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   BAG - 1 ABR 36/06   

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BAG - 1 ABR 36/06 (https://dejure.org/9999,10971)
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Ebenso wie bei Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ist im Zweifelsfall derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform und als praktikabel erweist (BAG, Beschluss vom 18.07.2006, 1 ABR 36/06, Rn. 41 (juris); m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.08.2007 - 10 TaBV 133/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Daraufhin wurde das von der Arbeitgeberin im Ausgangsverfahren eingeleitete Beschwerdeverfahren übereinstimmend bis zur Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm ruhend gestellt.

    Nach Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm wurde auch das Ausgangsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

  • LAG Hamm, 22.08.2007 - 10 TaBV 203/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Daraufhin wurde das vom Betriebsrat im Ausgangsverfahren eingeleitete Beschwerdeverfahren übereinstimmend bis zur Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm ruhend gestellt.

    Nach Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens 1 ABR 36/06 Bundesarbeitsgericht = 13 TaBV 139/05 Landesarbeitsgericht Hamm wurde auch das Ausgangsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

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