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   BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78   

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BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 (https://dejure.org/1981,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 150
  • NJW 1982, 404
  • MDR 1982, 81
  • VersR 1981, 1192
  • BB 1981, 1674
  • DB 1981, 1882
  • DB 1981, 1886
  • JR 1982, 264
  • JR 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 80/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B I 3 der Gründe) auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß aus dem Vorhandensein einer Spezialregelung -- hier der Nr. 7 -- nicht zwingend hergeleitet werden könne, daß eine vom Wortlaut her umfassendere Regelung -- hier der Nr. 1 -- nur eine begrenzte Reichweite habe.
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66

    Betriebsbußordnung - Bußordnung

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    So hat der Senat auch die Schaffung einer Betriebsbußenordnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zugeordnet (BAG 20, 79 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße; BAG 27, 366 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55

    Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des

    Auszug aus BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78
    Richtig ist, daß der Senat sowohl zu der gleichlautenden früheren Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. f) BetrVG 1952 als auch zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972 wiederholt ausgesprochen hat, daß die betriebliche Ordnung i.S. dieser Vorschrift nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder doch für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb umfaßt (BAG 9, 238 (240 ff.) = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; Beschluß vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 1/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 (BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bejaht sowohl bei der Gestaltung der Ordnung des Betriebs durch die Schaffung allgemeingültiger verbindlicher Verhaltensregeln als auch bei jeder Maßnahme des Arbeitgebers, durch die das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf diese betriebliche Ordnung berührt wird.
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Zweck dieses Mitbestimmungsrechts ist die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmer an der Gestaltung der Ordnung für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).
  • ArbG München, 18.11.2015 - 9 BVGa 52/15

    Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit - Mitbestimmung

    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung dieses betrieblichen Zusammenlebens zu gewähren (BAG, Beschl. v. 23.10.1984, 1 ABR 2/83, juris Rn. 26; Beschl. v. 24.3.1981, 1 ABR 32/78, juris Rn. 49).

    Nicht der Mitbestimmungspflicht unterfallen demgegenüber alle Maßnahmen des Arbeitgebers aus, die das Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das einen solchen Bezug zur betrieblichen Ordnung nicht hat, sei es, dass es sich auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder das es in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betrifft (BAG, Beschl. v. 24.3.1981, 1 ABR 32/78, juris Rn. 49).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Ausreichend ist es, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, die vorgegebene Ordnung des Betriebes zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 13, zu B I 2 der Gründe; 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - BAGE 35, 150, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 91/79

    Mitbestimmungsrecht - Dienstreise - Dienstreiseordnung - Erstattungvon

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 (1 ABR 32/78 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit [zu B II 1 a - c der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht nur die Schaffung der betrieblichen Ordnung durch die Aufstellung verbindlicher Verhaltensnormen umfasse, sondern sich auf alle Maßnahmen des Arbeitgebers erstrecke, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen oder berühren, indem sie darauf gerichtet sind, die vorgegebene Ordnung des Betriebes zu gewährleisten oder aufrechtzuerhalten.
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats ist es, den Arbeitnehmern an der Gestaltung dieser betrieblichen Ordnung eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewähren (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit).

    Inhalt des auf die betriebliche Ordnung bezogenen Regelwerkes können auch Regeln sein, die der Durchsetzung und Bewahrung dieser betrieblichen Ordnung dienen, sei es, daß sie besondere Anreize zur Beachtung der betrieblichen Ordnung schaffen (vgl. die genannte Entscheidung des Senats vom 24. März 1981, aaO, für einen Sicherheitswettbewerb), sei es, daß sie die Überwachung der Einhaltung dieser betrieblichen Ordnung regeln (vgl. die Entscheidung des Senats vom 10. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972 für die Überwachung eines allgemeinen Alkoholverbots).

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    In dem Beschluß vom 24. März 1981 (BAGE 35, 150, 154, 155 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78]= AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit, zu B II 1 b der Gründe) weist der Senat zunächst darauf hin, schon der Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebe, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Fragen der Ordnung des Betriebes und Fragen des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb in gleicher Weise als mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten anerkenne.
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Solche Anordnungen regeln das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung, also sein Arbeits- und Leistungsverhalten, nicht aber sein das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb berührendes Ordnungsverhalten (Senatsbeschluß vom 24. März 1981 -- 1 ABR 32/78 --, (demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit (zu B II 1 c der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 (BAG 35, 150 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) ausgesprochen, daß mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sowohl die Gestaltung der Ordnung des Betriebes durch die Schaffung allgemeingültiger verbindlicher Verhaltensregeln als auch jede Maßnahme des Arbeitgebers sei, durch die das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf diese betriebliche Ordnung berührt werde.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 13 U 177/02

    GmbH: Stimmrecht bei Abschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführervertrages;

    Ist ein Gesellschafter bei seiner Wahl zum Geschäftsführer nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen, so kann er auch wegen der Einheitlichkeit und Untrennbarkeit der Verhältnisse an der Abstimmung über die ihm als Geschäftsführer zu zahlende Vergütung mitwirken (so wörtlich der II. Zivilsenat des BGH in seinem vorzitierten Urteil vom 29.09.1955 = BGHZ 18, 205; so auch Rowedder, GmbHG, 3. Aufl. 1997, Rn 61; Lutter-Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, Rn 24 und Baumbach-Hueck, GmbHG, 17. Aufl. 2000, Rn 54, jeweils zu § 47; Baums, Der Geschäftsleitervertrag, 1987, Seite 143; Zöllner, Schrankenmitgliedschaftlicher Stimmrechtsmacht, 1963, Seite 200, Siegmund, Stimmverbote im GmbH-Recht, BB 1981, 1674 und van Look, Stimmverbot und körperschaftlicher Sozialakt in NJW 1991 Seite 152 ).

    Würde man nämlich, worauf auch Iris Siegmund in ihrer Abhandlung "Stimmverbote im GmbH-Recht" (BB 1981, Seite 1674 ff., 1677) hingewiesen hat, dem betroffenen und zum Geschäftsführer gewählten Gesellschafter die Stimmrechtsausübung bezüglich seines Anstellungsvertrages versagen, so könnte die Gesellschaft die Anstellungsbedingungen einseitig diktieren.

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82

    Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 TaBVGa 1/16

    Keine einstweilige Verfügung des Betriebsrats zur Verhinderung von Erstgesprächen

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 11/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überwachung eines betrieblichen Alkoholverbots

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 21 BV 690/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle nach AGG

  • ArbG Düsseldorf, 15.11.2000 - 10 BV 95/00

    Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen Mitbestimmungsrecht eines

  • ArbG Hamburg, 21.10.2008 - 19 BV 3/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anordnung gegenüber einem Arbeitnehmer,

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - 0124/H26
  • ArbG Oldenburg, 06.01.2011 - 7 BV 8/10

    Arbeitsverhalten; Beisitzer; Einigungsstelle; Einsetzung; Mitbestimmungsrecht;

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 39/80
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.11.2003 - VerwG.EKD II-0124/H26
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