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   BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09   

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https://dejure.org/2009,14365
BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09 (https://dejure.org/2009,14365)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 ABR 37/09 (https://dejure.org/2009,14365)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 (https://dejure.org/2009,14365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen nach Betriebsstilllegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Darüber hinaus wird sich in der Regel der Arbeitsort verändern, was - von Bagatellfällen abgesehen - bereits eine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darstellt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 der Gründe mwN, BAGE 66, 57).

    Ist der Arbeitnehmer nicht mit der Versetzung einverstanden, kann der Betriebsrat seine Zustimmungsverweigerung darauf stützen, dass die Versetzung diesen ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - zu B II 3 a bb der Gründe, BAGE 66, 57).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Deren Interessen können durch eine betriebsübergreifende Versetzung schon deswegen berührt sein, weil die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die jedenfalls eine Zustimmungsverweigerung als möglich erscheinen lässt (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24, BAGE 116, 223).

    Deren Schutz kann nicht erreicht werden, da ein versetzungswilliger Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat auch bei Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes sein Ausscheiden aus dem Betrieb letztlich nicht verhindern kann (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 f., BAGE 116, 223).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 11 mwN, BAGE 117, 337).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nicht mehr als die bisherige Tätigkeit angesehen werden kann (BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - zu II 4 a aa der Gründe).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 85/75

    Betriebsrat - Betriebsstillegung - Funktionsfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Der Betriebsrat soll noch so lange im Amt verbleiben, wie dies seine hierbei zu beachtenden Beteiligungsrechte gebieten (BAG 14. November 1978 - 6 ABR 85/75 - zu B II 2 der Gründe, AP KO § 59 Nr. 6).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Amt des Betriebsrats endet, wenn die betriebliche Organisation, für die der Betriebsrat gebildet ist, wegfällt (BAG 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3).
  • LAG Saarland, 19.11.2008 - 2 TaBV 2/08
    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 19. November 2008 - 2 TaBV 2/08 - wird hinsichtlich seines Widerantrags zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 8).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 37/09
    Das Restmandat ist funktional bezogen auf alle im Zusammenhang mit der Stilllegung sich ergebenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte (BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B II 2 d aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 12, DB 2011, 769; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Der Beseitigungsanspruch ist nur begründet, wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorgenommen hat, bei der ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht (vgl. zB BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 - Rn. 17) .
  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

    Der Betriebsrat einer stillgelegten Niederlassung der Deutschen Post AG ist im Rahmen seines Restmandats gemäß den §§ 24 Abs. 1 und 2 PostPersRG, 21 b BetrVG nicht zu beteiligten, wenn Beamtinnen und Beamten nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes zu einem anderen Betrieb des Unternehmens versetzt werden (zu Arbeitnehmern vergleiche BAG, Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 -).

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, B-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10

    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen

    Nach Vorliegen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 8.12.2009 in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 hat der Beteiligte zu 1. die Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.

    Hiervon ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht in Verfahren betreffend Anträge der Beteiligten zu 2. auf Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung von Arbeitnehmern von der ehemaligen SNI, A-Stadt, zu Niederlassungen Brief durch Beschlüsse vom 8.12.2009 - 1 ABR 37/09 und 1 ABR 41/09 - entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Unternehmens nicht im Rahmen seines Restmandates nach den §§ 99 Abs. 1 Satz 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebes eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 27.10 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 12, DB 2011, 769; 08.12.2009 - 1 ABR 37/09 - juris.de, Rn. 15 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 3 TaBV 326/11

    Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - zu ihrer Berufsausbildung

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 85/09 - Rn. 12, DB 2011, 769; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 37/09 - Rn. 15 mwN).
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