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   BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73   

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https://dejure.org/1973,1308
BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73 (https://dejure.org/1973,1308)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1973 - 1 ABR 37/73 (https://dejure.org/1973,1308)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 1 ABR 37/73 (https://dejure.org/1973,1308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufgaben des Betriebsrates - Überwachungspflicht - Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lohnsteuerrechts - Steuerrechtliche Beratung von Arbeitnehmern - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 439
  • BB 1974, 602
  • DB 1974, 880
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Erforderlich für die Betriebsratstätigkeit sind nach der Auffassung des Senats die in einer Schulungs und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom 31« Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - /demnächst/ in AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 -/demnächst/ AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -/demnächst/ AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Bei dem Begriff "erforderlich" handelt es sich, wie der Senat in den genannten Entscheidungen vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 und vom 6 .

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Erforderlich für die Betriebsratstätigkeit sind nach der Auffassung des Senats die in einer Schulungs und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom 31« Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - /demnächst/ in AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 -/demnächst/ AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -/demnächst/ AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    November 1973 ~ 1 ABR 8/73 - weiter ausgesprochen hat, um einen unbestimmten, einen gewissen BeurteilungsSpielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auch für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 übernommen worden ist (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - /demnächst/ AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972), sind einzelne Betriebsratsmitglieder berechtigt, die ihnen aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten im Be schlußverfahren zu verfolgen.

    Erforderlich für die Betriebsratstätigkeit sind nach der Auffassung des Senats die in einer Schulungs und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom 31« Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - /demnächst/ in AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 -/demnächst/ AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -/demnächst/ AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59

    Mangelnde gegenteilige Vereinbarungen - Erstattung der Lohnsteuer - Sachgerechte

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Entgegen der Ansicht der Re cht sb e schwe rde lassen diese Ausführungen einen Rechtsfehler nicht' erkennen, unbeschadet der auf einer anderen Ebene liegende FürSorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer, die steuerlichen Abzüge ordnungsgemäß vorzunehmen (BAG 9, 105 /Tll7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Entgegen der Ansicht der Re cht sb e schwe rde lassen diese Ausführungen einen Rechtsfehler nicht' erkennen, unbeschadet der auf einer anderen Ebene liegende FürSorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer, die steuerlichen Abzüge ordnungsgemäß vorzunehmen (BAG 9, 105 /Tll7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73
    Erforderlich für die Betriebsratstätigkeit sind nach der Auffassung des Senats die in einer Schulungs und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom 31« Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - /demnächst/ in AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß vom 9« Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 -/demnächst/ AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 -/demnächst/ AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Dieser Ansatz bezieht sich aber lediglich auf das anlasslose Aufsuchen der Mitarbeiter und steht vorliegend auch der Auffassung des Betriebsrats entgegen, er sei initiativ zur "Beratung" aller Arbeitnehmer über den Inhalt der Lohnabrechnungen und zu deren "Erläuterung" berufen (vgl. auch BAG 11. Dezember 1973 - 1 ABR 37/73 -).
  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

    Vielmehr bedarf es eines Bezugs zu den durch das BetrVG übertragenen Aufgaben (vgl. BAG v. 11.12.1973, 1 ABR 37/73, juris, Rn. 12; LAG Köln v. 30.06.2000, 11 (12) TaBV 18/00, juris).

    An einem ausreichenden Zusammenhang zu den Aufgaben des Betriebsrats fehlt es beispielsweise bei sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen (vgl. BAG v. 11.12.1973, 1 ABR 37/73, juris, Rn. 12; LAG Köln v. 30.06.2000, 11 (12) TaBV 18/00, juris; Fitting, BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 39 Rn. 32).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Dieser Ansatz bezieht sich aber lediglich auf das anlasslose Aufsuchen der Mitarbeiter und steht vorliegend auch der Auffassung des Betriebsrats entgegen, er sei initiativ zur "Beratung" aller Arbeitnehmer über den Inhalt der Lohnabrechnungen und zu deren "Erläuterung" berufen (vgl. auch BAG 11. Dezember 1973 - 1 ABR 37/73 -).
  • LAG Köln, 30.06.2000 - 11 (12) TaBV 18/00

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Beratung von Arbeitnehmern

    Die Beratung von Arbeitnehmern in sozialversicherungsrechtlichen Fragen gehört ebensowenig zu den Betriebsratsaufgaben wie die Beratung der Arbeitnehmer in steuerrechtlichen Fragen (zu letzteren: BAG, Beschluß vom 11.12.1973 -- 1 ABR 37/73 in AP Nr. 5 zu § 80 BetrVG 1972; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , 19. Aufl., § 37 Rdn. 124; Wiese, GK- BetrVG , § 37 Rdn. 144 "Lohnsteuerfragen"; Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 80 Rdn. 5; Bleistein in DB 1975 Beilage Nr. 1 Seite 5).

    Die gleichen Gründe, die den Ausschluß steuerrechtlicher Fragen als Schulungsinhalt bedingen, beanspruchen auch Geltung für die sozialversicherungsrechtlichen Fragen (LAG Berlin, Beschluß vom 24.09.1973 -- 5 TaBV 4/73 in BB 1974, 786; Wiese, GK- BetrVG , § 37 Rdn. 144 "Sozialversicherungsthemen"; Stege/Weinspach, BetrVG , 7. Aufl., § 37 Rdn. 5): Sinn und Zweck der gesetzlichen Betriebsratsaufgaben ist es, die Arbeitnehmer an der Leitung und Gestaltung der sie betreffenden betrieblichen Ordnung zu beteiligen, um auf diese Weise das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Spannungsverhältnis zu verringern (BAG, Beschluß vom 11.12.1973 -- 1 ABR 37/73 in AP Nr. 5 zu § 80 BetrVG 1972).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Dieser Ansatz bezieht sich aber lediglich auf das anlasslose Aufsuchen der Mitarbeiter und steht vorliegend auch der Auffassung des Betriebsrats entgegen, er sei initiativ zur "Beratung" aller Arbeitnehmer über den Inhalt der Lohnabrechnungen und zu deren "Erläuterung" berufen (vgl. auch BAG 11. Dezember 1973 - 1 ABR 37/73 -).
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