Rechtsprechung
BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitarbeiterbefragung - Auswertung - Arbeitgeber - Unterrichtung des Betriebsrats - Anspruch auf Vorlage - Kenntnisstand des Betriebsrats - Durchführung der Aufgaben
- Judicialis
BetrVG § 80 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 80 Abs. 2
Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.11.1994 - 8 BV 433/94
- ArbG Frankfurt/Main, 15.11.1994 - 8 BV 86/96
- LAG Hessen, 28.11.1996 - 12 TaBV 86/96
- BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 1345
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (zuletzt Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - DB 1999, 910, 911, zu B II 1 der Gründe; vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe).So hat der Senat in dem angeführten Beschluß vom 15. Dezember 1998 (aaO, zu B II 3 der Gründe) einen Anspruch des Betriebsrats in einem Verlagsunternehmen bejaht, einmal vom Arbeitgeber hinsichtlich sämtlicher für den Betrieb tätigen freien Mitarbeiter unterrichtet zu werden.
- LAG Hessen, 28.11.1996 - 12 TaBV 86/96
Betriebsrat: Informationsrecht bei Mitarbeiterbefragung
Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Hessisches Landesarbeitsgericht - 12 TaBV 86/96 - Beschluß vom 28. November 1996.Der Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 1996 - 12 TaBV 86/96 - wird aufgehoben, soweit er abteilungsbezogene Auswertungen und Darstellungsformen betrifft.
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von …
Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats genüge (zuletzt Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - DB 1999, 910, 911, zu B II 1 der Gründe; vgl. auch Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe). - BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97
Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage
Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Dieses bezieht sich allerdings nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die absolute Höhe der Vergütungsleistungen, sondern ist auf die Verteilung der insoweit zur Verfügung stehenden Mittel beschränkt (vgl. nur Senatsurteil vom 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - AP Nr. 98 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 der Gründe). - BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. …
Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
Das Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten schließt grundsätzlich ein Initiativrecht des Betriebsrats ein (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 63, 283, 288 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht, zu B II 2 a der Gründe).
- BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge
Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung zu § 80 Abs. 2 BetrVG im Beschluß vom 8. Juni 1999 (- 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 44).Dieser Informationsanspruch besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 44, zu B II 1 der Gründe) nicht erst dann und nicht nur insoweit, als Beteiligungsrechte oder allgemeine Rechte und Aufgaben des Betriebsrats aktuell sind.
Dies hat der Senat dahin formuliert, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Aufgabe des Betriebsrats genügt (Beschluß 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B II 1 der Gründe), und dabei die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit vom jeweiligen Kenntnisstand des Betriebsrats abhängig gemacht (BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - aaO, zu B II 1 der Gründe).
Er reicht um so weiter, je weniger der Betriebsrat aufgrund der bereits vorhandenen Kenntnisse beurteilen kann, ob er die begehrten Unterlagen zur Durchführung der Aufgabe benötigt (so zur Unterrichtung des Betriebsrats über eine Mitarbeiterbefragung BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - aaO, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 30.03.2004 - 1 ABR 61/01
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen …
Entsprechende Grundsätze gelten für den Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG (vgl. insb. BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f. = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B II 1 der Gründe; 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 44, zu B II 1 der Gründe).Die Grenzen des Auskunftsanspruchs liegen danach dort, "wo Anhaltspunkte dafür fehlen, dass ein Beteiligungsrecht in Betracht kommt" (BAG 8. Juni 1999 aaO).
Ausreichend für den Auskunftsanspruch ist "eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats" (…BAG 15. Dezember 1998 aaO; 8. Juni 1999 aaO jeweils mwN).
Bei der Beurteilung dieser Wahrscheinlichkeit ist vom jeweiligen Kenntnisstand des Betriebsrats auszugehen (BAG 8. Juni 1999 aaO).
- LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der …
Die Grenzen des Auskunftsanspruchs liegen danach dort, "wo Anhaltspunkte dafür fehlen, dass ein Beteiligungsrecht in Betracht kommt" (BAG 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57).Ausreichend für den Auskunftsanspruch ist "eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben des Betriebsrats" (BAG 30. März 2004 - 1 ABR 61/01 -, BAGE 110, 100 -122; 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f.; 8. Juni 1999 aaO jeweils mwN).
Bei der Beurteilung dieser Wahrscheinlichkeit ist vom jeweiligen Kenntnisstand des Betriebsrats auszugehen (BAG 8. Juni 1999 aaO).
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss …
Zu Recht führt deshalb der Beteiligte zu 2) aus, dass es im Rahmen des § 80 Abs. 2 bei dem betriebsrätlichen Anspruch gegen den Unternehmer darum geht, dass konkrete Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit weiterer Informationen dargelegt werden müssten (vgl. Beschlüsse des BAG vom 08.06.1999, Az. 1 ABR 28/97 , in AP Nr. 57 zu § 80 BetrVG sowie vom 19.10.1999, Az. 1 ABR 75/98 , in AP Nr. 58 zu § 80 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05
Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen
Ausreichend für die Geltendmachung des Informationsanspruchs ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen einer Aufgabe nach dem jeweiligen Kenntnisstand des Betriebsrats (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90/288, zu B II 1, 2 a; 08. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57, zu B II 1; 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58, zu B I 2 a). - ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung …
Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 -, juris). - LAG Hessen, 30.08.2005 - 18 TaBV 67/05
Androhung - grobe Pflichtverletzung - Unterlagenvorlage - Zwangsgeld
Maßgeblich ist der jeweilige Kenntnisstand des Betriebsrats (vgl. etwa BAG 08.06.1999 - 1 ABR 28/97 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 57, zu B II 1; 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58, zu B I 2 a; zu § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG entsprechend etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90/288, B II 1, 2 a). - LAG München, 01.08.2002 - 3 TaBV 80/01
Auskunftsanspruch und Informationsanspruch des Betriebsrates auf Mitteilung über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG München, 16.04.2010 - 27 BV 346/09
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
Die Informationen des Arbeitgebers sollen den Betriebsrat in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden muss, so BAG st. Rspr. (beispielsweise 08.06.1999, 1 ABR 28/97, NZA 1999, Seite 1345 f.), wobei eine Unterrichtungspflicht auch schon dann besteht, wenn der Betriebsrat prüfen will, ob er tätig werden kann und soll (BAG v. 09.07.1991, AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG).