Rechtsprechung
BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Zulagen an technische Angestellte - Gewährung von Zulagen an Angestellte im Programmierdienst - Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrats bei der Gewährung von Zulagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.10.1983 - 1 BV 11/83
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.1984 - 2 TaBV 22/83
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.1984 - 2 TaBV 33/83
- BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Papierfundstellen
- BAGE 52, 218
- NZA 1987, 31
- BB 1987, 60
- DB 1986, 2392
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 809/77
Widerruf der Vorhandwerkerzulage - Mitbestimmungsrecht des Personalrates - …
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Allerdings hat der Vierte Senat zu § 75 BPersVG entschieden, daß der Widerruf einer Vorhandwerkerzulage nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege (Urteil vom 5. Juli 1978, BAG 30, 366 = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 2 zu § 28 BMT-G II). - BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrats dann, wenn der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat, verlangen, daß der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen und notfalls das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrats dann, wenn der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat, verlangen, daß der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen und notfalls das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
- BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74
Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - …
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Wenn es Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, von da an ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), dann muß dieser Mitbeurteilung des Betriebsrats auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die weiteren Tätigkeitsmerkmale für die Gewährung einer Zulage und damit einer höheren Vergütung erfüllt sind. - BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 517/77
Lohnsicherung - Sicherung der Vorarbeiterzulage - Vorarbeitertätigkeit - …
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Allerdings hat der Vierte Senat zu § 75 BPersVG entschieden, daß der Widerruf einer Vorhandwerkerzulage nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege (Urteil vom 5. Juli 1978, BAG 30, 366 = AP Nr. 2 zu § 75 BPersVG; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 517/77 - AP Nr. 2 zu § 28 BMT-G II). - BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung: …
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Er hat gleichzeitig ausgesprochen, daß damit für den Bereich des Personalvertretungsrechts etwas anderes gelte als für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes (Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 - AP Nr. 12 zu § 75 BPersVG). - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84
Umgruppierung eines AT-Angestellten
Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84
Wenn es Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, von da an ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), dann muß dieser Mitbeurteilung des Betriebsrats auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die weiteren Tätigkeitsmerkmale für die Gewährung einer Zulage und damit einer höheren Vergütung erfüllt sind.
- BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe …
Zu klären ist, welchen Merkmalen dieser Vergütungsgruppenordnung die von dem Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit entspricht (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP Nr. 75 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 14;… Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 32 ff.).Der Senat hat dementsprechend schon in seinem Beschluß vom 24. Juni 1986 (BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972) zu der vergleichbaren Gehaltsgruppenordnung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) festgehalten, die Eingruppierung des Angestellten beinhalte nicht nur die Beurteilung und Beantwortung der Frage, ob der Angestellte in eine bestimmte Vergütungsgruppe gehöre, sondern dem vorausgehend die Frage, ob er die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe erfülle (…aaO, zu B II 3 a der Gründe).
Auch diese Neufestlegung kann bei einer Vergütungsordnung wie der vorliegenden nur durch Prüfung der jeweils in Betracht kommenden, sich regelmäßig einander ausschließenden Fallgruppen geschehen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, aaO).
- BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung
Die Feststellung, daß ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986, BAGE 52, 218, 221 ff. = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II der Gründe). - BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08
Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden …
Insofern gehen sie über die Funktionszulagen nach altem Tarifrecht in ihrer Bedeutung weit hinaus, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).Die Rechtsprechung, welche die Einbeziehung solcher Zulagen in die Mitbestimmung bei Eingruppierung abgelehnt hat (vgl. zur Techniker- und Programmierzulage im Geltungsbereich des BAT: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.), kann auf die Funktionsstufen im Entgeltsystem des TV-BA nicht übertragen werden.
