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   BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92   

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BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 (https://dejure.org/1993,1195)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 (https://dejure.org/1993,1195)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 (https://dejure.org/1993,1195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 211
  • NZA 1993, 906
  • BB 1993, 1368
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Dem entspricht es, daß das Bundesverwaltungsgericht schon für das PersVG 1955 angenommen hatte, daß es einen personalvertretungsfreien Raum nicht gebe (BVerwG Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - AP Nr. 4 zu § 74 PersVG).

    Aus diesem Grunde hat es entschieden, wenn im Geschäftsbereich einer mehrstufigen Verwaltung personelle oder soziale Maßnahmen von Dienststellen getroffen werden, die zwischen einer Behörde der Mittelstufe und den dieser nachgeordneten Dienststellen stehen (Zwischendienststellen) oder die zentral für einen Geschäftsbereich eingerichtet sind, ohne in die oberste Dienstbehörde eingegliedert zu sein (Zentraldienststellen), so sei, obwohl eigentlich weder Personalrat noch Stufenvertretung zuständig seien, die bei der Mittelbehörde bzw. im Falle der Zentraldienststelle die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen, wenn an sich ein Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht gegeben sei (BVerwG Beschluß vom 13. Juni 1969, aaO).

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    b) Der Senat hat aber ebenso entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht nicht schon deshalb ausgeschlossen wird, weil für den Arbeitgeber ein faktischer, z. B. finanzieller Zwang zugunsten einer bestimmten Entscheidung besteht (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 322 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht = EzA § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 5).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Darunter fallen auch Verwaltungsakte (BAG Beschluß vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII P 14.66

    Betriebliche Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen der Bundesbahn -

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Keine Rolle spielt, ob die übergeordnete Dienststelle einer nachgeordneten Weisungen erteilt (BVerwGE 11, 307, 310; 27, 367, 368; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 82 Rz 6; Dietz/Richardi, aaO, § 82 Rz 3, beide m. w. N.).
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Daran hat der Senat in seiner weiteren Rechtsprechung festgehalten (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Nach Art. 49 Landesverfassung von Baden-Württemberg hat die Landesregierung selbst keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit in personalvertretungsrechtlich relevante Materien, deshalb hat sie auch nicht wirksam die Lage der Arbeitszeit der beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Angestellten und Arbeiter ohne Beteiligung der Personalvertretungen festlegen können (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 1992 - 1 AZR 418/91 - AP Nr. 1 zu Art. 70 Verf. Baden-Württemberg).
  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 6/91

    Mitbestimmung bei Schichtdauer für Arbeitnehmer bei Nato-Truppen.

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Damit entscheiden die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren auch Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von Beteiligungsrechten (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1991 - 1 ABR 6/91 - AP Nr. 14 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut).
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 8.59

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Änderung des Dienstplanes für die

    Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
    Keine Rolle spielt, ob die übergeordnete Dienststelle einer nachgeordneten Weisungen erteilt (BVerwGE 11, 307, 310; 27, 367, 368; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 82 Rz 6; Dietz/Richardi, aaO, § 82 Rz 3, beide m. w. N.).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Beteiligungslücken sollen vermieden werden (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 1 b der Gründe; BVerwG 10. März 1982 - 6 P 36.80 - PersV 83, 65, zu II der Gründe; BVerwG 22. Februar 1991 - 6 P 8.90 - PersR 91, 409, zu 7 der Gründe).

    Aus diesen Regelungen ergibt sich ferner, dass nach der Konzeption des Gesetzes die Beteiligung der Personalvertretung nicht davon abhängen soll, ob der Dienststelle, die zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist, ein Entscheidungsspielraum verbleibt (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - aaO).

    Der Senat hat dies mit Beschluss vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16) für die damalige Rechtslage entschieden.

    Dagegen hatte das Bundesarbeitsgericht bereits mit Beschluss vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16) entschieden, dass in solchen Fällen die Beteiligungsrechte nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt sind.

    Im Übrigen widerspräche es Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung, wenn der Arbeitgeber diese beseitigen oder beschränken könnte, indem er Entscheidungen auf eine höhere Ebene als diejenige verlagert, auf der die Interessenvertretung errichtet ist (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 -NZA 2007, 999, zu B III 2 a dd (2) (c) (aa) der Gründe).

    Da bereits vor der Änderung des UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS die im BPersVG vorgesehenen Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung bei den Zivilbediensteten der Stationierungsstreitkräfte auch dann bestanden, wenn die maßgebliche Entscheidung von einer Dienststelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland getroffen wurde (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16), würde eine Auslegung des UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS, nach der sich die Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung in diesen Fällen nunmehr auf ein Unterrichtungsrecht reduzieren, dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen und sich vom Grundgesetz entfernen.

