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   BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99   

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https://dejure.org/2000,3117
BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99 (https://dejure.org/2000,3117)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 ABR 29/99 (https://dejure.org/2000,3117)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 (https://dejure.org/2000,3117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der Vergütungsordnung durch den Arbeitgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmale zum Manteltarifvertrag - Veränderung der Vergütungsordnung durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Betriebsrat: Zustimmung zur Eingruppierung bei einseitiger Änderung der Vergütungsordnung durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Die Tätigkeit des Arbeitnehmers wird von einer Vergütungsordnung erfaßt (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330); auf welcher Grundlage deren Anwendung beruht, ist nicht entscheidend (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427).

    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können, wendet er damit eine andere Ordnung an (Senat 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).

    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Bei der Eingruppierung geht es also nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (Senat 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - aaO; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Die Tätigkeit des Arbeitnehmers wird von einer Vergütungsordnung erfaßt (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330); auf welcher Grundlage deren Anwendung beruht, ist nicht entscheidend (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 138).

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Zum mitbestimmungspflichtigen Eingruppierungsvorgang (§ 99 Abs. 1 BetrVG) gehört auch die Frage, ob der Arbeitgeber die für den Arbeitnehmer zutreffende Vergütungsordnung anwendet (BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - aaO).

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Bei der Eingruppierung geht es also nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (Senat 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - aaO; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    a) Der Arbeitgeber hat das Zustimmungsverfahren allerdings ordnungsgemäß eingeleitet; er hat den Betriebsrat hinreichend informiert (§ 99 BetrVG - Senat 28. Januar 1986 - 1 ABR 10/84 - BAGE 51, 42).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 98/88

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 15 TaBV 8/98

    Betriebsrat: Zustimmung zur Eingruppierung bei einseitiger Änderung der

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 1999 - 15 TaBV 8/98 - aufgehoben.
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können, wendet er damit eine andere Ordnung an (Senat 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).
  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 138).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99
    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 138).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Der Betriebsrat kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Eingruppierung vielmehr auch mit der Begründung widersprechen, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsordnung sei nicht diejenige, die im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Die beabsichtigte Eingruppierung eines Arbeitnehmers verstößt gegen ein Gesetz, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in ein anderes Entgeltschema eingruppieren will als dasjenige, welches im Betrieb zur Anwendung kommen muss (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3; 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - zu B II 2 b der Gründe mwN, ZTR 2001, 188).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Hinweise des Senats: Vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 und 1 ABR 35/99 -.
  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    Bei diesem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

    Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Beschlüssen vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188, - 1 ABR 35/99 -, - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3) fest, dass der Arbeitgeber insoweit betriebsverfassungswidrige neue Entgeltgrundsätze eingeführt hatte.

    So hat das Bundesarbeitsgericht mit den Beschlüssen vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; - 1 ABR 35/99 -) das von dem Arbeitgeber gerade für die nach dem 1. Januar 1998 neu eingestellten Arbeitnehmer einseitig eingeführte Entlohnungssystem, nach dem er ua. stets die niedrigste Lebensaltersstufe (21 Jahre) zugrunde gelegt hat, für rechtswidrig erklärt.

  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - mwN; 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Beschlüssen vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188, - 1 ABR 35/99 -, - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3) fest, dass der Arbeitgeber insoweit betriebsverfassungswidrige neue Entgeltgrundsätze eingeführt hatte.

    So hat das Bundesarbeitsgericht mit den Beschlüssen vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; - 1 ABR 35/99 -) das von dem Arbeitgeber gerade für die nach dem 1. Januar 1998 neu eingestellten Arbeitnehmer einseitig eingeführte Entlohnungssystem, nach dem er ua. stets die niedrigste Lebensaltersstufe (21 Jahre) zugrunde gelegt hat, für rechtswidrig erklärt.

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 30. Oktober 2003 - 8 ABR 33/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Reichweite des Mitbestimmungsrechts des

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2000 (1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188) folgt keine gegenteilige rechtliche Beurteilung: Im dort entschiedenen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht einen Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bejaht, weil der Arbeitgeber ein neues - mitbestimmungswidrig geschaffenes - Vergütungssystem anwandte, indem er entgegen dem bisher angewandten tariflichen Entgeltschema nunmehr bei den Eingruppierungen keine Lebensaltersstufen und keinen Bewährungsaufstieg mehr vorsah.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - 6 TaBV 10/22

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Umgruppierung, Rückgruppierung, Nachteil

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn - Zustimmungsersetzung

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 TaBV 20/14

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - mehrere Vergütungssysteme - Mitbestimmung

  • BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung; Ausschluss der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 TaBV 1551/13

    Zustimmungsverweigerung - Tarifkonkurrenz - unrichtige Vergütungsordnung

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