- ArbG Berlin, 26.02.2009 - 33 BV 16874/08
Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Höherstufung - Entgeltstufen …
Gemessen an diesem Sinn und Zweck besteht ein Mitbeurteilungsrecht immer dann, wenn die Stellung der Beschäftigten innerhalb der Vergütungsordnung betroffen ist bzw. wenn sich durch eine Veränderung der Vergütung die Stellung in der Vergütungsordnung in einer Weise verändert, dass sie nicht mehr ohne weiteres entzogen werden kann (vgl. BAG vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 -, AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972;… vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 -, a. a. O.;… vom 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 -, a. a. O.).Beispielsweise kann ein in mehrere Gehaltsgruppen untergliedertes Vergütungssystem durch Zulagen, die jeweils einen Teil des zwischen zwei Vergütungsgruppen bestehenden Abstandes ausgleichen, faktisch um Zwischengruppen erweitert sein, wenn die Zulage an für das bewertende Entgeltschema maßgebende Merkmale anknüpft und quasi eine weitere Bewertungsstufe darstellt (…BAG vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 -, a. a. O.; vgl. auch BAG vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 -, a. a. O.).
Anders verhält es sich dann, wenn durch die Zulage lediglich besondere Leistungen, Erfahrungen oder auch Schwierigkeiten ausgeglichen werden sollen, die mit einer Tätigkeit zeitweilig verbunden sind, ohne die Stellung des Beschäftigten innerhalb der Vergütungsordnung zu verändern (BAG vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 -, a. a. O.).
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Stelle selbst in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht haben (…BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 -, a. a. O.) oder wenn nach einer Vergütungsordnung allen Beschäftigten derselben Fallgruppe einer Vergütungsgruppe eine Zulage zu zahlen ist, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankommt (BAG vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 -, a. a. O.;… vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/05 -, a. a. O.).
- BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09
Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG
Nicht mitbestimmungspflichtig ist dagegen die Gewährung einer Zulage, wenn sie Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf die Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe generell für bestimmte Erschwernisse gezahlt wird, unter denen die Arbeit zu leisten ist, oder wenn sie - etwa nach dem BAT - allen Angestellten derselben Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu zahlen ist, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankäme (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 138; 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 52, 218) . - BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV …
Das System der Funktionsstufen nach § 20 TV-BA i.V.m. den Tabellen der Anlagen 2.0 bis 2.11 ist nicht identisch mit den Funktionszulagen, für welche die Rechtsprechung in der Vergangenheit ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG verneint hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 2.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 2 und - BVerwG 7 P 3.76 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 3; BAG, Urteile vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 und vom 10. November 1992 - 1 AZR 185/92 - AP Nr. 6 zu § 72 LPVG NW Bl. 1243; zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zulagen: Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).Die Rechtsprechung, welche die Einbeziehung solcher Zulagen in die Mitbestimmung bei Eingruppierung abgelehnt hat (vgl. zur Techniker- und Programmierzulage im Geltungsbereich des BAT: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 a.a.O.), kann auf die Funktionsstufen im Entgeltsystem des TV-BA nicht übertragen werden.
- KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16
Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den …
Die Feststellung, dass ein Mitarbeiter Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).Das gleiche gilt für eine Zulage, die allen Mitarbeitern derselben Fallgruppe einer Entgeltgruppe zu zahlen ist, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankäme (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
Wesensmerkmal eines Eingruppierungssystems ist nämlich die schematische Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Vergütungsstufen, zwischen denen mehr oder weniger große Abstände bestehen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
- BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf …
Sind die Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats in eine Gehaltsgruppe des bisher im Betrieb Anwendung findenden Gehaltstarifvertrages eingruppiert und übernimmt der nachfolgende TV sowohl die Zahl der Gehaltsgruppen als auch die abstrakten Tätigkeitsmerkmale, so bedarf es dennoch einer Umgruppierung, wenn für die Gehaltsgruppen im neuen Tarifvertrag auf andere Kriterien - statt Lebensalter, Tätigkeitsjahre in der Gehaltsgruppe - abgestellt wird (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986 = 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972).Insoweit hat der Senat für eine vergleichbare Fallgestaltung bereits am 24. Juni 1986 (BAGE 52, 218 = AP Nr. 37 zu § 99 BetrVG 1972) entschieden, daß es sich um eine mitbestimmungspflichtige Ein- bzw. Umgruppierung handelt.
Wenn es nämlich Sinn der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist, dem Betriebsrat bei der Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung im Interesse einer größeren Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung und der gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb ein Mitbeurteilungsrecht zu geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 1986 und 24. Juni 1986, BAGE 51, 34 und 52, 218 = AP Nr. 32 und 37 zu § 99 BetrVG 1972), dann muß dieser Mitbeurteilung auch die Beantwortung der Frage unterliegen, ob die Tätigkeitsjahre in der Vergütungsgruppe zutreffend bestimmt sind.
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16
Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den …
Die Feststellung, dass ein Mitarbeiter Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).Das gleiche gilt für eine Zulage, die allen Mitarbeitern derselben Fallgruppe einer Entgeltgruppe zu zahlen ist, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankäme (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
Wesensmerkmal eines Eingruppierungssystems ist nämlich die schematische Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Vergütungsstufen, zwischen denen mehr oder weniger große Abstände bestehen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
- Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 18/16 Die Feststellung, dass ein Mitarbeiter Anspruch auf eine solche Zulage hat, ist nichts anderes als eine Eingruppierung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
Das gleiche gilt für eine Zulage, die allen Mitarbeitern derselben Fallgruppe einer Entgeltgruppe zu zahlen ist, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankäme (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
Wesensmerkmal eines Eingruppierungssystems ist nämlich die schematische Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Vergütungsstufen, zwischen denen mehr oder weniger große Abstände bestehen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.06.1986 - 1 ABR 31/84 = NZA 1987, 31; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 50/95 = NZA 1996, 1105).
- BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21
Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08
Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten …
- BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09
Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten …
- BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09
Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der …
- LAG Düsseldorf, 19.12.2008 - 10 TaBV 88/08
ERA; Mitbestimmung des BR bei ERA-Einführung
- BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09
Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber
- BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20
Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer …
- OVG Berlin, 07.08.1987 - PV Bln 1.86
Mitbestimmungsrecht beim Widerruf der Bestellung eines Arbeiters zum Vorarbeiter; …
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90
Eingruppierung von Heimarbeiterinnen
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 13/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 21 Sa 1034/17
Vergütung tariflich bestimmter Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst des …
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in …
- LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07
Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung …
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in …
- LAG Hamm, 04.07.1995 - 13 TaBV 175/94
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Umgruppierung; Tarifliche Zulage; Zulage; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14
Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 26 TaBV 174/10
Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Gruppenleiterzulage für …
- KAGH, 19.03.2010 - M 16/09
Stufenregelung bei Neueinstellung von Mitarbeitern/innen im Rahmen der neu …
- LAG Hamburg, 23.12.1992 - 8 TaBV 7/92
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Ein- oder Umgruppierung - Gehaltsgruppensplitting
- KAG Münster, 08.03.2012 - 45/11
Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR ; Mitbestimmung
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 04.02.2019 - 2 MV 18/18
Eingruppierung von staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen
- ArbG Reutlingen, 23.04.2008 - 5 BV 4/08
- VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 7 P 06.04090
TV-BA; Eingruppierung; Funktionsstufen; Mitbestimmung des Personalrats
- LAG Hessen, 24.09.1987 - 12 TaBVGa 70/87
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren durch den Betriebsrat
- KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 24/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 19.10.2020 - AS 23/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 12/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 15/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 18/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 11/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 17/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 22/20
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 14/20
- KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.11.2010 - KGH.EKD I-0124/R89
- SchlSt der Evangelischen Kirche von Westfalen, 12.09.2008 - 2 M 103/08
- KAG Augsburg, 04.02.2019 - 2 MV 18/18
Eingruppierung staatlich anerkannter Heilerziehungspflegerinnen
- Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 12.09.2008 - 2 M 103/08