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   BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70   

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BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70 (https://dejure.org/1970,348)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1970 - 1 ABR 3/70 (https://dejure.org/1970,348)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 (https://dejure.org/1970,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konzernbegriff - Aktienkapital - Obergesellschaft - Mitbestimmungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mitbestimmung im Konzern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 390
  • NJW 1970, 1766 (Ls.)
  • MDR 1970, 959
  • DB 1970, 1595
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
    1» Über die hier in Rede stehende Anfechtung einer Aufsichtsratswahl haben die Gerichte für Arbeitssachenj und zwar im Beschlußverfahren zu entscheiden (§ 2 Abs» 1 Nr» 4 s ArbGGj § 82 Abs» 1 s BetrVG)» Dem steht § 98 des Aktiengesetzes 1965 nicht entgegen (BAG 19, 76 /78/797 = AP Nr» 15 zu § 76 BetrVG)» 7.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
    Für das Verfahren zur Anfechtung einer Aufsichts ratswahl gilt analog die Vorschrift des § 18 BetrVG (BAG 1, 121 /T237 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 /T84 7 = AP Nro 3 zu § 76 BetrVG und stets)» Jedoch gehört zu den Anfechtungsberechtigten in diesem Falle auch ein beteiligter Betriebsrat, da er hinsichtlich der Anfechtung einer Aufsichtsratswahl eine andere Position ein nimmt, als wenn es sich um die Anfechtung einer Betriebsrat swahl handelt (BAG AP Nr» 10 zu § 7 6 -BetrVG /II 1 am Ende/)».
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
    f) Die Nichtzulassung von Wahlberechtigten an einer Wahl, deren Anfechtung sich wie hier nach § 18 BetrVG richtet-, ist ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht im Sinne des § 18 BetrVG (BAG 16, 1 r f j = AP Nr« 5 zu § 4 BetrVG)» Die Anfechtung der streitigen Aufsichtsratswahl war somit begründet» gez» Dr» Müller Wendel Wichmann.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
    Für das Verfahren zur Anfechtung einer Aufsichts ratswahl gilt analog die Vorschrift des § 18 BetrVG (BAG 1, 121 /T237 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 /T84 7 = AP Nro 3 zu § 76 BetrVG und stets)» Jedoch gehört zu den Anfechtungsberechtigten in diesem Falle auch ein beteiligter Betriebsrat, da er hinsichtlich der Anfechtung einer Aufsichtsratswahl eine andere Position ein nimmt, als wenn es sich um die Anfechtung einer Betriebsrat swahl handelt (BAG AP Nr» 10 zu § 7 6 -BetrVG /II 1 am Ende/)».
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70
    zu § 529 Aktiengesetz (abgedruckt bei Kropff, Aktiengesetz 1 9 6 5 , S" 439)° Der Hechtsbeschwerde ist zwar zuzugeben, daß amtliche Begründungen zu einem Gesetzentwurf an der normativen Kraft des Gesetzes nicht teilnehrr.eno Der Ermittlung des im Gesetz objektivierten Willens des Gesetzgebers dient jedoch auch die Auslegung aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (BVerfGE 11, 126 /l307)o.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

    Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - AP Nr. 17 a.a.O.); sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 3/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - juris).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Auch die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat dient der kollektiven Interessenvertretung der Belegschaft durch die Mitbestimmung im Hinblick auf die sozialen und personellen Auswirkungen wirtschaftlicher Unternehmerentscheidungen in einem wichtigen Organ des Unternehmensträgers (vgl. BGH 7. Februar 2012 - II ZB 14/11 - Rn. 26 mwN; BAG 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 390) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    aa) In Angelegenheiten, in denen der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebsparteien ersetzt, ist es nach § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG Aufgabe der Einigungsstelle, durch ihren Spruch die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen und unter Beachtung des Zwecks des jeweiligen Mitbestimmungsrechts zu einem billigen Ausgleich zu bringen (vgl. BAG vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 25, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; vom 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - Rn. 39 zitiert nach juris, AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Das abhängige Unternehmen bildet dann mit jedem der herrschenden Unternehmen jeweils einen (Unterordnungs-)Konzern (BAG 30. Oktober 1986 - 6 ABR 19/85 - BAGE 53, 287 = AP BetrVG 1972 § 55 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 54 Nr. 3, zu B II 2 a der Gründe; 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - BAGE 22, 390 = AP BetrVG § 76 Nr. 20, zu 2 a der Gründe; GK- BetrVG/Kreutz 7. Aufl. § 54 Rn. 40; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 54 Rn. 29, jeweils mwN).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Die überwiegende Meinung im Schrifttum bejaht die Möglichkeit mehrfacher Abhängigkeit (Geßler in Geßler/Hefermehl/Eckhardt/Kropf, AktG, Band I, § 17 Rz 70 ff.; Nordmeyer, Möglichkeit mehrfacher Abhängigkeit bzw. zur Konzernzugehörigkeit im Sinne der §§ 17, 18 AktG, BB 1971, 70; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 2. Aufl. 1977, S. 55 f.; Lutter, Zur Herrschaft mehrerer Unternehmen über eine Aktiengesellschaft, NJW 1973, 113; Säcker, "Mehrmütterklausel" und Gemeinschaftsunternehmen, NJW 1980, 801 [BGH 08.05.1979 - KVR 1/78]; Hueck, Anm. zu AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG und differenzierend Richardi, Konzernzugehörigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1977, S. 28).

