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   BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89   

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BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1795)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1795)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 (https://dejure.org/1990,1795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 78 Satz 2, § 103 Abs. 2
    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher Beschwerde gegen Zustimmungsersetzungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustimmungsersetzungsantrag - Beschwerde des beteiligten Betriebsratsmitglieds - Beschwerdeverfahren - Rechtsanwaltskosten - Kündigungsschutzprozeß - Benachteiligungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 28
  • MDR 1991, 282
  • MDR 1991, 283
  • BB 1991, 205
  • JR 1991, 484
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76

    Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89
    In diesem Rahmen sind die einem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Einleitung eines Beschlussverfahrens oder durch die Beteiligung daran entstehenden Rechtsanwaltskosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn das Betriebsratsmitglied gerade im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat sowie zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb tätig geworden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972).

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Betriebsrat als Antragsgegner des Verfahrens nach § 103 BetrVG zu vertreten (vgl. BAG Beschluss vom 3. April 1979, a.a.O.).

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 27, 113, 119 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 und 3 a der Gründe) entfaltet nämlich die die Zustimmung des Betriebsrats ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eine präjudizielle Wirkung im späteren Kündigungsschutzprozess.
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89
    Zu diesen Aufwendungen können auch die Kosten eines Rechtsstreits des Betriebsratsmitglieds mit seinem Arbeitgeber oder mit dem Betriebsrat gehören, so z.B. die Kosten eines Ausschlussverfahrens gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 62, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    aa) In der Rechtsprechung wird zwar zB bei Entscheidungen in Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG für das nachfolgende Kündigungsschutzverfahren sowie Beschlussverfahren über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung angenommen (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 -BAGE 94, 313; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304).
  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Dies gilt jedenfalls für das Vorliegen eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Senat 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - BAGE 27, 113; 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33, zu B I 1 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 20 = EzA BGB § 626 nF Nr. 98, zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 32 f.; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313 mwN).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 28).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    So ist etwa bei Entscheidungen über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Betriebsänderung für nachfolgende Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) oder eine Maßnahme des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung anzunehmen (vgl. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -; 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28; 10. November 1987 - 1 AZR 360/86 - BAGE 56, 304) .
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Personalrat vertreten, der als "Antragsgegner" des Dienststellenleiters ebenfalls am Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BPersVG beteiligt ist (vgl. zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 30 f.; Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 1714 R; vgl. ferner Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 44 Rn. 15; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 1999, § 44 Rn. 15; a.A. Fischer/Goeres, in: GKÖD Bd. V K § 44 Rn. 12).

    Eine hiernach unzulässige Benachteiligung eines Personalratsmitgliedes im Vergleich zu einem sonstigen, kein personalvertretungsrechtliches Amt bekleidenden Arbeitnehmer kann daher auch darin liegen, dass das Personalratsmitglied allein aufgrund seiner Amtsstellung endgültig mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die im Falle eines sonstigen Arbeitnehmers in einer im Übrigen vergleichbaren Situation im Ergebnis nicht den Arbeitnehmer, sondern die Dienststelle treffen würden (vgl. zu § 78 BetrVG: BAG, Beschluss vom 31. Januar 1990 a.a.O. S. 31).

  • BVerwG, 12.11.2012 - 6 P 1.12

    Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Rechtsanwaltskosten des

    Dagegen sind die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen schon durch den Personalrat vertreten, der ebenfalls im Zustimmungsersetzungsverfahren beteiligt ist (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2004 a.a.O, S. 19 ff.; ebenso zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: BAG, Beschluss vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28 ).

    Das Benachteiligungsverbot verlangt daher, dass die Dienststelle dem Jugendvertreter seine in den höheren Instanzen entstandenen Anwaltskosten erstattet, wenn der Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers rechtskräftig abgewiesen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Januar 1990 a.a.O. S. 31 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 17. November 2011 - 20 A 869/09.PVB - juris Rn. 45 ff.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 26. Aufl. 2012, § 40 Rn. 62 f.; Wedde, in: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Betriebsverfassungsgesetz, 13. Aufl. 2012, § 40 Rn. 79).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 18 LP 14/09

    Jugendvertreter und Auszubildendenvertreter hat im Falle des Obsiegens in einem

    Diese Ansicht werde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht (Beschl. v. 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - Beschl. v. 31.01.1990 - 1 ABR 39/89) als auch des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundespersonalvertretungsgesetz (Beschl. v. 25.02.2004 - 6 P 12/03 -) gestützt.

    Einer solchen Fallgestaltung sei dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (vgl. zu einem Zustimmungsersetzungsverfahren im Falle einer fristlosen Kündigung: BAG, Beschl. v. 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 -, juris Rdnr. 17; zu einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG, dort aber nicht ausdrücklich als eigenständige Anspruchsgrundlage im engeren Sinne geprüft: BAG, Beschl. v. 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 -, juris Rdnr. 23).

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Das Betriebsratsmitglied darf hinsichtlich seiner Prozesskosten nicht schlechter gestellt werden, als ein Arbeitnehmer, der kein Funktionsträger ist, denn sonst würde er allein aufgrund seiner Amtsstellung und damit unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG benachteiligt (BAG Beschluss vom 31. Jan. 1990 - 1 ABR 39/89 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 64).
  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 15.08.2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48; 11.05.2000 - 2 AZR 276/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 42; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4; 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28; 24.04.1975 - 2 AZR 118/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 3) entfaltet eine rechtskräftige Entscheidung, mit der die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ersetzt wurde, Bindungswirkung für einen späteren Kündigungsschutzprozess.
  • BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07

    Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren -

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

  • BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09

    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 3 Ta 219/07

    Gegenstandswert: Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender Beschwer;

  • BAG, 10.02.1999 - 7 ABR 60/97

    Betriebsverfassungsrechtlicher Kostenerstattungsanspruch: Anwaltskosten

  • ArbG Berlin, 01.09.2011 - 33 Ca 5877/11

    Betriebsratsmitglied - sachgrundlose Befristung - Mindestschutz für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2011 - 20 A 869/09

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung einer Zustimmung des Personalrats zur

  • ArbG Fulda, 26.03.1997 - 2 BV 2/97

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach

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