (BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 - NZA 2004, 620).

    Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich der Dauer und der Lage der gesetzlichen Pausen ist offensichtlich, dass der Betriebsrat darüber wachen soll, dass der Arbeitgeber die Pausen nicht nach eigenen betriebswirtschaftlichen Flexibilisierungsgesichtspunkten und nach Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung festlegt, sondern dass dabei die Erholungsbedürfnisse und sonstigen persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer gewahrt werden (vgl. BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02 - NZA 2004, 620).

  • ArbG Dortmund, 17.06.2015 - 8 BV 83/14

    Streit über die Zuweisung eines Raumes für die Betriebsratsarbeit, Streit über

    Es soll durch die Mitbestimmungstatbestände sicher gestellt werden, dass nicht allein betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, sondern in gleicher Weise die persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 01.07.2003 1 ABR 20/02 in NZA 2004, 620).
  • LAG Köln, 06.06.2014 - 4 Sa 190/14

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle; Theorie der

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 TaBV 137/07

    Betriebsratswahl; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Wahlfälschung; Nachprüfbarkeit des

  • LAG Köln, 07.08.2013 - 3 Sa 306/13

    Vergütung von Breakstunden - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Beweislast

  • LAG Köln, 19.12.2013 - 13 Sa 411/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 06.06.2014 - 4 Sa 127/14

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle; Theorie der

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 3 Sa 237/14

    Vergütung von Pausen; tariflicher Zuschlag

  • LAG Köln, 14.08.2013 - 3 Sa 134/13

    Vergütung für Breakstunden

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05

    Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat, Neutralitätspflicht

  • LAG Köln, 17.04.2014 - 9 Sa 887/13

    Streit über Differenzvergütungsansprüche

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 455/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 08.05.2013 - 3 Sa 83/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 23.10.2013 - 5 Sa 12/13

    Vergütung der Mindestarbeitszeit

  • LAG Köln, 11.10.2013 - 10 Sa 223/13

    Aufstockungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 14.06.2013 - 10 Sa 43/13

    Vergütung von Breaks - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Darlegungslast für

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 1054/12

    Vergütung für Breakstunden - Arbeitsunterbrechung als Pause - Beteiligung

  • LAG Köln, 05.06.2013 - 3 Sa 131/13

    Vergütung für Breakstunden - Arbeitsunterbrechung als Pause - Beteiligung

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 553/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 5 TaBV 9/08

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Lage und Dauer

  • LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
  • LAG Köln, 14.06.2013 - 10 Sa 900/12

    Vergütung von Breaks - Pausen und Anordnung des Arbeitgebers - Darlegungslast für

  • LAG Köln, 27.09.2013 - 10 Sa 169/13

    Vergütung der Mindestarbeitszeit

  • LAG Köln, 26.04.2013 - 4 Sa 1121/12
  • LAG Köln, 22.03.2013 - 9 Sa 897/12
  • ArbG Köln, 07.05.2013 - 11 Ca 9968/12
  • ArbG Karlsruhe, 15.09.2004 - 11 BVGa 2/04

    Arbeitsschutz: Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats;

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