    So hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu § 76 BetrVG 1952 entschieden, die Gesetzesfassung des § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG lasse es zu, daß ein oder mehrere Unternehmen von mehreren herrschenden Unternehmen abhängig sein könnten (BAGE 22, 390 [BAG 18.06.1970 - 1 ABR 3/70] = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG = EzA § 76 BetrVG Nr. 5).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 22, 390 [BAG 18.06.1970 - 1 ABR 3/70] = AP, aaO) ist zur Aufsichtsratswahl nach § 76 BetrVG 1952 ohne nähere Begründung davon ausgegangen, daß mehrere herrschende Unternehmen und ein abhängiges Unternehmen jeweils im Verhältnis zum beherrschten Unternehmen einen Unterordnungskonzern im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG bilden.

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Das bedingt vorliegend insbesondere die Prüfung, welcher Inhalt den in § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltenen Tatbestandsmerkmalen "Abhängigkeit" und "einheitliche Leitung des herrschenden Unternehmens" bei ihrer Anwendung im Rahmen von § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zukommt (vgl. dazu auch Buchner, RdA 1975, 10, zur Problematik des Gemeinschaftsunternehmens; Bayer, DB 1975, 1167 und Klinkhammer, DB 1977, 1601 ff. (1602) zum Inhalt nach § 5 MitbestG sowie BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

    Dann ist es aber notwendig, daß betriebliche Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dort ausgeübt wird, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (so schon BAG 22, 390 (393) = AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG).

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG vom 8.06.2004 - 1 ABR 4/03, AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94

    Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986, BAGE 53, 287 = AP Nr. 1 zu § 55 BetrVG 1972; BGH Urteil vom 4. März 1974 - II ZR 89/72 - NJW 1974, 855; BGH Beschluß vom 8. Mai 1979 - KVR 1/78 - NJW 1979, 2401; BGH Beschluß vom 30. September 1986 - KVR 8/85 - NJW 1987, 1639; BGH Beschluß vom 18. November 1986 - KVR 9/85 - NJW 1987, 1700; Richardi, Konzernzugehörigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens nach dem Mitbestimmungsgesetz, 1977, S. 34 f.; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 4. Aufl., S. 66 f.) kann ein Unternehmen von mehreren anderen Unternehmen, die nur zusammen über die Mehrheit der Anteile des abhängigen Unternehmens verfügen, beherrscht werden (sogenanntes Gemeinschaftsunternehmen).

    Voraussetzung hierfür ist, daß die Möglichkeit zur gemeinsamen Beherrschung der abhängigen Gesellschaft durch die beteiligten Unternehmen gesichert ist, z. B. indem die herrschenden Unternehmen ihr Stimmrecht gepoolt und sich zu gemeinsamer Geschäftspolitik verpflichtet haben (wie im Fall BAG Beschluß vom 18. Juni 1970, aaO.) bzw., daß sie die Möglichkeit gemeinsamer Herrschaftsausübung vereinbart haben (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986, aaO.).

  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

    Nicht die Anzahl der Unternehmen sei das entscheidende Merkmal für die Abhängigkeit, sondern der beherrschende Einfluß (BGH-Urteile vom 4. März 1974 II ZR 89/72, BGHZ 62, 193, 196; vom 8. Mai 1979 KVR 1/78, BGHZ 74, 359, 366 f.; vom 16. Februar 1981 II ZR 168/79, BGHZ 80, 69, 73; vom 30. September 1986 KVR 8/85, BGHZ 99, 1, 3; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 1970 1 ABR 3/70, BAGE 22, 390, 394).
  • LAG München, 04.07.2008 - 10 TaBV 118/07

    Anforderung an Beschwerdebegründung; Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle

    Dazu ist den Betriebsräten Gelegenheit zu geben, sich zu äußern und sich am Verfahren zu beteiligen (vgl. BAG vom 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 = AP Nr. 125 zu § 87 BetrVG 1972 "Lohngestaltung"; BAG vom 08.06.2004 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 "Einigungsstelle"; BAG vom 23.10.2002 - 7 ABR 55/01 = AP Nr. 26 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 43/97

    Gewerbesteuer: Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 8 TaBV 7/10

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellensspruchs über die Lage und Verteilung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

  • BFH, 09.06.1999 - I R 37/98

    "Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

  • BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 35/75

    Mehrere Obergesellschaften - Konzern - Mehrheitsprinzip für Entscheidungen

  • ArbG Hamburg, 03.07.2014 - 17 BV 1/14

    Rechtliche Prüfung einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.07.2007 - KGH.EKD II-0124/N24
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