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   BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01   

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https://dejure.org/2002,2436
BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 (https://dejure.org/2002,2436)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 (https://dejure.org/2002,2436)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 (https://dejure.org/2002,2436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle - § 4 LTV kunststoffverarbeitende Industrie Kreis Lippe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle - Kunststoffverarbeitende Industrie - Kreis Lippe - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Kollektivarbeitsrecht - Einigungsstelle - Lohntarifvertrag - Akkord-Vorgabezeiten

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11; ; ZPO § 256; ; Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der kunststoffverarbeitenden Industrie im Kreis Lippe vom 6. Mai 1998 § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Mitbestimmung bei Akkordentlohnung; Regelung durch Spruch der Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2392
  • DB 2003, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Es besteht daher grundsätzlich auch nach Verständigung der Betriebsparteien auf die Anwendung eines wissenschaftlichen Systems ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 bei der endgültigen Festlegung der Vorgabezeiten (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191; 24. November 1987 - 1 ABR 12/86 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 15; Fitting aaO § 87 Rn. 511 mwN, 521; Schwab in: AR-Blattei SD Stand April 2002 "Akkordarbeit" Rn. 159; Klebe aaO § 87 Rn. 283 mwN).
  • LAG Hamm, 13.03.2001 - 13 TaBV 122/00

    Verdrängung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch die

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2001 - 13 TaBV 122/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %.

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Zwar hat der Betriebsrat in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG nur mitzubestimmen, falls nicht eine einschlägige und abschließende tarifliche Regelung besteht, an die - wie hier - jedenfalls der Arbeitgeber gebunden ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Es geht um die Wahl einer bestimmten Entlohnungsmethode als Art und Weise der Durchführung des vereinbarten Entlohnungsgrundsatzes Akkord (BAG 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Bestehen und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats auch unabhängig von einem aktuellen Konflikt mit Hilfe eines Feststellungsantrags geklärt werden, wenn der betreffende Streit künftig wieder im Betrieb auftreten kann (BAG 21. November 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01
    Es besteht daher grundsätzlich auch nach Verständigung der Betriebsparteien auf die Anwendung eines wissenschaftlichen Systems ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 bei der endgültigen Festlegung der Vorgabezeiten (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191; 24. November 1987 - 1 ABR 12/86 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 15; Fitting aaO § 87 Rn. 511 mwN, 521; Schwab in: AR-Blattei SD Stand April 2002 "Akkordarbeit" Rn. 159; Klebe aaO § 87 Rn. 283 mwN).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12; 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - BAGE 31, 372 für die Feststellung von Mitbestimmungsrechten im Arbeitskampf; 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Der Betriebsrat kann deshalb die Frage, ob er bei der künftigen Stellenbesetzung ein Mitbestimmungsrecht hat, durch einen abstrakten Feststellungsantrag losgelöst vom konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können aber das Bestehen und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 2; 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann allerdings ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber auf Grund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277, 282 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70 = EzA ZPO § 256 Nr. 66, zu B III 1 der Gründe mwN; 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Regelung dem Arbeitgeber noch Handlungsalternativen offen läßt (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9).
  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • LAG Hamm, 06.08.2004 - 10 TaBV 33/04

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Mitbestimmung bei Inanspruchnahme einer

    Der Betriebsrat hat sein Mitbestimmungsrecht zu der Frage, wie Raucherpausen zu behandeln sind, bereits ausgeübt (vgl. BAG, Beschluss vom 16.04.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96).
  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 103/09

    Unbestimmter Feststellungsantrag der Arbeitgeberin im Beschlussverfahren um

    Zwar kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat oder nicht, auch mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70; BAG 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02

    Versetzung des Arbeitnehmers

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Betriebsrat die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne des § 99 Abs. 1 BVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen kann, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen zu rechnen ist (vgl. etwa BAG 1 ABR 40/98 vom 21.9.1999, NZA 00, 781; BAG 1 ABR 34/01 vom 16.4.2002; Germelmann-Matthes-Prütting-Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 81 Rdnr. 23).
  • LAG Berlin, 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Versetzung eines Arbeitnehmers;

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