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   BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84   

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https://dejure.org/1986,694
BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 (https://dejure.org/1986,694)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 (https://dejure.org/1986,694)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 (https://dejure.org/1986,694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Zulagen an technische Angestellte - Gewährung von Zulagen an Angestellte im Programmierdienst - Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrats bei der Gewährung von Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 218
  • NZA 1987, 31
  • BB 1987, 60
  • DB 1986, 2392
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 809/77

    Widerruf der Vorhandwerkerzulage - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Allerdings hat der Vierte Senat zu § 75 BPersVG entschieden, daß der Widerruf einer Vorhandwerkerzulage nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege (Urteil vom 5. Juli 1978, BAG 30, 366 = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 2 zu § 28 BMT-G II).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrats dann, wenn der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat, verlangen, daß der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen und notfalls das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrats dann, wenn der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat, verlangen, daß der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen und notfalls das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Wenn es Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, von da an ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), dann muß dieser Mitbeurteilung des Betriebsrats auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die weiteren Tätigkeitsmerkmale für die Gewährung einer Zulage und damit einer höheren Vergütung erfüllt sind.
  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 517/77

    Lohnsicherung - Sicherung der Vorarbeiterzulage - Vorarbeitertätigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Allerdings hat der Vierte Senat zu § 75 BPersVG entschieden, daß der Widerruf einer Vorhandwerkerzulage nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege (Urteil vom 5. Juli 1978, BAG 30, 366 = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 2 zu § 28 BMT-G II).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung:

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Er hat gleichzeitig ausgesprochen, daß damit für den Bereich des Personalvertretungsrechts etwas anderes gelte als für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 - AP Nr. 12 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
    Wenn es Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, von da an ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), dann muß dieser Mitbeurteilung des Betriebsrats auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die weiteren Tätigkeitsmerkmale für die Gewährung einer Zulage und damit einer höheren Vergütung erfüllt sind.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Zu klären ist, welchen Merkmalen dieser Vergütungsgruppenordnung die von dem Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit entspricht (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 14; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 32 ff.).

    Der Senat hat dementsprechend schon in seinem Beschluß vom 24. Juni 1986 (BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972) zu der vergleichbaren Gehaltsgruppenordnung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) festgehalten, die Eingruppierung des Angestellten beinhalte nicht nur die Beurteilung und Beantwortung der Frage, ob der Angestellte in eine bestimmte Vergütungsgruppe gehöre, sondern dem vorausgehend die Frage, ob er die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe erfülle (aaO, zu B II 3 a der Gründe).

    Auch diese Neufestlegung kann bei einer Vergütungsordnung wie der vorliegenden nur durch Prüfung der jeweils in Betracht kommenden, sich regelmäßig einander ausschließenden Fallgruppen geschehen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, aaO).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Die Feststellung, daß ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, BAGE 52, 218, 221 ff. = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Die Rechtsprechung, welche die Einbeziehung solcher Zulagen in die Mitbestimmung bei Eingruppierung abgelehnt hat (vgl. zur Techniker- und Programmierzulage im Geltungsbereich des BAT: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.), kann auf die Funktionsstufen im Entgeltsystem des TV-BA nicht übertragen werden.

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