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   BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14   

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https://dejure.org/2016,30536
BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14 (https://dejure.org/2016,30536)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2016 - 1 ABR 30/14 (https://dejure.org/2016,30536)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 (https://dejure.org/2016,30536)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 S 1 BetrVG, § 81 Abs 1 ArbGG, § 29 Abs 2 S 2 BetrVG
    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 33 BetrVG, § 33 Abs. 1 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Binnenstreitigkeiten zwischen Betriebsrat und Betriebsratsmitgliedern

  • bag-urteil.com

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • Betriebs-Berater

    Keine Antragsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder bezüglich der Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • rewis.io

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis; Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Subtraktionsmethode bei Beschlussfassungen des Betriebsrats ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen - und die Antragsbefugnis einzelner Betriebsräte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat - und die Art und Weise seiner internen Willensbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antragsauslegung - Antragsbefugnis im Beschlussverfahren - Kontrollrecht einzelner Betriebsratsmitglieder - Feststellung der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Betriebsratsmitglieder

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wie stimmt man im Betriebsrat richtig ab?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Antragsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder im Beschlussverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 221
  • NZA 2016, 1350
  • BB 2016, 2483
  • BB 2016, 2555
  • DB 2016, 2672
  • JR 2017, 662
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Der Arbeitgeber ist zu beteiligen, weil er durch eine Entscheidung über die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Die Beschlussfassung nach § 33 Abs. 1 BetrVG dient der förmlichen internen Willensbildung des Betriebsrats (BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, BAGE 150, 132) .
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19) .
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundsatz der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen tritt der neu gewählte Betriebsrat in diese Stellung ein (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13

    Wirksamkeit - Betriebsratsbeschluss - Kommunikationsbeauftragter - Stimmabgabe

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Die Rechtsbeschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. März 2014 - 21 TaBV 6/13 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
    Ebenso wie das BetrVG oder das ArbGG dem einzelnen Betriebsratsmitglied kein abstraktes inhaltliches Normenkontrollrecht für vom Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarungen einräumt (BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 18, BAGE 151, 286) , kann es nicht ohne Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition in der Sache die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Entscheidungen des Betriebsrats verlangen.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 15, BAGE 155, 221; 17. Februar 2015 - 1 ABR 41/13 - Rn. 16 f.; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Zwar ist danach in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der "Arbeitgeber" - als Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit - stets zu beteiligen, weil er durch eine Entscheidung über die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung immer betroffen ist (vgl. etwa BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 155, 221) .
  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Einzelne Mitglieder des Gesamtbetriebsrats können gegenüber dem Gesamtbetriebsrat die Unwirksamkeit von Beschlüssen oder die Rechtswidrigkeit von Handlungen daher nicht unabhängig von einem Eingriff in eine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition geltend machen (vgl. zur Antragsbefugnis von Betriebsratsmitgliedern BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 16, BAGE 155, 221) .
  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG, Beschluss vom 07. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Hessen, 25.02.2019 - 16 TaBVGa 26/19

    Behauptete Amtsniederlegung; Binnenstreitigkeit; Geltendmachung der

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (Bundesarbeitsgericht 7. Juni 2016-1 ABR 30/14-Rn. 15).

    Zweifelhaft ist zwar, ob sich der Antrag nicht an den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter zu richten hat, denen gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Sitzungsleitung obliegt (siehe hierzu Bundesarbeitsgericht 7. Juni 2016 -1 ABR 30/14- Rn. 28).

    Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen eines Betriebsratsmitglieds gehören unter anderem das Recht auf Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, das Rederecht und das Recht auf Stimmabgabe (Bundesarbeitsgericht 7. Juni 2016 -1 ABR 30/14- Rn. 21).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

    Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können gegenüber dem Betriebsrat die Rechtswidrigkeit von Handlungen daher nicht unabhängig von einem Eingriff in eine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition geltend machen (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 16, BAGE 155, 221) .
  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16

    Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint ( BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 15 mwN, BAGE 155, 221) .
  • LAG Hessen, 10.02.2020 - 16 TaBV 32/19

    1. Nach § 3 Absatz 3 BetrVG können die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl

    e) Der Beteiligte zu 18 und der Beteiligte zu 19 sind als (örtliche) Betriebsräte nach § 81 Absatz 1 BetrVG antragsbefugt, weil sie ein eigenes Recht aus § 18 Absatz 2 BetrVG geltend machen und dies nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. Bundesarbeitsgericht 7. Juni 2016 -1 ABR 30/14- Rn. 15).
  • LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16

    Einzelne Betriebsratsmitglieder haben keine betriebsverfassungsrechtliche

    Daher ist ein einzelnes Mitglied daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann (BAG 7, 6.2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 14-16).
  • LAG Hessen, 02.12.2019 - 16 TaBV 14/19

    1. Es besteht kein Anspruch einer Gruppierung von Betriebsratsmitgliedern

    Die Antragsteller sind auch antragsbefugt, weil sie eine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition geltend machen (Bundesarbeitsgericht 7. Juni 2016 -1 ABR 30/14- Rn. 14ff), nämlich die Zurverfügungstellung eines Raums für ihre Betriebsratstätigkeit.
  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBV 215/17

    Nach § 40 Absatz 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des

  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 16 TaBVGa 172/18

    Kein eigener Raum für Minderheitenfraktion des Betriebsrats zum Abhalten von

  • VG München, 23.08.2021 - M 14 PE 21.3325

    Wirksamkeit eines vom Gesamtpersonalrat gefassten Beschlusses zur Verweigerung

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