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   BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90   

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https://dejure.org/1991,728
BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 (https://dejure.org/1991,728)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 (https://dejure.org/1991,728)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 (https://dejure.org/1991,728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 23; BetrVG § 75; BetrVG § 87 Abs. 1
    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6, § 75 Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung des Arbeitsverhaltens von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 729
  • NZA 1991, 729
  • NJ 1991, 519
  • VersR 1991, 1314
  • BB 1991, 1419
  • BB 1991, 1566
  • BB 1991, 691
  • DB 1991, 1834
  • DB 1991, 808
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 1984 (BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) unter Auseinandersetzung mit der dagegen vorgebrachten Kritik ausführlich begründet und an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Ob dem Betriebsrat ein so weitgehender Unterlassungsanspruch zusteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages, nicht aber seiner Zulässigkeit (vgl. BAGE 50, 29, 32 [BAG 22.10.1985 - 1 ABR 38/83] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82

    Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Ob dem Betriebsrat ein so weitgehender Unterlassungsanspruch zusteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages, nicht aber seiner Zulässigkeit (vgl. BAGE 50, 29, 32 [BAG 22.10.1985 - 1 ABR 38/83] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

    Auszug aus BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90
    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAGE 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 37, 212 [BAG 08.12.1981 - 1 ABR 91/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung;Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße;Urteil vom 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber berührt (BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 b der Gründe, zu der Überwachung eines TÜV-Prüfers bei seiner Prüftätigkeit durch einen Privatdetektiv).

    Obgleich der Zweck der Überprüfung darin besteht festzustellen, ob die Arbeitnehmer sich im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung so verhalten, wie es ihnen ihre arbeitsvertragliche Nebenpflicht, das Eigentum des Arbeitgebers zu wahren, ohnehin gebietet (vgl. BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 -, aaO), berühren die Kontrollen nicht nur das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber.

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Nicht jede "Überwachung" oder Kontrolle der Arbeitnehmer als solche ist mitbestimmungspflichtig; das Mitbestimmungsrecht kommt erst zum Tragen, wenn die Kontrolle mit Hilfe technischer Einrichtungen erfolgt (BAG 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 1, zu B II 1 b der Gründe, unter Hinweis auf Senat 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Sogenannte Ehrlichkeitskontrollen gegenüber dem Arbeitnehmer durch Mitarbeiter des Arbeitgebers sind ohne Zuhilfenahme einer technischen Einrichtung nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG mitbestimmt (im Anschluß an BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen vom Arbeitgeber angestellten Privatdetektiv entschieden (aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen

    Der Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG (Vgl. BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 - DB 1991, 1834).

    Regelungen im Sinne dieser Vorschrift sind nur allgemeine Anordnungen, die Regeln mit allgemeinverbindlicher Wirkung aufstellen, die nicht die Dienstleistung des Beschäftigten selbst betreffen (vgl. Havers, a.a.O., § 72 LPVG/NW, Erl. 65.2; zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG, Beschluss vom 26.03.1991, a.a.O.; Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 734/98 -).

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwerter Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein könnten (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90; BAG, Urteil vom 08.02.1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 1100; Urteil vom 04.04.1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Der von jeder Überwachung ausgehende Druck mag zwar bei dem Einsatz von Detektiven stärker sein als bei der Überwachung durch Vorgesetzte (vgl. auch BAG, Beschluss vom 26.03.1991, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2006 - 11 TaBV 43/05

    Kein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Krankenkontrollbesuchen

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat; sei es, dass es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhalten des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betrifft (vgl. BAG Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 -, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht, dem die Kammer folgt, hat in seinem Beschluss vom 26.03.1991 (- 1 ABR 26/90 -, AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung), den das Arbeitsgericht in diesem Zusammenhang zu Recht angeführten hat, für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen vom Arbeitgeber angestellten Privatdetektiv ausgeführt, dass die (bloße) Überwachung der Arbeitnehmer keinen Bezug zu deren sog. Ordnungsverhalten hat, sondern ausschließlich ihr Arbeitsverhalten betrifft.

    Selbst wenn man aber zugunsten des Betriebsrats davon ausgeht, Arbeitnehmer würden in Kenntnis der Tatsache, dass sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bei einem entsprechenden Verdacht überwacht werden, genesungswidriges Verhalten und erst Recht die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit vermeiden, führt dies nicht dazu, dass eine entsprechende Überprüfung der Arbeitnehmer während einer Erkrankung der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (vgl. BAG Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 -, a.a.O.; LAG Baden Württemberg Beschl. v. 05.03.1991 - 14 TaBV 15/90 - LAG Frankfurt Beschl. v. 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 -, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rn. 156; Hess/Schlochauer/Glaubnitz, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rn. 114; Raab, NZA 1993, 193 ff.).

    Wären die Krankenkontrollbesuche überhaupt oder unter bestimmten Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1 BetrVG unzulässig, könnten diese auch mit einer Zustimmung des Betriebsrats nicht zulässig werden (BAG Beschl. v. 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 -, a.a.O.).

  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Nach jetzt ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein bestimmte Verhaltensweisen beschreibender Klageantrag (Globalantrag) insgesamt unbegründet, wenn er auch nur eine Fallgestaltung mitumfaßt, in der er unbegründet wäre (vgl. z.B. BAGE 62, 192 = AP Nr. 5 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

    Der Senat hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. März 1991 (- 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung = BB 1991, 1566) seine ständige Rechtsprechung bestätigt, daß die Überwachung von Arbeitnehmern (durch Personen) bei ihrer Arbeitsleistung nur dann mitbestimmungspflichtig ist, wenn sie mit Hilfe technischer Einrichtungen erfolgt (BAGE 47, 96 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass der Einsatz von Detektiven mit dem Ziel, das Verhalten bestimmter Arbeitnehmer zu überwachen, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegt (BAG, vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

    Ein Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern bei der Erfüllung ihrer Arbeitspflicht unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, weil die Überwachung der Arbeitnehmer, gleichgültig ob durch Detektive oder durch Vorgesetzte, keinen Bezug zum Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer hat, sondern ausschließlich ihr Arbeitsverhalten betrifft (BAG 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 21; Maier/Garding, DB 2010, 559 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass der Einsatz von Detektiven mit dem Ziel, das Verhalten bestimmter Arbeitnehmer zu überwachen, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegt (BAG, vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BVerwG, 22.10.2013 - 6 PB 22.13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • ArbG Gelsenkirchen, 09.04.2009 - 5 Ca 2327/08

    Verhaltensbedingte Kündigung, Testkäufe, grundrechtlich geschützte

  • LAG Hessen, 15.01.2004 - 5 TaBV 49/03

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates; Ausspruch eines Verbots an die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05

    Vorlage von Terminkalender und Mitbestimmung

  • LAG Hessen, 24.02.2000 - 5 TaBV 97/99

    Betriebsvereinbarung über Personalkontrollen

  • LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92

    Arbeitszeit: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schichtabsagen

  • ArbG Solingen, 21.05.2015 - 2 BVGa 2/15
  • ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10

    Arbeitsverhalten; Beisitzer; Einigungsstelle; Einsetzung; Mitbestimmungsrecht;

  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2822/08

    Kein Detektiveinsatz zur Ermittlung von Pflichtverstößen!

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.08.2002 - 9 Ca 6308/01

    Stundenzettel: Falschangaben berechtigten zur fristlosen Kündigung

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