Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,715
BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 (https://dejure.org/1992,715)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 (https://dejure.org/1992,715)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 (https://dejure.org/1992,715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99, § 80, § 100 Abs. 1; SchwbG § 14, § 23, § 25 Abs. 2
    Pflicht des Arbeitgebers zur Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber um einen konkret ausgeschriebenen Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 337
  • BAGE 81, 337
  • MDR 1993, 549
  • NZA 1993, 376
  • BB 1993, 367
  • DB 1993, 1141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.

    Der Gesetzgeber setzt nach dem Sinnzusammenhang des § 99 Abs. 1 BetrVG voraus, daß die geplante Maßnahme des Arbeitgebers einen konkreten Arbeitsplatz und eine bestimmte Eingruppierung betrifft, und sich dafür gegebenenfalls mehrere Personen bewerben (vgl. BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Die vollständige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist Voraussetzung dafür, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1988 (BAGE 60, 66 = AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972) im einzelnen begründet, daß mit der rechtskräftigen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag über den Feststellungsantrag nach § 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht mehr zu entscheiden ist, da dieser von vornherein nur für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens gestellt ist.
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Nach der Entscheidung des Senats vom 14. November 1989 umfaßt der Begriff der Einstellung in den Betrieb auch ein gesetzwidriges Auswahlverfahren, soweit das Gesetz (hier § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG) auch potentielle andere Bewerber schützt (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AuR 1992, 251 mit Anm. von Kleveman; vgl. zur Problematik auch Kittner in Däubler u. a. (Hrsg.), BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 172 ff. mit dem Versuch der Unterscheidung der Rechtsvorschriften i. S. von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG in "Einstellungsnormen" und "Beschäftigungsnormen").
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Die vollständige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist Voraussetzung dafür, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Nur derjenige, den der Personalberater für das betreffende Unternehmen vorschlägt, ist Bewerber, weil nur bei ihm eine Verbindung zu dem konkreten Arbeitgeber besteht, nur bei ihm von einem Anbahnungsverhältnis gesprochen werden kann; auf der anderen Seite sind dann aber auch alle vom Personalberater dem Arbeitgeber vorgeschlagenen Personen Bewerber für den betreffenden Arbeitsplatz (BAGE 66, 328, 334 = AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92
    a) Nach der Senatsentscheidung vom 14. November 1989 (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972) verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann (zustimmend: von Maydell, Anm. zu EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 84; Kaiser, BehindertenR 1990, 164; Dörner, SchwbG, Stand 30. Juni 1992, § 14 Anm. II; ablehnend: Pottmeyer, SAE 1990, 194).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt haben (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/02 - BAGE 71, 337, zu B 1 der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu B II 2 der Gründe mwN).

    (1) Beteiligte iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind sämtliche inner- und außerbetrieblichen Bewerber um den zu besetzenden Arbeitsplatz (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B 2 a der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 134 mwN).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I der Gründe; 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - BAGE 61, 189, zu II 2 der Gründe mwN).

    Der Arbeitgeber hat die entsprechenden Unterlagen nicht nur bezüglich der von ihm zur Einstellung oder Versetzung schließlich vorgesehenen Bewerber, sondern bezüglich aller Stellenbewerber - auch der abgelehnten - vorzulegen (st. Rspr. und hM, vgl. nur BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I 2 a der Gründe; 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - aaO mwN; Richardi/Thüsing aaO Rn. 143 mwN; aA Kraft GK-BetrVG aaO Rn. 85).

    Beteiligte iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind sämtliche inner- und außerbetrieblichen Bewerber um den zu besetzenden Arbeitsplatz (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B I 2 a der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 134 mwN).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Ein Arbeitgeber verstößt gegen seine Pflichten, wenn er auf einen freien Arbeitsplatz einen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellt, ohne geprüft zu haben, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnte (vgl. BAG 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - aaO; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbG verstößt die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen eine gesetzliche Vorschrift iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten - arbeitslosen - Arbeitnehmer besetzt werden kann (14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226, zu B 4 der Gründe; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337, zu B II 2 a der Gründe).

    Hieran hält der Senat trotz der in Teilen des Schrifttums geäußerten Kritik (vgl. Loritz Anm. AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100) fest.

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Daraus folgt, dass die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muss, welche die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 37, juris).

    Denn nur so kann der Betriebsrat beispielsweise prüfen, ob die für den Betrieb geltenden Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG beachtet sind oder die Einstellung gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verstößt (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 38, juris).

    Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 39, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 168).

    Dazu ist die dem Arbeitgeber gegenüber erklärte Bereitschaft zum Einsatz auf einem bestimmten Arbeitsplatz erforderlich (BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 40, juris).

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber die Unterlagen bezüglich aller Stellenbewerber - auch der nicht berücksichtigten oder abgelehnten - vorzulegen (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 109; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 71, 337) .

    Allerdings ist "Bewerber" (oder "Beteiligter") iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur derjenige, der sein Interesse für einen konkreten Arbeitsplatz bekundet (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 26) .Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 71, 337) .

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Wer bei den Einstellungsverhandlungen seinen Schwerbehindertenstatus verschweigt, macht dem Arbeitgeber aber gerade die Prüfung unmöglich, ob der Arbeitsplatz mit ihm als Schwerbehindertem bevorzugt besetzt werden kann; ebenso wird das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (§ 14 Abs. 1 SchwbG) und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen, der bei Einstellungen in dem Verfahren nach § 99 BetrVG die Interessen aller schwerbehinderten Stellenbewerber bzw. der ihm von den zuständigen Stellen noch zu benennenden schwerbehinderten Stellenbewerber mitzuberücksichtigen hat und ggf. dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen kann (BAG Beschlüsse vom 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337 = AP Nr. 100 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 14. November 1989 - 1 ABR 88/88 - BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Daß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auch zur Anwendung kommen kann, wenn die Verbotsnorm nicht den Einzustellenden selbst schützen soll, sondern potentielle dritte Bewerber, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (siehe etwa Senat 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 TaBV 10/10

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen

    Welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, um zu "prüfen" ist nicht besonders geregelt (vgl. BAG Beschluss vom 10. November 1992 - 1 ABR 21/92).

    Nach dem Stand der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 10. November 1992 a. a. O.) muss eine solche Prüfung wegen der Verschiedenartigkeit der Behinderung und der unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsplätze konkret erfolgen.

  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind bei Neueinstellungen und auch bei Versetzungen nicht nur die Bewerbungsunterlagen desjenigen Bewerbers vorzulegen, dessen Einstellung und Versetzung der Arbeitgeber beabsichtigt, sondern auch sämtliche Bewerbungsunterlagen aller Mitbewerber, also auch derjenigen, die der Arbeitgeber für die Einstellung nicht in Betracht ziehen will (BAG, Beschluss vom 03.12.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 29; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 64; BAG Beschluss vom 10.11.1992 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 156 m.w.N.).

    Für die Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht nach § 99 Abs. 4 BetrVG gilt das Gleiche (BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 100).

  • LAG Köln, 14.09.2012 - 5 TaBV 18/12

    Pflicht zur internen Ausschreibung - Nachholung der Ausschreibung

    aa) Die Zustimmung des Betriebsrats kann von den Gerichten nur ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109; 10. November 1992 - 1 ABR 21/92 - BAGE 71, 337) .
  • LAG Hamm, 01.08.2003 - 10 TaBV 2/03

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Mitarbeiters

  • LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - 3 Sa 499/09

    Diskriminierung behinderter Menschen nach §§ 1, 7 AGG / Informations- und

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 139/04

    Einstellung - Zustimmungsersetzung - fehlende Unterrichtung

  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 89/07

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens; Umfang

  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 TaBV 123/07

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens beim

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 5 TaBV 12/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Versetzungen von Mitarbeitern -

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 TaBV 74/13

    Stellung mehrerer Versetzungsanträge

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2008 - 2 TaBV 36/07

    Verweigerte Zustimmung zur Einstellung eines Briefzustellers bei fehlerhafter

  • LAG Köln, 14.11.2007 - 7 TaBV 50/07

    Einstellung; schwerbehinderter Mensch; freier Arbeitsplatz

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 15 TaBV 1/01

    Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei der vorübergehenden

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.01.2016 - 8 BV 551/15

    Zustimmungsersetzung Versetzung

  • LAG Bremen, 11.03.2010 - 3 TaBV 24/09

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

  • ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06

    Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung

  • KAG Mainz, 18.08.2011 - M 6/11

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht