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   BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06   

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https://dejure.org/2007,2327
BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 (https://dejure.org/2007,2327)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 (https://dejure.org/2007,2327)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 (https://dejure.org/2007,2327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Tarifgebundenheit eines abstrakt bezeichneten Teils der Mitglieder des Arbeitgeberverbands als Rechtsverhältnis zur Begründung eines Feststellungsinteresses; Anforderungen an das Bestehen eines Rechtsverhältnises i.S.d. § 256 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozessrecht - Tarifgebundenheit; Rechtsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung einer Tarifbindung ? Tarifgebundenheit eines abstrakt bezeichneten Teils der Mitglieder eines Arbeitgeberverbands (?OT-Mitglieder?) kein Rechtsverhältnis i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 121
  • MDR 2007, 1141
  • NZA 2007, 1011
  • DB 2007, 1651
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61, zu B I 3 a der Gründe mwN; Musielak/Foerste ZPO 5. Aufl. § 256 Rn. 2).

    Kein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - aaO).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    aa) Wie der Senat im Beschluss vom 18. Juli 2006 (- 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a bb der Gründe) näher dargestellt hat, ist die Tarifgebundenheit anders als die Tarifzuständigkeit und die Tariffähigkeit keine Eigenschaft oder Fähigkeit, die einem Arbeitgeberverband zukommt.

    Vielmehr ist die Tarifgebundenheit des einzelnen Arbeitgebers oder Arbeitnehmers grundsätzlich inzident in dem Rechtsstreit zu prüfen, in dem es auf sie ankommt (18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a bb der Gründe).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02

    Zivilrechtsstreit: Zwischenfeststellungsklage über Rechts- oder Parteifähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Dementsprechend stellen rechtliche Eigenschaften oder Fähigkeiten einer Person - wie etwa die Geschäftsfähigkeit (vgl. dazu OLG Frankfurt 28. Mai 2003 - 23 U 35/02 - Der Konzern 2004, 122; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 27; Münch-KommZPO-Lüke § 256 Rn. 25; Zöller-Greger ZPO 26. Aufl. § 256 Rn. 5), die Schuldfähigkeit oder die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens - regelmäßig kein Rechtsverhältnis dar, das einer selbständigen gerichtlichen Feststellung zugänglich wäre.
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 123/05

    Zulässige Begrenzung der Tarifzuständigkeit durch Satzung eines

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Januar 2006 - 10 TaBV 123/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Auch Rechtsverhältnisse zu Dritten können den Gegenstand eines Antrags nach § 256 Abs. 1 ZPO bilden, sofern der Antragsteller ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung besitzt (vgl. BGH 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Zur Klärung der Frage, ob der Arbeitgeberverband gegenüber bestimmten Mitgliedern auf Grund von deren Tarifgebundenheit auf die Einhaltung und Durchführung bestimmter Tarifverträge einzuwirken hat, steht einer Gewerkschaft eine auf die Einwirkung zur Durchführung gerichtete Leistungsklage (vgl. BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165) oder eine entsprechende Feststellungsklage (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261) zur Verfügung.
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06
    Zur Klärung der Frage, ob der Arbeitgeberverband gegenüber bestimmten Mitgliedern auf Grund von deren Tarifgebundenheit auf die Einhaltung und Durchführung bestimmter Tarifverträge einzuwirken hat, steht einer Gewerkschaft eine auf die Einwirkung zur Durchführung gerichtete Leistungsklage (vgl. BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165) oder eine entsprechende Feststellungsklage (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261) zur Verfügung.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Gegenstand des Feststellungsantrags ist nicht die Überprüfung einer abstrakten Rechtsfrage (dazu BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121) .
  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Diese Verfahrensvoraussetzung des § 256 Abs. 1 ZPO bewirkt, dass die Arbeitsgerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses klären können und weder über bloße Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten befinden, noch ein Rechtsgutachten erstellen, das vom konkreten Streit losgelöste Fragen beantworten soll (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Beschl. v. 20.01.2015, 1 ABR 1/14 Rn. 18 und BAG, Beschl. v. 24.04.2007, 1 ABR 27/06 Rn. 15).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    aa) Nach dem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Entscheidung hat (vgl. zB BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121) .
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