Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,543
BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74 (https://dejure.org/1975,543)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1975 - 1 ABR 37/74 (https://dejure.org/1975,543)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 (https://dejure.org/1975,543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sportredakteur - Tendenzträger - Mitglied der Redaktionskonferenz - Unabhängige Tageszeitung - Überparteiliche Tageszeitung - Überwiegende Zweckbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 99 § 118 Abs. 1 Nr. 2
    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74
    Selbst wenn die Antragsgegnerin nicht der Meinungsäußerung dient, so dient sie doch jedenfalls der Berichterstattung (Dietz- Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 118 Anm. 42; Pitting- Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 118 Anm. 17; vgl. auch den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 7 November 1975 - 1 ABR 78/74- - - /demnächst;/ AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972).

    Tendenzträger sind solche Arbeitnehmer, die unmittelbar für die Berichterstattung und (oder) Meinungsäußerung tätig sind, d.h. inhaltlich hierauf Einfluß nehmen und zwar insbesondere entweder durch eigene Veröffentlichungen oder aber durch Auswahl oder Redigierung der Beiträge anderer (Beschluß des Senats vom 7» November 1975 - 1 ABR 78/74- - /zu III 2) der Gründe/ mit weit.

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Den Parteien ist durch Zurückverweisung des Rechtsstreits Gelegenheit zu geben, vor dem Berufungsgericht ihr Vorbringen entsprechend zu ergänzen, damit dieses unter dem zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkt über den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch entscheiden kann (BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - BAGE 25, 325 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4 = EzA BetrVG § 37 Nr. 14; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 10).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Einstellung von Tendenzträgern vornehmlich aus tendenzbedingten Gründen erfolgt; denn fachliche Eignung und Eignung für die geistig-ideelle Zielsetzung des Tendenzunternehmens lassen sich bei der Einstellung kaum trennen (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).

    Danach müssen Tendenzträger die "Möglichkeit der inhaltlichen Einflußnahme auf die Tendenzverwirklichung" haben, wobei es unschädlich ist, wenn sie als Arbeitnehmer "im Einzelfall nach gewissen vorgegebenen allgemeinen Richtlinien oder Weisungen zu arbeiten" haben (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

    Maßgebend sind nunmehr quantitative Gesichtspunkte (so schon BAGE 27, 301, 307, 308 [BAG 31.10.1975 - 1 ABR 64/74]= AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 und 4 der Gründe; offengelassen aber wieder in BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972, und in BAG Beschluß vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vielmehr sind auch die übrigen Mitarbeiter einzubeziehen, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, etwa indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Der Senat hat daher angenommen, daß die Einstellung von Redakteuren an Tageszeitungen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

    Nur bei diesen muß ein Übergewicht der unmittelbaren tendenzbezogenen Tätigkeiten vorhanden sein (Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Er hatte mit den Beschlüssen vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 9. Dezember 1975 (- 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972) nur über Aufhebungsanträge des Betriebsrats nach § 101 BetrVG zu entscheiden.

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Bei Redakteuren handelt es sich um sogenannte Tendenzträger (Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - AP Nr. 11 zu § 118 BetrVG 1972; 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, a.a.O.).
  • LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07

    Mitbestimmung; Berufsbildungsmaßnahme; Tendenzträger; Anzeigenredakteur

    Auch durch den Lokal- und Sportteil einer Zeitung werde die geistig-ideelle Zielrichtung einer Zeitung mitbeeinflusst (vgl. BAG, Beschlüsse vom 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 -und vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 -).
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 817/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Den Parteien ist durch Zurückverweisung des Rechtsstreits Gelegenheit zu geben, vor dem Berufungsgericht ihr Vorbringen entsprechend zu ergänzen, damit dieses unter dem zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkt über den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch entscheiden kann (BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - BAGE 25, 325 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4 = EzA BetrVG § 37 Nr. 14; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 10).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79

    Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger -

    Der Senat hat daher angenommen, daß die Einstellung von Redakteuren an Tageszeitungen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, läßt sich die Tendenzträger eigenschaft eines Redakteurs nicht deswegen verneinen, weil er im Einzelfall nach gewissen vorgegebenen allgemeinen Richtlinien oder Weisungen arbeitet; es kommt allein auf die mei nungsbildende oder berichterstattende Tätigkeit des Redakteurs an (BAG 27, 322 [329] = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 12/87

    Tendenzbetrieb: Voraussetzungen - Buchclub

    In seinem Beschluß vom 9. Dezember 1975 (- 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht die Frage, ob bei Mischunternehmen hinsichtlich des Merkmals "überwiegend" das "Gepräge" maßgebend sei oder allein quantitative Gesichtspunkte, z.B. Umsatz- oder Arbeitnehmerzahlen entscheidend seien, offengelassen und ausgeführt: Jedenfalls sei der Bezugspunkt die geistig-ideelle Bestimmung, hier der Zweck der Berichterstattung und Meinungsäußerung.
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 816/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77

    Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat -

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 18/75

    Tendenzunternehmen - Theater - Betriebsversammlung - Jährlicher Lagebericht

  • LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07

    Tendenzunternehmen; Tendenzträger; karitativ; karitative Bestimmung; A1;

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

  • OLG Hamburg, 22.01.1980 - 11 W 38/79

    Lohndruckerei als Tendenzunternehmen; Tendenzschutz für Leitungsunternehmen;

  • LAG Hamm, 10.06.1981 - 1981-06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht