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   BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86   

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BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86 (https://dejure.org/1987,877)
BAG, Entscheidung vom 01.09.1987 - 1 ABR 22/86 (https://dejure.org/1987,877)
BAG, Entscheidung vom 01. September 1987 - 1 ABR 22/86 (https://dejure.org/1987,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die Lokalredaktion - Fiktion der Zustimmung des Betriebsrats bei fehlendem Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Versetzung und bloßer Geltendmachung seines Mitbestimmungsrechtes und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 71
  • NJW 1988, 370
  • NZA 1988, 99
  • BB 1988, 68
  • BB 1988, 69
  • DB 1987, 2656
  • afp 1987, 730
  • JR 1988, 220
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Der Senat hat daher auch wiederholt ausgesprochen, daß Redakteure Tendenzträger sind (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Der Betriebsrat könne in solchen Fällen gegen die Einstellung auch schriftliche Bedenken aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen müsse (Beschluß des Senats vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Der Senat hat daher auch wiederholt ausgesprochen, daß Redakteure Tendenzträger sind (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Presseunternehmen nur insoweit zurücktreten müssen, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Beschluß des Senats vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Das wäre mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar, der die Freiheit der Presse gewährleistet (BVerfG vom 6. November 1979, BVerfGE 52, 283 = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972).

    § 118 Abs. 1 BetrVG befreit das Presseunternehmen nicht von der Befolgung solcher gesetzlicher Vorschriften, die der Pressefreiheit Rechnung tragen (Bundesverfassungsgericht vom 6. November 1979, BVerfGE 52, 283 = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972) und stellt es daher nicht von Sanktionen frei, die für den Fall der Verletzung dieser Vorschriften vorgesehen sind.

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Der Senat hat daher auch wiederholt ausgesprochen, daß Redakteure Tendenzträger sind (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Der Betriebsrat könne in solchen Fällen gegen die Einstellung auch schriftliche Bedenken aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen müsse (Beschluß des Senats vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Auch der Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG bei der Kündigung eines Tendenzträgers steht der Tendenzcharakter eines Unternehmens nicht entgegen (Urteil des Senats vom 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Der Senat hat daher auch wiederholt ausgesprochen, daß Redakteure Tendenzträger sind (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Eine bloße, mehr oder weniger zufällige Kenntnis von einer geplanten personellen Maßnahme setzt die Wochenfrist für eine Verweigerung der Zustimmung nicht in Lauf (Beschluß des Senats vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Der Beseitigung dieses betriebsverfassungswidrigen Zustandes dient aber die Vorschrift des § 101 BetrVG (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Festanstellungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13. Januar 1982, BVerfGE 59, 231 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) ausgesprochen, daß der verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz der Rundfunkfreiheit sich auf das Recht der Rundfunkanstalten erstreckt, dem Gebot der Programmvielfalt auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung des Programms mitwirken.
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Betriebe und Unternehmen dienen insbesondere der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, wenn sie Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - BAGE 56, 71 und 56, 81 = AP Nr. 10 und 11 zu § 101 BetrVG 1972, beide m.w.N.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 118 Rz 25, m.w.N.).

    Bei Redakteuren handelt es sich um sogenannte Tendenzträger (Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - AP Nr. 11 zu § 118 BetrVG 1972; 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, a.a.O.).

    Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen nur insoweit zurücktreten müssen, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, a.a.O., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Dadurch, daß der Arbeitgeber den Betriebsrat vor einer geplanten Versetzung zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der Frist des § 99 Abs. 3 BetrVG zu geben hat und Bedenken des Betriebsrats bei seiner endgültigen Entscheidung zur Kenntnis nimmt und in seine Überlegungen einbezieht, wird er in der Ausübung seiner Freiheit als Verleger zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung nicht ernsthaft beeinträchtigt (BAG Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - RAGE 56, 71, 78 f. = AP Nr. 10 zu § 101 BetrVG , zu B 2 b aa der Gründe).

    Im Gegensatz zum Arbeitgeber in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht auch in Übereinstimmung mit dem Senat (Beschluß vom 1. September 1987, a.a.O.) davon ausgegangen, § 99 Abs. 3 BetrVG sei zu entnehmen, daß dem Betriebsrat nach der Unterrichtung eine Frist von einer Woche zur Stellungnahme zu geben ist.

    Es wird auch an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festgehalten, daß bei einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG dieser nach § 101 BetrVG die Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme verlangen kann (Beschluß vom 1. September 1987, a.a.O.).

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    bb) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung sind im Medienbereich beschäftigte Personen als Tendenzträger anzusehen, die als Redakteur auf die Berichterstattung und Meinungsäußerung eines Presseunternehmens unmittelbar inhaltlich Einfluss nehmen können (1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - zu B 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 56, 71).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    (2) Ebenso wie bei Einstellungen und Versetzungen von Redakteuren eine "Vermutung" dafür spricht, dass diese Maßnahmen aus tendenzbezogenen Gründen vorgenommen werden (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - BAGE 56, 71, zu B 2 a bb der Gründe), ist auch bei der Auswahl von Tendenzträgern zur Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahme in der Regel von einer Tendenzbezogenheit der Auswahlentscheidung auszugehen.
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Beteiligungsrechte des Betriebsrates müssen vielmehr erst dann und nur insoweit zurücktreten, als sie die Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigen und damit letztlich in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 56, 71 = AP Nr. 10 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe

    d) Danach ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung in Bezug auf die in Tagesförderstätten der Arbeitgeberin eingesetzten Psychologen ausgeschlossen, da eine "Vermutung" dafür spricht, dass diese Maßnahme aus tendenzbezogenen Gründen vorgenommen wird (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - zu B 2 a bb der Gründe, BAGE 56, 71) .
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Betriebsrats, daß auch in einem Tendenzbetrieb der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Versetzung eines Tendenzträgers nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben hat, auch Bedenken gegen die geplante Versetzung geltend zu machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen muß (Beschluß des Senats vom 1. September 1987, BAGE 56, 71, 78 = AP Nr. 10 zu § 101 BetrVG 1972, zu B 2 b aa der Gründe, und vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 und III der Gründe).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92

    Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Gerade die Freiheit der Entscheidung über den jeweiligen Einsatz eines Redakteurs und die Zuweisung konkreter Aufgaben an ihn gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirklichung und Verfolgung der Tendenz (vgl. BAGE 56, 71 [77] = AP Nr. 10 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Der Betriebsrat wäre dann nur von der Einstellung zu unterrichten und dazu zu hören (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - beide auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Betriebe und Unternehmen dienen insbesondere der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, wenn sie Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, BAGE 56, 71 und 56, 81 = AP Nr. 10 und Nr. 11 zu § 101 BetrVG 1972, beide m. w. N.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 118 Rz 25, m. w. N.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 694/90

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Gerade die Freiheit der Entscheidung über den jeweiligen Einsatz eines Redakteurs und die Zuweisung konkreter Aufgaben an ihn gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirklichung und Verfolgung der Tendenz (vgl. BAGE 56, 71 [77] = AP Nr. 10 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

  • LAG Nürnberg, 22.12.2004 - 8 TaBV 14/04

    Tendenzbetrieb - Bildungsmaßnahme - Tendenzträger - Mitbestimmungsrecht

  • LAG München, 02.10.1990 - 2 TaBV 61/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • LAG Hamburg, 16.02.1989 - 7 TaBV 12/88

    Personalplanung; Betriebsrat; Beratung; Unterrichtung; Informationspflicht;

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10

    Tendenzträgereigenschaft eines Vormunds im Angestelltenverhältnis mit

  • LAG Düsseldorf, 23.11.1995 - 5 Sa 947/95

    Kündigungsschutz im Tendenzunternehmen, Kündigung eines Redakteurs

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91

    Eingruppierung als Ressortleiterin einer Zeitung - Beteiligungsrecht in Form des

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

  • LAG Hamm, 11.09.2006 - 1 Sa 431/06
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 4 Ca 7004/12
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