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachfolgende Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz/Richardi, aaO, § 53 Rz 3 ff., § 82 Rz 2 ff.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/ Widmaier, aaO, § 53 Rz 1 ff.).

    Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Betriebsvertretungen ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das BPersVG ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung in sämtlichen Teilen der Verwaltung gewährleistet ist (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, aaO, zu B II 1b der Gründe).

    Maßgebend ist demnach nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört, sondern allein, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist (BAG Urteil vom 23. September 1986, BAGE 53, 97, 104 [BAG 23.09.1986 - 1 AZR 83/85] = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5c der Gründe; BAG Beschlüsse vom 9. Februar 1993, aaO, zu B II der Gründe, und vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 2a der Gründe).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Dabei liegt eine selbständige Entscheidung auch dann vor, wenn sie sich, ohne dass eine eigene Gestaltungsmöglichkeit bestünde, in der Zustimmung zu oder der Ablehnung von andernorts getroffenen Entscheidungen erschöpft (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, zu B II 1 b der Gründe mwN; BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - PersR 1996, 493, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    In einem daraufhin von der Hauptbetriebsvertretung anläßlich der Schließung von US-Einrichtungen eingeleiteten Beschlußverfahren stellte das Bundesarbeitsgericht durch Beschluß vom 9. Februar 1993 (-1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211) fest, daß ein Beteiligungsrecht bei solchen Maßnahmen nicht ausgeschlossen ist.

    d) Mit der Verneinung eines Feststellungsinteresses setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - AP ZA Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16).

  • LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00

    Unterlassungsanspruch; Personalfragebogen

    Es ist anerkannt, dass die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes für die in seinem Geltungsbereich verwirklichten Tatbestände anzuwenden sind, auch wenn über die Auslösung dieser Tatbestände im Ausland entschieden wird (BAG, Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - NZA 1993, S. 906 ff, 909).
  • OVG Sachsen, 17.01.2019 - 8 A 677/18

    Technische Einrichtung; Excel-Tabelle; Maßnahme; Weisung; Trägerversammlung;

    Die Entscheidungszuständigkeit der nachgeordneten Dienststelle wird nicht dadurch berührt, dass sie eine strikte Weisung der übergeordneten Dienststelle befolgt (BAG, Beschl. v. 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, juris; bestätigend Beschl. v. 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08

    Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kundin - Interessenabwägung -

    Die D.C. (D. C. A.) ist eine Behörde des amerikanischen Verteidigungsministeriums, die weltweit Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte) für US-Soldaten und deren Angehörige unterhält (eine der Abteilungen der D.C. ist die D.C. Europe; vgl. zur Einordnung der D.C.: BAG v. 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - und LAG Rheinland-Pfalz vom 10.11.1994 - 9 TaBV 30/94 -).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Personalvertretungen ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung in sämtlichen Teilen der Verwaltung gewährleistet ist (BAGE 72, 211 = AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

    Durch das System der Stufenvertretungen (§ 82 Abs. 1, 5 BPersVG) neben den jeweiligen örtlichen Personalvertretungen ist insoweit sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das BPersVG ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung auch gewährleistet wird, ohne daß es einen personalvertretungsfreien Raum gibt (vgl. BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, 216 f. = AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 1 b der Gründe).
  • VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Die Entscheidungszuständigkeit der nachgeordneten Dienststelle wird nicht dadurch berührt, dass sie eine strikte Weisung der übergeordneten Dienststelle befolgt (BAG, Beschluss vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, juris Rn. 26 f., bestätigend Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2006 - 12 TaBV 7/04

    Keine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts der Hauptbetriebsvertretung bei

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von

  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 219/94

    Personalvertretung: Beteiligung der Stufenvertretung an Kündigung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2000 - 14 TaBV 2/00

    Betriebsvertretung der zivilen Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 25/94

    Mitwirkung der Personalvertretung bei betriebsbedingten Kündigungen -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.1994 - 3 Sa 278/93

    Kündigungsschutzklage gegen Entlassung aus dem Schuldienst; Fraglichkeit des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.1994 - 3 Sa 664/93

    Kündigungsschutzklage bei Kündigung der Tätigkeit im Schuldienst ;

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 54/98

    Vertretungsbefugnis des Dienststellenleiters in personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 12/96
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.1995 - 2 Sa 945/93

    Klage eines Arbeitnehmers (Sportlehrer) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene

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