Rechtsprechung
   BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsvereinbarung über Gleitzeit - Keine Durchführungspflicht des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Tarifvorrang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit; Tarifvorrang des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG; Betriebsratsbeschluss zur Einleitung eines Beschlussverfahrens; Bestimmtheit des Antrags; Minderung der Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Durchführung von Betriebsvereinbarungen durch Arbeitgeber

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.4.2004)

    Arbeitgeber muss Einhaltung von Betriebsvereinbarungen sichern

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber muss Betriebsvereinbarungen beobachten

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Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 110, 252
  • BB 2004, 1964
  • BB 2004, 1967
  • DB 2004, 2220
  • NZA 2004, 670



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Wird zitiert von ... (73)  

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08  

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Dass mit dieser Unterlassungsverpflichtung die Notwendigkeit eines nicht näher bezeichneten aktiven Tuns einhergehen kann - etwa des Einwirkens auf eigene Mitarbeiter und Repräsentanten -, macht die Verpflichtung nicht unbestimmt (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B III 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 110, 252).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08  

    Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz

    Ob er die titulierte Pflicht erfüllt hat, ist im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe mwN, BAGE 110, 252).

    Ob die Beklagte im Fall des Erfolgs der Klage die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und damit ihre titulierte Pflicht zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung erfüllen wird, ist im Vollstreckungsverfahren nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zu entscheiden (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe mwN, BAGE 110, 252; Senat 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 63).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04  

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, nicht, wie diese aussieht (vgl. BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 -, zu B 1 der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BA-GE 106, 188, zu B I 1 der Gründe; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252, zu B III 1 b aa der Gründe).
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