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   BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88   

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https://dejure.org/1989,1523
BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88 (https://dejure.org/1989,1523)
BAG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 ABR 35/88 (https://dejure.org/1989,1523)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 (https://dejure.org/1989,1523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstillegung: Voraussetzungen - Eigenkündigungen der Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 111 Satz 2 Nr. 1, § 112 Abs. 4
    Betriebsstillegung nach Eigenkündigung aller Arbeitnehmer wegen Lohnrückstands - Sozialplanpflicht nur bei Veranlassung der Kündigung durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerkündigung - Betriebsstillegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 64
  • NZA 1990, 280
  • BB 1989, 2256
  • DB 1990, 485
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88
    Der Senat hat darüber hinaus in seiner Entscheidung vom 23. August 1988 - 1 AZR 276/87 - AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß eine "Entlassung infolge einer Betriebsänderung" auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsstillegung dazu veranlaßt, ihre Arbeitsverhältnisse selbst zu kündigen.
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88
    Der Senat hat zuletzt noch einmal in seiner Entscheidung vom 25. April 1989 (- 1 ABR 91/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden und im einzelnen begründet, daß der gerichtlichen Entscheidung im Bestellungsverfahren keine bindende Wirkung für ein Beschlußverfahren zukommt, in dem über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu entscheiden ist.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 35/88
    Eine Betriebsstillegung liegt dann vor, wenn der mit dem Betrieb verfolgte Zweck eingestellt und die die Einheit des Betriebes gestaltende Organisation aufgelöst wird (BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB ).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Kündigen die Arbeitnehmer eines Betriebs wegen erheblicher Lohnrückstände ihre Arbeitsverhältnisse fristlos, so liegt darin allein noch keine vom Arbeitgeber geplante oder durchgeführte Betriebsstilllegung (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 24).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Sie findet ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder doch zumindest für eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAG Beschluß vom 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP Nr. 27 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196, 201 = AP Nr. 85 zu § 613 a BGB, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Dies gilt auch für den Antrag eines Konkursverwalters auf Feststellung, daß der Betriebsrat nicht berechtigt sei, die Aufstellung eines Sozialplans zu erzwingen (Senatsbeschluß vom 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP Nr. 27 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Kündigen die Arbeitnehmer eines Betriebs wegen erheblicher Lohnrückstände ihre Arbeitsverhältnisse fristlos, so liegt darin allein noch keine vom Arbeitgeber geplante oder durchgeführte Betriebsstilllegung (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 24).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Kündigen die Arbeitnehmer eines Betriebs wegen erheblicher Lohnrückstände ihre Arbeitsverhältnisse fristlos, so liegt darin allein noch keine vom Arbeitgeber geplante oder durchgeführte Betriebsstilllegung (BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 24).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 59, 242 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972; BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 18 zu § 113 BetrVG 1972; Beschluß vom 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP Nr. 27 zu § 111 BetrVG 1972; Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) liegt jedoch eine "Entlassung infolge einer Betriebsänderung" auch bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor, wenn der Arbeitgeber im Hinblick auf eine von ihm beabsichtigte Betriebsänderung zu dieser Veranlassung gegeben hat.
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 405/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 59, 242 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972; BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 18 zu § 113 BetrVG 1972; Beschluß vom 4. Juli 1989 - 1 ABR 35/88 - AP Nr. 27 zu § 111 BetrVG 1972; Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) liegt jedoch "eine Entlassung infolge einer Betriebsänderung" auch bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor, wenn der Arbeitgeber im Hinblick auf eine von ihm beabsichtigte Betriebsänderung zu dieser Veranlassung gegeben hat.
  • LAG München, 14.11.1996 - 4 TaBV 67/95

    Sozialplan: Ansprüche im Konkurs

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  • LAG Köln, 12.01.2001 - 11 (10) Sa 866/00

    Sozialplan; Abfindung; Eigenkündigung; Nachteilsausgleich

    Es besteht aber kein Anlaß, den Begriff in § 113 Abs. 3 BetrVG anders auszuweiten als man dies bei der Auslegung von Sozialplänen tut, die ihren Abfindungsanspruch an eine Arbeitgeberkündigung knüpfen (BAG, Urteil vom 23.08.1988 1 AZR 276/87 in AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972; Urteil vom 04.07.1989 1 ABR 35/88 in AP Nr. 27 zu § 111 BetrVG 1972; vgl. Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 113 Rn. 27: "Es kann hier nichts anderes gelten als für den Sozialplan wegen Personalabbaus"; im gleichen Sinne: DKK/Däubler § 113 Rn. 14).
  • LAG Hamm, 20.01.1998 - 13 TaBV 86/97
    Damit begehrt der Arbeitgeber die Feststellung einer Berechtigung, mithin die Feststellung eines Rechtsverhältnisses (vgl. BAG, Beschluß vom 04.07.1989 - 1 ABR 35/88 - EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 24).
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