Rechtsprechung
   BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3075
BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 (https://dejure.org/1981,3075)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 (https://dejure.org/1981,3075)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 1 ABR 35/79 (https://dejure.org/1981,3075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit - Fliegerischer Einsatz - Fliegendes Personal - Dienststellenleiter - Landbetrieb des Luftfahrtunternehmens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 291
  • JR 1982, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73

    Heuerverhältnis - Schiffsoffizier - Seebetriebsrat - Wahlrecht - Fahren unter

    Auszug aus BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79
    Für ihre gegenteilige Ansicht kann sich die Rechtsbeschwerde nicht auf den Beschluß des Senats vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 - (BAG 26, 242 = AP Nr. 1 zu § 116 BetrVG 1972) berufen.
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79
    Diese Rechtsprechung hat der Senat allerdings nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses mit seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - ([dem nächst] AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972) überprüft und den ent- 13.
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Antragsteller die Feststellung begehrt wird, daß sie nicht leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 BetrVG seien, ist nach der Rechtsprechung des bisher zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu bejahen (vgl. erstmals Beschluß vom 5. März 1974 - BAG 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt die Grundsätze beachtet, die der Erste Senat zuletzt zur Abgrenzung der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG entwickelt hat (BAG 32, 381 ff.; vgl. auch BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe).

    Zur Konkretisierung der generalklauselartigen gesetzlichen Umschreibung des Begriffs leitender Angestellter hat der Erste Senat weiterhin ausgeführt, daß einerseits bei einer funktionsbezogenen Abgrenzung der leitenden Angestellten nicht die schlichte Vorgesetzteneigenschaft genügt, andererseits die Verantwortung für eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern ohne Entscheidungsspielraum und ohne eigenverantwortliche Identifikation mit unternehmerischen Zielsetzungen kaum denkbar sei (BAG 32, 381, 394, zu IV 1 der Gründe; relativierend dagegen noch BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 -, AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 36, 291, zu B II 2 der Gründe).

    Andererseits kann auch nicht ohne weiteres vom Umfang der Personalverantwortung, insbesondere in Abhängigkeit von der Zahl der unterstellten Arbeitnehmer, auf Entscheidungsspielraum und eigenverantwortliche Identifikation mit unternehmerischen Zielsetzungen geschlossen werden, wozu der Erste Senat im Beschluß vom 29. Januar 1980 (BAG 32, 381) neigt (kritisch dazu Tenckhoff in DB 1984, 2035, 2039; zurückhaltend insoweit auch BAG 36, 291, 302, zu B II 2 der Gründe; a. A. wohl Hanau in BB 1980, 169; Hromadka in Anm. BAG SAE 1981, 27; Martens in NJW 1980, 2665), sofern nicht die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG gegeben sind.

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

    Nach der Rechtsprechung des Senats trägt die Ausnahmevorschrift des § 117 Abs. 2 BetrVG den Besonderheiten der arbeitstechnischen Zwecksetzung des Flugbetriebs von Luftfahrtunternehmen Rechnung und ist demnach verfassungsgemäß (BAG 13. Oktober 1981 - 1 ABR 35/79 - BAGE 36, 291, zu B II 1 der Gründe; 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 -, aaO).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Antragsteller die Feststellung begehrt wird, daß sie nicht leitende Angestellte i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG seien, ist nach der Rechtsprechung des bisher zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu bejahen (vgl. erstmals Beschluß vom 5. März 1974, BAG 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 13. Oktober 1981, BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen

    Danach können zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergewicht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortwechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85 - AP Nr. 5 zu § 117 BetrVG 1972; BAG 20.02.2001 - 1 ABR 27/00 - AP Nr. 6 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 07.02.2017 - 3 TaBV 126/15

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung beim Wechsel vom Boden- in den Flugbetrieb

    Die Frage der Zuordnung von Mitarbeitern zum Boden- oder Flugbetrieb richtet sich danach, ob die fliegerische Tätigkeit der Stellung des Mitarbeiters das Gepräge gibt, ob also das Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit im fliegerischen Einsatz liegt (BAG 14.10.1986 - 1 ABR 13/85, juris, Rz. 16 ff; BAG vom 13.10.1981 - 1 ABR 35/79, juris, Rz. 72; Fitting, BetrVG, 28. Auflage, § 117 Rn. 4; Richardi/Forst, BetrVG, 15. Auflage, § 117 Rn. 11; GK-BetrVG/Franzen, 10. Auflage, § 117 Rn. 8 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 27.09.2005 - 18 TaBV 77/05

    Leitender Angestellter - Qualitätsmanager

    Prägen derartige Verwaltungs-, Leitungs- oder Organisationsaufgaben am Boden die Gesamttätigkeit, ist ein Mitarbeiter auch dann dem Landbetrieb einer Luftverkehrsgesellschaft zugeordnet, wenn er daneben noch im Flugbetrieb eingesetzt wird (BAG 13. Oktober 1981 - 1 ABR 35/79 - BAGE 36/291, zu B II 1; 14. Oktober 1986 - 1 ABR 13/85 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 5, zu B II 2, 3).
  • BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85

    Stellung eines Angestellten der Lufthansa als Purser mit Schwerpunkt auf dem

    Im übrigen wird auf die Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 1981 (BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972) verwiesen.
  • LAG Hamm, 02.12.2011 - 10 TaBV 21/11

    Zuständigkeit der Personalvertretung Cockpit eines Luftfahrtunternehmens; im

    Zum Kreis der im Flugbetrieb Beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer können deshalb bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergericht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortswechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 1).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 47/82

    Angestelltenstatus - Wiedereinsetzung - Verspätete Einlegung einer

    Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis der Arbeitnehmer, für die vom Antragsteller die Feststellung begehrt wird, daß sie nicht leitende Angestellte i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG seien, ist nach der Rechtsprechung des bisher zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls zu bejahen (vgl. erstmals Beschluß vom 5. März 1974, BAG 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zuletztBeschluß vom 29. Januar 1980 - 1 ABR 49/78 - AP Nr. 24 zu § 5 BetrVG 1972 und Beschluß vom 13. Oktober 1981, BAG 36, 291 = AP Nr. 1 zu § 117 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 19/09

    Versetzung von Bodenpersonal im Range eines Flugkapitäns ohne Zustimmung der

    Zum Kreis der im Flugbetrieb beschäftigten und demnach der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht unterworfenen Arbeitnehmer können deshalb bei Beachtung des gesetzgeberischen Grundes der Ausnahmevorschrift nur solche Personen gerechnet werden, bei denen das Schwergericht ihrer Tätigkeit im mit ständigem Ortswechsel verbundenen fliegerischen Einsatz liegt (BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 1).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 27/82

    Rechtsschutzinteresse des Betriebsrates bei Streit über die Zuordnung eines

  • BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 14/85

    Beteiligung des Landbetriebsrats der Lufthansa bei der Versetzung von nicht im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht